Drucksache 18 / 13 493 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Goiny (CDU) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung in den Kabelnetzen: Stand in Berlin und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. DER REGIERENDE BÜRGERMEISTER VON BERLIN - Skzl I C 2 - Herrn Abgeordneten Christian Goiny (CDU) ____________________________________________________________________ über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – GSen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13493 vom 14.02.2018 über Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung in den Kabelnetzen: Stand in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wieviel Prozent der Haushalte in Berlin und in Deutschland nutzen analoge und wieviel digitale Technologie der Rundfunkübertragung im Kabel? Zu 1.: Laut Digitalisierungsbericht 2017 der Landesmedienanstalten nutzen von den rund 17,5 Mio. Kabel-Haushalten in Deutschland 88,6 % die digitalen Empfangsmöglichkeiten (Stand Mitte 2017). In Berlin liegt die Digitalisierungsquote bei 86,1 %. Damit nutzen in Berlin 1 Mio. Haushalte digitalen Kabel-TV-Empfang und 170 Tsd. Haushalte bzw. 13,9 % der Kabel- Haushalte noch ausschließlich die analogen TV-Signale. 2. Wie bewertet der Senat den Stand dieser Entwicklung der Digitalisierung in Berlin? Zu 2.: Zur Funkausstellung 1996 begann die Ausstrahlung digitaler Kabelprogramme. Grundsätzlich werden in den Kabelnetzen seit Jahren alle analogen TV Programme auch parallel in digitaler Technik ausgestrahlt, teilweise auch noch zusätzlich in HD-Qualität. Mit der Aufhebung der Grundverschlüsselung der SD-Signale stieg die Nutzung der digitalen Verbreitung im Kabel in den letzten vier Jahren deutlich an. Mit weit über 80% Digitalisierungsquote steht die Kabel-TV-Verbreitung vor einem Umstieg auf rein digitale Verbreitung. Mehrfachübertragungen des gleichen Inhalts sind unter den Gesichtspunkten einer effizienten Nutzung von Netzkapazitäten und der Vermeidung von Betriebskosten nicht sinnvoll. Mit der frei werdenden Kapazität können neben der digitalen und hochauflösenden Verbreitung weiterer TV- und Radioprogramme auch Internetzugänge mit Gigabitgeschwindigkeiten bereitgestellt werden. Der Senat stimmt daher mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) darin überein, die Digitalisierung der Kabelinfrastruktur und die Abschaltung der analogen Technik zu unterstützen. 3. Inwiefern wirken der Senat, die Betreiber der Kabelnetze, die Wohnungswirtschaft und die Landesmedienanstalt darauf hin, dass die Verbreitung von Angeboten in Kabelnetzen in digitaler Technik erfolgt? 4. Wie setzen sich die in 3) genannten Akteure mit Veranstaltern sowie Anbietern von Telemedien, die analoge Übertragungskapazitäten im Kabelnetz nutzen, ins Benehmen? Zu 3. und 4.: Die Landesmedienanstalten haben bereits im Jahr 2015 Gespräche mit den Branchenbeteiligten begonnen, um das Interesse an einem gemeinsamen Projekt zur Abschaltung der analogen Signale im Kabel abzufragen. Nach der grundsätzlichen Klärung kartellrechtlicher Fragestellungen wurde in enger Abstimmung mit dem Kartellamt im Herbst 2016 ein Runder Tisch unter Beteiligung der Kabelnetzbetreiber, Programmveranstalter, Wohnungswirtschaft und deren jeweiliger Verbände unter Moderation der Landesmedienanstalten eingerichtet, der zum Ziel hat, den Umstieg zur vollständig digitalen Verbreitung im Kabel zu koordinieren. Aufgrund der Komplexität der Kabelnetz-Infrastruktur konnte und kann kein bundesweit einheitlicher Umschalttermin festgelegt werden. Vielmehr erarbeiten die einzelnen Kabelnetzbetreiber selbstständig je nach eigener Netzgröße einen Zeitplan mit mehreren Umschaltterminen, in denen Teilnetze digitalisiert werden. Die Beteiligten des Runden Tisches kamen zu dem Ergebnis, dass ein gemeinsam getragenes Projektbüro als sinnvoll angesehen wird, welches u. a. die Zeitpläne der einzelnen Kabelnetzbetreiber zeitlich und örtlich aufeinander abstimmt und mit den am Runden Tisch abgestimmten Kommunikationsmaßnahmen beauftragt wird. Dieses von den Akteuren des Runden Tisches finanzierte Projektbüro wurde im Dezember 2017 gegründet; mit der Durchführung wurde die Berliner Firma Goldmedia beauftragt. Das Projektbüro hat folgende Ziele: die Abstimmung neutraler Kommunikationsbausteine (Botschaften) zum Umstieg; die Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen, z.B. die Website www.digitaleskabel.de oder Laufbänder in analogen Kabel-TV-Programmen; die zeitliche und örtliche Koordinierung der Umschaltplanungen und der regionalen Kommunikationsmaßnahmen. 5. Inwiefern berücksichtigt der Senat bei dem Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung in den Kabelnetzen die Belange der Verbraucherinnen und der Verbraucher in Berlin? Zu 5.: Der Senat bekräftigt den Ansatz der Landesmedienanstalten, sich mit der Moderation des Runden Tischs für einen koordinierten und verbraucherfreundlichen Umstieg ohne zusätzliche Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher einzusetzen. Am Runden Tisch tauschen sich die Beteiligten zu den bereits erfolgten Abschaltungen und den Erfahrungswerten aus. Dabei stehen die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher im Fokus. Adressiert werden u. a. Hilfestellungen im Vorfeld sowie während der Abschaltung (bspw. Sendersuchlauf) sowie die Bereitstellung digitaler Endgeräte (bspw. Set-top-Boxen). Im Rahmen ihrer Beteiligung an dem Projektbüro setzen sich die Landesmedienanstalten darüber hinaus dafür ein, dass die Kommunikation gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Abschaltung in einer sachlichen, informativen sowie neutralen und nicht werblichen Form erfolgt. 6. Wird der Senat nicht zuletzt mit Blick auf die Verbraucher ein einheitliches Abschaltdatum des analogen Kabelempfangs und eine einheitliche, klare Vorgaben aller Beteiligten – Kabelnetzbetreiber, Wohnungswirtschaft und Programmveranstalter – unterstützen und wenn ja, wann soll dieser kommen und wie? 7. Welche Faktoren erschweren eine rasche Abschaltung des analogen Kabelempfangs in Berlin? Zu 6. und 7.: Einige Netzbetreiber haben in der Vergangenheit Befürchtungen bezüglich Risiken aufgrund der Regelungen in den Gestattungsverträgen mit der Wohnungswirtschaft geäußert. Der Konsens der Beteiligten am Runden Tisch lautet jedoch, dass nach dem 31.12.2018 kein Netzbetreiber mehr ein Interesse an der analogen Verbreitung von TV Programmen hat, es sei denn, es steht die technische Notwendigkeit eines begrenzten analogen Weiterbetriebs einer Abschaltung im Wege. Der Senat begrüßt diesen konsensualen Ansatz. Die Umstellung in Berlin ist aufgrund der hohen Anzahl von angeschlossenen Haushalten, aber auch des Wettbewerbs zwischen zwei größeren und vielen kleineren (Netzebene 4) Anbietern eine besondere Herausforderung. So wäre es aufgrund der großen Zahl der Haushalte problematisch, ganz Berlin zeitgleich umzustellen, z. B. hinsichtlich akzeptabler Reaktionszeiten an der Hotline, die gefragt sein würde, da die Abschaltung der analogen Programme im Regelfall zu einer Umsortierung der digitalen Kanäle führt. 8. Welches Konkurrenzverhältnis zwischen analogen Fernseh- und Radiosendern und Digitalsendern besteht hinsichtlich deren Ansprüche auf die im Kabelnetz verwendeten Frequenzen? Zu 8.: Aufgrund der gesetzlich festgelegten Must-Carry Regelungen sowohl für die analoge Verbreitung als auch für die digitale Verbreitung werden viele Programmangebote in beiden Technologien eingespeist. Für die Verbreitung in Kabelanlangen in analoger Technik legt dies § 41 Abs. 1 S. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) in Verbindung mit den sogenannten „Spielraumbeschlüssen“ des Medienrats der MABB vom 10. Oktober 2007 (Spielraumbeschluss für Berlin) und vom 19. Juli 2016 (Spielraumbeschluss für Brandenburg) fest. Für die digitale Verbreitung ist dies in § 52b Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geregelt. Aufgrund der stetig kleiner werdenden Anzahl von Kabel-TV-Haushalten mit analogem Empfang, ist jedoch die Attraktivität der kostenintensiven analogen Verbreitung für die TV- Veranstalter gesunken. 9. Inwiefern fördert der Senat die Kommunikation und Information für die Berlinerinnen und Berliner bezüglich des offiziellen Informationsportals www.dvb-t2hd.de ? Zu 9.: Das Informationsportal geht auf das Projektbüro zurück, das den Umstieg auf den neuen Standard DVB-T2 HD in der Terrestrik begleitet hat. Das Projektbüro wurde von den Landesmedienanstalten sowie den öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Veranstaltern beauftragt. Nach Auslaufen des Projektbüros zum 30.09.2017 betreut ARD Digital das Informationsportal. Berlin, den 28.02.2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei S18-13493 S18-13493