Drucksache 18 / 13 494 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Kita-Platzkapazitäten, Fachpersonal, Quereinsteiger, Betreuungsschlüssel und Kita-Qualität und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13494 vom 14. Februar 2018 über Kita-Platzkapazitäten, Fachpersonal, Quereinsteiger, Betreuungsschlüssel und Kita-Qualität ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Kita-Plätze verfügt das Land Berlin zurzeit? Wie viele dieser Plätze können wegen Personalmangels nicht vergeben werden? (Bitte Gesamtzahl und aufgesplittet auf die Bezirke darstellen.) 2. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher müssten insgesamt eingestellt werden, um dieses Defizit zu beheben ? Zu 1. und 2.: Zum Stichtag 31.01.2018 (mit Auswertungsstand 05.02.2018) gab es im Land Berlin insgesamt 174.279 Plätze in Kindertageseinrichtungen (Kitas), für die eine Betriebserlaubnis vorlag, davon wurden 163.717 Kita-Plätze zur Belegung angeboten. In Abgrenzung zu den erlaubten Plätzen stellen die angebotenen Plätze die Plätze dar, die in der jeweiligen Kita entsprechend ihrem Profil, dem Personalbestand und sonstigen Gegebenheiten zur Verfügung stehen. Tabelle 1 weist die Verteilung der Anzahl an erlaubten und angebotenen Kita-Plätzen nach Bezirken aus. - - 2 Tabelle 1: Anzahl der erlaubten und angebotenen Kita-Plätze zum 31.01.2018 mit Datenstand vom 05.02.2018 (Quelle: Integrierte Software Berliner Jugendhilfe-Kita, Berechnung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Gesamtjugendhilfeplanung) Bezirk Kita-Platzkapazität erlaubte Plätze angebotene Plätze Mitte 19.685 18.333 Friedrichshain-Kreuzberg 15.327 14.593 Pankow 23.456 22.413 Charlottenburg- Wilmersdorf 12.105 11.427 Spandau 10.352 9.640 Steglitz-Zehlendorf 12.606 11.748 Tempelhof-Schöneberg 15.559 14.518 Neukölln 14.384 12.952 Treptow-Köpenick 12.521 11.937 Marzahn-Hellersdorf 12.479 12.053 Lichtenberg 15.002 14.157 Reinickendorf 10.803 9.946 Berlin 174.279 163.717 Wie viele Plätze allein aufgrund von nicht vorhandenem Personal nicht angeboten bzw. belegt werden, kann nicht beziffert werden, da auch andere Gründe zu einer abgeminderten Auslastung der nach Betriebserlaubnis vorgesehenen Plätze führen. Dies sind insbesondere: - Baumaßnahmen - Temporäre Personalvakanzen wegen Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbot - Besondere pädagogische Profile mit entsprechender Nutzung von Flächen - Gruppenzusammensetzungen, die eine Vollnutzung der erlaubten Plätze nicht zulassen (Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf) 3. Wie viele Quereinsteigerinnen, Quereinsteiger und berufsbegleitende Auszubildende könnten dabei auf das fehlende Fachpersonal angerechnet werden und stehen diese in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung ? Wenn nein, wird der Senat seine 30-%-Regelung überdenken? Zu 3.: Der Senat hält an der aktuellen Quereinsteigerquote von maximal 33 % fest. Eine Überprüfung der Regelung ist im Jahr 2022, nach Ablauf von 5 Jahren, vorgesehen. Es trifft zu, dass nicht alle Träger der Einrichtungen die Quote ausschöpfen bzw. ausschöpfen können, da eine prozentuale max. Quote je nach Größe der Einrichtung sehr unterschiedliche Aufnahmezahlen ergibt. In kleinen Einrichtungen mit max. 4 - 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die 33% Quote schnell erreicht. Die derzeitige Quereinsteigerquote über alle Einrichtungen gerechnet, beträgt 14,17 %. - - 3 4. Wie könnte nach Auffassung des Senats der Anreiz zum Quereinstieg weiter erhöht werden? Was muss sich zudem bei den Rahmenbedingungen im Kita-Bereich ändern? Zu 4.: Der Quereinstiegsweg über die berufsbegleitende Ausbildung (bzw. das Teilzeitstudium) hat sich als zentrales Instrument zur Fachkräftegewinnung bewährt. Seit 2010 ist die Zahl der Quereinsteigenden deutlich gestiegen: von 770 in 2012 auf 2.197 in 2017. Vier von fünf Quereinsteigenden qualifizieren sich dabei über den Weg der berufsbegleitenden Ausbildung. Aus dem Anstieg an Quereinstiegsinteressierten in der berufsbegleitenden Ausbildung resultiert ein erhöhter Bedarf an Praxisplätzen. Um die Lücke zwischen Praxisplatzbedarf und Praxisplatzangebot zu reduzieren und die berufsbegleitende Ausbildung als wichtigen Quereinstiegsweg zu stützen, setzt die SenBildJugFam seit Januar 2018 das Pilotprojekt „pro Quereinstieg“ um, das den Aufbau einer zentralen Vermittlungsstelle mit folgendem Leistungsumfang beinhaltet: Beratung über Quereinstiegswege von Trägern und ihren Einrichtungen, verknüpft mit der Akquise und Vermittlung von Praxisstellen für die berufsbegleitende Ausbildung sowie Organisation eines Matching- Prozesses für die an einer Vermittlung einer Praxisstelle interessierten Bewerberinnen und Bewerber. Des Weiteren werden seit dem Kitajahr 2016/2017 Kindertageseinrichtungen in ihrer Funktion als „Lernort Praxis“ bei der Beschäftigung von Menschen in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher unterstützt. Es werden Kompensationsmittel für die „Zeit für Anleitung“ bereitgestellt. Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) zum 01.01.2018 wurde die Unterstützung für die Anleitungsstunden auf alle drei Ausbildungsjahre ausgeweitet: ab dem 01.02.2018 erhalten Träger bzw. Kita- Einrichtungen auf Antrag für jeden Beschäftigten in berufsbegleitender Ausbildung • im 1. Ausbildungsjahr Kompensationsmittel für drei Anleitungsstunden, • im 2. Ausbildungsjahr Kompensationsmittel für zwei Anleitungsstunden, • im 3. Ausbildungsjahr Kompensationsmittel für eine Anleitungsstunde. Anspruchsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen, die Personen in einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher beschäftigen. 5. Was haben bisher durchgeführte Werbeaktionen des Senats zur Gewinnung von Kita-Personal, wie z. B. die Pfannkuchen-Aktion, gebracht? Wird der Senat diese ausweiten? Wenn ja, in welche Richtung? Zu 5.: Die SenBildJugFam richtet zwei Mal im Jahr den sogenannten „Berlin-Tag“ aus. Diese Informationsmesse für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher bietet ein hohes Potential zur Personalgewinnung. Dort präsentieren sich Schulen und seit 2017 auch Träger von Kindertageseinrichtungen und kommen so unmittelbar und direkt mit angehenden oder ausgebildeten Fachkräften zusammen. Zusätzlich wird die SenBildJugFam zunehmend auch weitere Berufsmessen nutzen, um dort Schülerinnen und Schüler bzw. Schulabgängerinnen und Schulabgänger über die Arbeitsfelder für sozialpädagogische Fachkräfte bzw. Erzieherinnen und Erzieher zu informieren. Die Besucherzahlen der „Berlin-Tage“ sind deutlich gestiegen. Zum „Berlin-Tag“ im Frühjahr 2016 kamen weniger als 500 Interessierte. Im Mai 2017 waren es mehr als 1.000 und im Oktober desselben Jahres bereits knapp 2.000 Besucherinnen und Besucher. Eine Ab- - - 4 frage bei den beim „Berlin-Tag“ anwesenden Trägern von Kindertageseinrichtungen über erfolgte Einstellungen erbrachte stets eine positive Resonanz. Konkrete Vermittlungszahlen werden nicht erhoben. 6. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Kita-Qualität, wenn in absehbarer Zeit weder ausreichendes Fachpersonal zur Verfügung steht, noch genügend Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gefunden werden, um die vorhandenen Plätze zu betreiben? Zu 6.: Für jeden zu belegenden Platz muss der gemäß KitaFöG vorgesehene Personalanteil vorgehalten werden. Um dem steigenden Platzbedarf entsprechen zu können, bedarf es deshalb einer stetigen Erhöhung der Ausbildungsplatzkapazitäten in Vollzeit und Teilzeit. 7. Welche Auswirkungen ergeben sich zudem auf die bereits beschlossenen Verbesserungen beim Betreuungsschlüssel sowie auf die Planungen zur Erweiterung der Platzkapazität? 8. Was wird der Senat tun, um es nicht zu einer Verschlechterung im Kita-Bereich kommen zu lassen? (z.B. Platzabbau, Minderung der Betreuungsqualität) Zu 7. und 8.: Der Senat hält an seinen Planungen und Aktivitäten zum Ausbau der Platzkapazitäten fest, um den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch von Familien und Kindern sicherstellen zu können. Die stufenweise Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation ist im KitaFöG verankert und wird umgesetzt. Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs mit qualitativen Verbesserungen zu verbinden, bleibt auch unter angespannten Rahmenbedingungen eine unveränderte Aufgabe. 9. Wie stellen sich vor dem Hintergrund der vorangegangenen Fragen die bezirklichen Wartelisten auf einen Kitaplatz dar und wie viele Bewerber kommen dabei durchschnittlich auf einen Kita-Platz? 10. Welche Kita-Träger und welche Bezirke leiden besonders unter dieser Situation? Zu 9. und 10.: Da sich Eltern bei mehreren Kindertageseinrichtungen um einen Betreuungsplatz bewerben , ist die Anzahl der auf den Vormerklisten der Einrichtungen bzw. der Jugendämter verzeichneten Familien nicht identisch mit der Anzahl an gesuchten Betreuungsplätzen. Im Rahmen der Vormerkungen der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) ist es den Einrichtungen möglich, über das Trägerportal kindbezogene Vormerk-listen zu führen. Wird für ein auf der Vormerkliste befindliches Kind ein Gutschein ausgestellt, ein Vertrag abgeschlossen und der Gutschein registriert, wird die Registrierung auf allen anderen Vormerklisten entsprechend bereinigt. Eine Bewerberzahl pro Platz wird statistisch nicht erhoben. - - 5 11. Welche weiteren Probleme über den Fachkräftemangel hinaus erschweren zurzeit den Kita-Trägern die Arbeit? Zu 11.: Der notwendige Platzausbau und die damit verbundenen bauplanerischen Prozesse bei Umbau-, Ausbau-, Neubau- und Sanierungsvorhaben stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13494 S18-13494