Drucksache 18 / 13 496 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Gesundheitsgefährdung im Dienst (II)?! - Zustände in den Wachen der Berliner Berufsfeuerwehr und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 496 vom 14. Februar 2018 über Gesundheitsgefährdung im Dienst (II)?! - Zustände in den Wachen der Berliner Berufsfeuerwehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird an den jeweiligen Feuerwehrwachen Berlins die Versorgung mit Trinkwasser gewährleistet (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? Zu 1.: Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Trinkwassernetz. 2. Wie, in welchen Abständen wird wo und durch wen die Wasserqualität in den jeweiligen Feuerwehrwachen überprüft und welche Vorschriften sind dafür maßgeblich (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? Wer wird über die Überprüfung informiert und wer erhält Kenntnis von den Ergebnissen? Zu 2.: Die maßgebliche Vorschrift ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in Verbindung mit dem Arbeitsblatt W 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Das Trinkwasser in den Dienstgebäuden der Berliner Feuerwehr wird in regelmäßigen Abständen nach § 14b TrinkwV durch ein von der Berliner Immobilien Management (BIM) GmbH beauftragtes Unternehmen geprüft. Zusätzlich erfolgt eine Prüfung aller Trinkwassersysteme auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Blei). Bei Grenzwertüberschreitungen werden weitergehende Untersuchungen und Gefährdungsanalysen beauftragt, über deren Ergebnisse die BIM GmbH und das Gesundheitsamt Kenntnis erhalten. Bei festgestellten Bleibelastungen ist gemäß § 21 TrinkwV auch der betroffene Verbraucher, hier die Berliner Feuerwehr, zu informieren. 3. Welche Grenzwerte sind in Berlin für die Trinkwasserqualität einzuhalten (erbitte Angabe der gesetzlichen Grundlage)? Seite 2 von 3 Zu 3.: Die Grenzwerte sind in den Anlagen 1 bis 3 zur TrinkwV geregelt. 4. Ist gesetzlich geregelt, was zu unternehmen ist, wenn die genannten Grenzwerte überschritten werden? Welche (Melde-)Fristen sind einzuhalten und welche Konsequenzen drohen bei Überschreiten der Grenzwerte? Zu 4: Gemäß § 4 Absatz 2 TrinkwV darf Wasser, das den Anforderungen an Trinkwasser nicht genügt, als solches nicht abgegeben werden. Darüber hinausgehende Konsequenzen regeln die §§ 24, 25 TrinkwV. Die Meldeverpflichtungen und –fristen hängen gemäß TrinkwV von den jeweiligen Parametern ab. So sind überschrittene Grenzwerte beispielsweise im Zusammenhang mit Legionellen- oder radioaktiven Belastungen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Grenzwertüberschreitungen für Eisen sind hingegen nicht meldepflichtig. 5. Welche Gefahren gehen von der Nutzung von Trinkwasser aus, welches diese Grenzwerte überschreitet? Zu 5.: Grenzwertüberschreitungen bedeuten nicht in jedem Fall eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom jeweiligen Parameter ab sowie von der Höhe und der Dauer der Überschreitung. 6. Werden diese Grenzwerte in den einzelnen Trinkwasserabnahmestellen in den Berliner Feuerwehrwachen eingehalten (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? Zu 6.: Grundsätzlich werden die Grenzwerte in den Gebäuden der Berliner Feuerwehr eingehalten. In Einzelfällen kann es zu Überschreitungen kommen (siehe Antwort zu Frage 7). 7. Wenn nein: an welchen Standorten wurden die Grenzwerte bisher überschritten (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten sowie Angaben der jeweiligen Werte, die überschritten wurden)? Zu 7.: An folgenden Standorten wurden die Grenzwerte für Legionellen überschritten: Feuerwache (FW) Schillerpark (Edinburger Str. 7), FW Lichtenrade (Goethestr. 7), FW Spandau Süd (Betckestr. 13), FW Lichtenberg (Josef-Orlopp-Str. 69), FW Prenzlauer-Berg (Oderberger Str. 24-25), FW Steglitz (Südendstr. 18a) und Rettungswache Siemensstadt (Paulsternstr. 34). 8. Wer ist von der Grenzwertüberschreitung in Kenntnis gesetzt worden? Zu 8.: Sobald die Berliner Feuerwehr von der BIM über Überschreitungen unterrichtet wird, werden der Bereich Arbeitssicherheit und die betroffenen Dienststellen informiert. 9. Das unternimmt der Senat zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung in den einzelnen Feuerwehrwachen? Seite 3 von 3 Zu 9.: Bei positivem Befund werden Maßnahmen, z.B. Spülen des Leitungssystems, Erstellung einer Gefährdungsanalyse, ggf. bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung etc. ergriffen. 10. Gibt es Erkrankungen der Bediensteten der Berliner Feuerwehr, die auf verschmutztes Trinkwasser zurück zu führen sind? Zu 10.: Es sind keine Erkrankungen bekannt. 11. Sofern Grenzwertüberschreitungen vorhanden sind: Sind die Bediensteten der Feuerwehr durch die Grenzwertüberschreitung in ihrer Dienstausübung eingeschränkt, z. Bsp. durch längere Wege, kürzere Pausen etc.? Wenn ja: was unternimmt der Senat dagegen? Zu 11.: Nein. 12. Gibt es Beschwerden der Bediensteten der Feuerwehr bezüglich der Verschmutzung des Trinkwassers? Wenn ja: wo und wie viele und was unternimmt der Senat diesbezüglich? Zu 12: Es sind keine Beschwerden bekannt. 13. Mit welchen Kosten rechnet der Senat, um in allen Feuerwehrwachen eine Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten zu können, die den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser genügt (bitte nach Wachen gesondert darstellen)? Zu 13.: Die Kosten für die Wasserversorgung der Liegenschaften der Berliner Feuerwehr sind in den laufenden Betriebskosten inkludiert. 14. Wo sind die Mittel in welcher Höhe etatisiert, um den unter Frage 13.) erfragten Zustand her-stellen und aufrechthalten zu können? Zu 14.: Die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung der Dienstgebäude obliegt der BIM GmbH als Vermieterin und ist aus den Mieteinnahmen zu finanzieren. Im aktuellen Haushaltsplan sind für das Jahr 2018 für die Dienstgebäude der Feuerwehr im Kapitel 0565 -Zentraler Service- Mietausgaben in Höhe von 31.659.000,00 € nachgewiesen. Baumaßnahmen werden aus dem Baubudget des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) finanziert. Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13496 S18-13496