Drucksache 18 / 13 495 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Gesundheitsgefährdung im Dienst (I)?! - Zustände in den Polizeiwachen Berlins und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 495 vom 14. Februar 2018 über Gesundheitsgefährdung im Dienst (I)?! - Zustände in den Polizeiwachen Berlins ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird an den jeweiligen Polizeiwachen Berlins die Versorgung mit Trinkwasser gewährleistet (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? Zu 1.: Die Trinkwasserversorgung der polizeilichen Liegenschaften erfolgt über das öffentliche Trinkwassernetz. 2. Wie, in welchen Abständen wird wo und durch wen die Wasserqualität in den jeweiligen Polizeiwachen überprüft und welche Vorschriften sind dafür maßgeblich (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? Wer wird über die Überprüfung informiert und wer erhält Kenntnis von den Ergebnissen ? Zu 2.: Das Trinkwasser in den Dienstgebäuden der Polizei Berlin wird in regelmäßigen Abständen nach § 14b Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch ein von der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) beauftragtes Unternehmen geprüft. Zusätzlich erfolgt eine Prüfung aller Trinkwassersysteme auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Blei). Bei Grenzwertüberschreitungen werden weitergehende Untersuchungen und Gefährdungsanalysen beauftragt, über deren Ergebnisse die BIM GmbH und das Gesundheitsamt Kenntnis erhalten. Bei festgestellten Bleibelastungen ist gemäß § 21 TrinkwV auch der betroffene Verbraucher, hier die Polizei Berlin, zu informieren. Die maßgebliche Vorschrift ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in Verbindung mit dem Arbeitsblatt W 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). 3. Welche Grenzwerte sind in Berlin für die Trinkwasserqualität einzuhalten (erbitte Angabe der gesetzlichen Grundlage)? Seite 2 von 5 Zu 3.: Die Grenzwerte sind in den Anlagen 1 bis 3 zur TrinkwV geregelt. 4. Ist gesetzlich geregelt, was zu unternehmen ist, wenn die genannten Grenzwerte überschritten werden? Welche (Melde-) Fristen sind einzuhalten und welche Konsequenzen drohen bei Überschreiten der Grenzwerte? Zu 4.: Gemäß § 4 Absatz 2 TrinkwV darf Wasser, das den Anforderungen an Trinkwasser nicht genügt, als solches nicht abgegeben werden. Darüber hinausgehende Konsequenzen regeln die §§ 24, 25 TrinkwV. Die Meldeverpflichtungen und –fristen hängen gemäß TrinkwV von den jeweiligen Parametern ab. So sind überschrittene Grenzwerte beispielsweise im Zusammenhang mit Legionellen- oder radioaktiven Belastungen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Grenzwertüberschreitungen für Eisen sind hingegen nicht meldepflichtig. 5. Welche Gefahren gehen von der Nutzung von Trinkwasser aus, welches diese Grenzwerte überschreitet ? Zu 5.: Grenzwertüberschreitungen bedeuten nicht in jedem Fall eine Gefährdung der Gesundheit . Dies hängt vom jeweiligen Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. 6. Werden diese Grenzwerte in den einzelnen Trinkwasserabnahmestelle in den Berliner Polizeiwachen eingehalten (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? 7. Wenn nein: an welchen Standorten wurden die Grenzwerte bisher überschritten (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten sowie Angabe der jeweiligen Werte, die überschritten wurden)? Zu 6. und 7.: Grundsätzlich werden die Grenzwerte in allen rund 500 Gebäuden der Polizei Berlin eingehalten. In Einzelfällen kann es zu Überschreitungen kommen. Beim Polizeiabschnitt Segelfliegerdamm, Haus 2, wurde im November 2017 eine Grenzwertüberschreitung mit Blei mit 0,016 mg (Grenzwert 0,01mg) an der Armatur festgestellt. An folgenden weiteren Standorten -keine Polizeiabschnitte- wurden die Grenzwerte überschritten: Friesenstraße, Haus 20a (Werkstatt), Grenzwertüberschreitung Blei mit 0,014 mg (Grenzwert 0,01 mg) an der Armatur im Juni 2017 Friesenstraße, Haus 32, Grenzwertüberschreitung Blei mit 0,011 mg (Grenzwert 0,01 mg) an der Armatur im November 2017 (nur Warmwasser betroffen). Poelchaustraße, Haus 4 (Garage), Grenzwertüberschreitung Nickel mit 0,026 mg (Grenzwert 0,02 mg) an der Armatur im März 2017 Ruppiner Chaussee, Halle A 20 (Kesselhaus), Grenzwertüberschreitungen Blei mit 0,016 mg (Grenzwert 0,01 mg) und Nickel mit 0,061 mg (Grenzwert 0,02 mg) an der Armatur im März 2016 8. Wer ist von der Grenzwertüberschreitung in Kenntnis gesetzt worden? Seite 3 von 5 Zu 8.: Sobald die Polizei Berlin von der BIM über Überschreitungen unterrichtet wird, werden der Bereich Arbeitssicherheit und die betroffenen Dienststellen informiert. 9. Trifft es zu, dass die unter Frage 3.) einzuhalten Grenzwert in der Polizeiwache in der Friesenstraße sowie in Schulzendorf massiv überschritten wurden? 10. Wenn ja: welche konkreten Werte werden wie überschritten und seit wann ist dies dem Polizeipräsidenten und dem Senat bekannt? Zu 9. und 10.: Siehe Antwort zu Frage 7. 11. Was unternimmt der Senat zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung in den einzelnen Polizeiwachen? Zu 11.: Bei positivem Befund werden Maßnahmen, z.B. Spülen des Leitungssystems, Erstellung einer Gefährdungsanalyse, ggf. bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung etc. ergriffen. 12. Wann hat der Senat welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in den Polizeiwachen in der Friesenstraße und in Schulzendorf unternommen? Zu 12.: Die Trinkwasserversorgung auf den Polizeiabschnitten war zu jedem Zeitpunkt gegeben . Im Objekt Friesenstraße 16 (Bereitschaftspolizei) war lediglich die Warmwasserversorgung von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Es wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Im Dezember 2017: Erneuerung des Hausanschlusses im Gebäude 32, über den auch die Häuser 31 und 33 versorgt werden, Entkoppelung der Warmwasserversorgung der Häuser 14, 15a, 17, 18 und 20 vom Warmwasserspeicher und Installation von Kleinstwarmwassererzeugern; parallel dazu Rückbau diverser Totleitungen, Prüfung, Reinigung und Neuverrohrung des Warmwasserspeichers im Haus 32 zusätzlich zur regelmäßigen Wartung, Erneuerung der Trinkwasserleitung vom Hausanschluss zum Trinkwasserverteiler im Haus 32, Teilerneuerung der Rohrleitungen der Warmwasserversorgung und der Zirkulation in den Häusern 32 und 33. Im Januar 2018: Installation eines Wasserfilters, Erneuerung der Trink- und Warmwasserverteilung im Keller des Hauses 32, Installation einer neuen Zirkulationspumpe. Ab Februar 2018: Komplette Strangerneuerung, Dämmung der neu verlegten Leitungen im Keller und in den Etagen, Abkofferung des Leitungsstrangs, Seite 4 von 5 Entkoppelung der Warmwasserversorgung im Haus 32 vom Warmwasserspeicher und gleichzeitige Installation von Kleinstwarmwassererzeugern. Im Objekt Ruppiner Chaussee 268 (Bereitschaftspolizei) wurden folgende Maßnahmen eingeleitet: Einbau von Trinkwasserfiltern, Erstellung und Umsetzung eines Spülplans, Beauftragung einer Gefährdungsanalyse, Einbau eines neuen Trinkwasserspeichers in der Turnhalle, Erarbeitung einer ersten Kostenermittlung für die notwendigen Sanierungsarbeiten für die Trinkwasserinstallationen, Thermische Desinfektion einzelner Leitungsbereiche. 13. Trifft es zu, dass noch immer verschmutztes Wasser aus den Wasserabnahmestellen in der Polizeiwache Friesenstraße kommt? Wenn ja: warum und was unternimmt der Senat dagegen? Zu 13.: Das kalte Wasser war und ist ohne Trübung und entspricht den Vorgaben der TrinkwV. Das warme Wasser kann bis zum Abschluss der Baumaßnahme eingetrübt sein. 14. Gibt es Erkrankungen der Bediensteten der Berliner Polizei, die auf verschmutztes Trinkwasser zurück zu führen sind? Zu 14.: Am 13. Februar 2018 meldeten zwei Dienstkräfte der Direktion Einsatz Hautreizungen nach dem Duschen. Ob diese auf Verschmutzungen des Trinkwassers zurückzuführen sind oder sein könnten, wird im Rahmen bereits initiierter, jedoch bislang nicht terminierter Untersuchungen durch den Betriebsarzt der Firma Thurm Sicherheitstechnik festgestellt. 15. Sind die Bediensteten der Polizei durch die Grenzwertüberschreitung in ihrer Dienstausübung eingeschränkt , z. Bsp. durch längere Weg, kürzere Pausen etc.? Wenn ja: was unternimmt der Senat dagegen? Zu 15.: Nein. 16. Gibt es Beschwerden der Bediensteten der Polizei bezüglich der Verschmutzung des Trinkwassers ? Wenn ja: wo und wie viele und was unternimmt der Senat diesbezüglich? Zu 16.: Folgende Meldungen von Bediensteten sind bekannt: Friesenstraße 16: Im Oktober 2017 Meldung von Verfärbungen des Trinkwassers in den Häusern 31-33. Zu den Maßnahmen siehe Antwort zu Frage 12. Ruppiner Chaussee: Anfang Februar 2018 Meldung von Eintrübungen im Kaltwasser. Alle Wasserentnahmestellen dieses Stranges wurden gesperrt, die Trinkwasserversorgung ist aber sichergestellt. In der Vergangenheit wurde der Verdacht auf Legionellen- und Bleigrenzwertüberschreitungen sowie bräunlich verfärbtes Trinkwasser aus folgenden Dienststellen gemeldet: - Gothaer Straße 19, 10823 Berlin, Seite 5 von 5 - Eiswaldtstraße 18, 12249 Berlin, - Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin, - Keithstraße 30, 10787 Berlin, - Sprengplatz Grunewald, - Brunnenstraße 175, 10119 Berlin, - Kruppstraße 2, 10557 Berlin. Bei Bekanntwerden von Verdachtsmomenten werden durch die BIM weitere Prüfungen und Messungen beauftragt und bei Bestätigung der Auffälligkeiten die Ursachen beseitigt. In Fällen mehrtägiger Unterbrechung der Trinkwasserversorgung wurde durch die BIM Trinkwasser in Flaschen bereitgestellt. 17. Mit welchen Kosten rechnet der Senat, um in allen Polizeiwachen eine Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten zu können, die den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser genügt (bitte nach Polizeiwache gesondert darstellen)? Zu 17.: Die Kosten für die Wasserversorgung der Liegenschaften der Polizei Berlin sind in den laufenden Betriebskosten inkludiert. 18. Wo sind die Mittel in welcher Höhe etatisiert, um den unter Frage 17.) erfragten Zustand herstellen und aufrechterhalten zu können? Zu 18.: Die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung der Dienstgebäude obliegt der BIM GmbH als Vermieterin und ist aus den Mieteinnahmen zu finanzieren. Im aktuellen Haushaltsplan sind für das Jahr 2018 für die Dienstgebäude der Polizei in den Kapiteln 0531 - Polizeipräsidium – und 0559 - Hauptstadtbedingte Aufwendungen im Sicherheitsbereich des Landes Berlin – Mietausgaben in Höhe von 128.958.000,00 € nachgewiesen. Baumaßnahmen werden aus dem Baubudget des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) finanziert. Mit dem Haushalt 2018/2019 stehen jährlich zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13495 S18-13495