Drucksache 18 / 13 497 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Gesundheitsgefährdung im Dienst (III)?! - Zustände in den Wachen der Freiwilligen Feuerwehr Berlins und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 497 vom 14. Februar 2018 über Gesundheitsgefährdung im Dienst (III)?! - Zustände in den Wachen der Freiwilligen Feuerwehr Berlins ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird an den jeweiligen Wachen der Freiwilligen Feuerwehr die Versorgung mit Trinkwasser gewährleistet (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? Zu 1.: Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Trinkwassernetz. 2. Wie, in welchen Abständen wird wo und durch wen die Wasserqualität in den jeweiligen Wachen der Freiwilligen Feuerwehr überprüft und welche Vorschriften sind dafür maßgeblich (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? Wer wird über die Überprüfung informiert und wer erhält Kenntnis von den Ergebnissen? Zu 2.: Die maßgebliche Vorschrift ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in Verbindung mit dem Arbeitsblatt W 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Das Trinkwasser in den Gebäuden der Freiwilligen Feuerwehren wird in regelmäßigen Abständen nach § 14b TrinkwV durch ein von der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) beauftragtes Unternehmen geprüft. Zusätzlich erfolgt eine Prüfung aller Trinkwassersysteme auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Blei). Bei Grenzwertüberschreitungen werden weitergehende Untersuchungen und Gefährdungsanalysen beauftragt, über deren Ergebnisse die BIM GmbH und das Gesundheitsamt Kenntnis erhalten. Bei festgestellten Bleibelastungen ist gemäß § 21 TrinkwV auch der betroffene Verbraucher, hier die Berliner Feuerwehr, zu informieren. 3. Welche Grenzwerte sind in Berlin für die Trinkwasserqualität einzuhalten (erbitte Angabe der gesetzlichen Grundlage)? Seite 2 von 3 Zu 3.: Die Grenzwerte sind in den Anlagen 1 bis 3 zur TrinkwV geregelt. 4. Ist gesetzlich geregelt, was zu unternehmen ist, wenn die genannten Grenzwerte überschritten werden? Welche (Melde-)Fristen sind einzuhalten und welche Konsequenzen drohen bei Überschreiten der Grenzwerte? Zu 4: Die Meldeverpflichtungen und –fristen hängen gemäß TrinkwV von den jeweiligen Parametern ab. So sind überschrittene Grenzwerte beispielsweise im Zusammenhang mit Legionellen- oder radioaktiven Belastungen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Grenzwertüberschreitungen für Eisen sind hingegen nicht meldepflichtig. Gemäß § 4 Absatz 2 TrinkwV darf Wasser, das den Anforderungen an Trinkwasser nicht genügt, als solches nicht abgegeben werden. Darüber hinausgehende Konsequenzen regeln die §§ 24, 25 TrinkwV. 5. Welche Gefahren gehen von der Nutzung von Trinkwasser aus, welches diese Grenzwerte überschreitet? Zu 5.: Grenzwertüberschreitungen bedeuten nicht in jedem Fall eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom jeweiligen Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. 6. Werden diese Grenzwerte in den einzelnen Trinkwasserabnahmestellen in den jeweiligen Wachen der Freiwilligen Feuerwehr eingehalten (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten)? Zu 6.: Grundsätzlich werden die Grenzwerte in den Gebäuden der Berliner Feuerwehr eingehalten. In Einzelfällen kann es zu Überschreitungen kommen (siehe Antwort zu Frage 7). 7. Wenn nein: an welchen Standorten wurden die Grenzwerte bisher überschritten (erbitte gesonderte Darstellung nach Standorten sowie Angaben der jeweiligen Werte, die überschritten wurden)? Zu 7.: An folgenden Standorten wurden die Grenzwerte für Legionellen überschritten: Freiwillige Feuerwehr (FF) Rudow (Alt-Rudow 67,69) und FF Zehlendorf (Charlottenburger Straße 10,12). 8. Der ist von der Grenzwertüberschreitung in Kenntnis gesetzt worden? Zu 8.: Sobald die Berliner Feuerwehr von der BIM über Überschreitungen unterrichtet wird, werden der Bereich Arbeitssicherheit und die betroffenen Dienststellen informiert. 9. Was unternimmt der Senat zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung in den einzelnen Wachen der Freiwilligen Feuerwehr? Zu 9.: Bei positivem Befund werden Maßnahmen, z.B. Spülen des Leitungssystems, Erstellung einer Gefährdungsanalyse, ggf. bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung etc. ergriffen. Seite 3 von 3 10. Gibt es Erkrankungen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Berlins, die auf verschmutztes Trinkwasser zurück zu führen sind? Zu 10.: Es sind keine Erkrankungen bekannt. 11. Sofern Grenzwertüberschreitungen vorhanden sind: Sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Berlins durch die Grenzwertüberschreitung in ihrer Dienstausübung eingeschränkt, z. Bsp. durch längere Wege, kürzere Pausen etc.? Wenn ja: was unternimmt der Senat dagegen? Zu 11.: Nein. 12. Gibt es Beschwerden der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Berlins bezüglich der Verschmutzung des Trinkwassers? Wenn ja: wo und wie viele und was unternimmt der Senat diesbezüglich? Zu 12: Es sind keine Beschwerden bekannt. 13. Mit welchen Kosten rechnet der Senat, um in allen Wachen der Freiwilligen Feuerwehr eine Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten zu können, die den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser genügt (bitte nach Wachen gesondert darstellen)? Zu 13.: Die Kosten für die Wasserversorgung der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehren sind in den laufenden Betriebskosten inkludiert. 14. Wo sind die Mittel in welcher Höhe etatisiert, um den unter Frage 13.) erfragten Zustand herstellen und aufrechthalten zu können? Zu 14.: Die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung der Dienstgebäude obliegt der BIM GmbH als Vermieterin und ist aus den Mieteinnahmen zu finanzieren. Im aktuellen Haushaltsplan sind für das Jahr 2018 für die Dienstgebäude der Feuerwehr im Kapitel 0565 -Zentraler Service- Mietausgaben in Höhe von 31.659.000,00 € nachgewiesen. Hierbei sind auch die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehren berücksichtigt. Baumaßnahmen werden aus dem Baubudget des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) finanziert. Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13497 S18-13497