Drucksache 18 / 13 491 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? (V) und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13491 vom 14. Februar 2018 über Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? (V) ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die Summe, die bisher durch die Berliner Krankenhäuser von den bereitgestellten 2 Millionen Euro für die Einrichtung von kostenlosem WLAN abgerufen worden ist? Zu 1.: Die Höhe der bisher beantragten Mittel beträgt 3.107.250 €. Laut Förderrichtlinien WLAN ist keine Vollfinanzierung der Maßnahmen vorgesehen. 2. Wie viele Krankenhäuser haben Mittel für die Errichtung von WLAN erhalten? Zu 2.: Die Förderrichtlinien WLAN wurden am 08.12.2017 im Amtsblatt von Berlin Nr. 52/17 veröffentlicht . Bisher sind 33 Anträge eingegangen. Bei vielen Anträgen sind die gemachten Aussagen unzureichend und es besteht Ergänzungsbedarf. Die Ergänzungen liegen noch nicht allumfassend vor. Bewilligungen können erst erteilt werden, wenn prüffähige und vollständige Unterlagen vorliegen. Nach Bewilligung können die Häuser dann gemäß AV Punkt 7.2 zu § 44 LHO schrittweise Mittel in der Höhe abrufen, wie sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. - 2 - 2 3. a) Welche Krankenhäuser haben diese Mittel wann beantragt? (Bitte um Aufstellung nach Kranken- häusern und beantragten Mitteln) Zu 3. a): Die geforderte Aufstellung der vorliegenden Anträge nach Krankenhäusern, Antragsdatum und Antragssummen kann im Rahmen der Schriftlichen Anfrage nicht vollständig erfolgen, da nicht alle antragstellenden Krankenhäuser in die Veröffentlichung der vollständigen Angaben gemäß Nr. 1.5.1 der AV zu § 44 LHO eingewilligt haben. Sieben Krankenhäuser haben sich auf die Möglichkeit nach Nr. 1.5.2 der AV zu § 44 LHO berufen und einer Veröffentlichung von Name und Postanschrift widersprochen. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle daher nicht enthalten. Die aufgeführten Antragssummen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung . Krankenhaus Antrag vom Beantragte Summe in Euro Klinik Helle Mitte 14.12.2017 2.000 DRK Kliniken Berlin, Mitte 19.12.2017 65.000 DRK Kliniken Berlin, Wiegmann Klinik 19.12.2017 16.250 DRK Kliniken Berlin, Westend 19.12.2017 132.500 DRK Kliniken Berlin, Köpenick 19.12.2017 131.250 Ev. Waldkrankenhaus Spandau 19.12.2017 118.750 Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe 19.12.2017 89.500 Park-Klinik Weißensee 21.12.2017 79.750 Schlosspark-Klinik 21.12.2017 89.750 Jüdisches KH 21.12.2017 88.000 Vivantes Klinikum Am Urban 22.12.2017 155.500 Vivantes Klinikum Spandau 22.12.2017 156.750 Vivantes Klinikum Neukölln 22.12.2017 322.000 Vivantes Humboldt-Klinikum 22.12.2017 166.500 Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum 22.12.2017 144.500 Vivantes Klinikum im Friedrichshain 22.12.2017 252.750 Vivantes Klinikum Kaulsdorf 22.12.2017 105.250 Vivantes Wenckebach-Klinikum 22.12.2017 109.750 Vivantes Ida Wolff Krankenhaus 22.12.2017 39.000 Ev. Lungenklinik Berlin 27.12.2017 38.000 St. Marien KH 28.12.2017 68.500 Martin-Luther-Krankenhaus 09.01.2018 65.000 Ev. Krankenhaus Hubertus 18.01.2018 50.000 Malteser-Krankenhaus 29.01.2018 26.750 St. Hedwig Kliniken - Gr. Hamburger 01.02.2018 106.750 St. Hedwig Kliniken - Hedwigshöhe 01.02.2018 110.250 Summe 2.730.000 3. b) Haben die Krankenhäuser die von Ihnen beantragten Mittel bereits erhalten? Wenn nein, welche Krankenhäuser haben noch keine Mittel erhalten? Zu 3. b): Siehe Beantwortung zu 2. - 3 - 3 3. c) Werden mit den eingesetzten Mitteln alle Bereiche des jeweiligen Krankenhauses durch WLAN abge- deckt oder nur Teilbereiche des jeweiligen Krankenhauses? (Antwort bitte für jedes Krankenhaus einzeln) Zu 3. c): Von den insgesamt 33 vorliegenden Anträgen von Krankenhäusern/ Krankenhausstandorten soll bei 31 Krankenhausstandorten das unentgeltliche WLAN für Patientinnen und Patienten flächendeckend für die gesamte Planbettenzahl gemäß Feststellungsbescheid eingerichtet werden. Zwei dieser Anträge entsprechen jedoch nicht den Förderkriterien der Förderrichtlinien WLAN, da sie bereits vor dem 01.01.2017 WLAN eingerichtet und in Betrieb genommen haben. Da einige Krankenhäuser die Vorgaben des Feststellungsbescheids zum Krankenhausplan 2016 noch nicht vollständig umgesetzt haben, wird die Bewilligung unter dem Vorbehalt stehen, dass gemäß Punkt 6 Abs. 7 und Punkt 7 Abs. 5 der Förderrichtlinien WLAN ein Mittelanspruch nur für die bei Inbetriebnahme – also spätestens ein Jahr nach der Bewilligung - tatsächlich betriebenen Planbetten besteht. Ein Krankenhaus hat den Antrag nur für einen Teil der Planbetten gestellt, da die anderen Planbettenbereiche bereits vor 2017 aus Eigenmitteln mit WLAN ausgestattet wurden. Ein weiteres Krankenhaus hat den Antrag nur für die bisher ordnungsbehördlich genehmigten Planbetten gestellt, da die vom Träger durchgeführte Baumaßnahme, die zur Umsetzung der mit dem Krankenhausplan festgelegten Planbetten erforderlich ist, absehbar nicht im erforderlichen Zeitrahmen bis spätestens ein Jahr nach Bewilligung fertiggestellt sein wird. 4. Welche Krankenhäuser warten noch auf die Genehmigung bzw. die Auszahlung der von Ihnen beantrag- ten Mittel? Zu 3. d): Siehe Beantwortung zu 2. Nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt Bewilligungen bis zu einer Höhe von insgesamt 2 Mio. € aus SIWANA III erteilt werden. Nach Zustimmung durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu der vom Senat beschlossenen Belegung für SIWANA IV können dann auch die darüber hinaus gehenden Anträge bewilligt werden, soweit sie den Förderbedingungen entsprechen. Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13491 S18-13491