Drucksache 18 / 13 498 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stephan Standfuß und Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Vergabe von Sportstätten nach dem Berliner Sportförderungsgesetz und Antwort vom 23. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) und Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13498 vom 14. Februar 2018 über Vergabe von Sportstätten nach dem Berliner Sportförderungsgesetz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksverwaltungen um Auskunft gebeten. Die Auskünfte wurden – soweit erfolgt – nachfolgend eingearbeitet. 1. Nach welchen Kriterien werden die Nutzungszeiten von bezirklichen Sportanlagen je Verein berechnet ? Zu 1.: Die bezirklichen Sportanlagen werden nach den Vorgaben der Ausführungsvorschriften über die Nutzung der öffentlichen Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagennutzungsvorschriften – SPAN) vom 02.02.2010 vergeben. Kriterien für die Bestimmung der Nutzungszeiten ergeben sich insbesondere aus Nr. 4 Abs. 9 SPAN. Im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung stellen die bezirklichen Vergabestellen u.a. auf folgende Kriterien ab: Mitgliederzahlen, Altersstrukturen, Sportarten, Anzahl der Mannschaften bzw. Trainingsgruppen, Mannschaftsstärken bzw. Anzahl der Einzelsportler/innen, Auslastungen, Plausibilität. In einigen Bezirken existieren zudem Vergabekonzepte oder –prioritäten, die gemeinsam mit den Bezirkssportbünden festgelegt wurden. 2. Nach welchen Kriterien werden vereinseigene Sportanlagen von den Bezirkssportbünden bei der Vergabe von Sportstätten angerechnet? Bitte Kriterien je Bezirk darstellen Seite 2 von 4 Zu 2.: Klarstellung: Vergabestellen der Bezirke sind gem. Nr. 4 Abs. 3 SPAN die bezirklichen Sportämter, eine Vergabe durch die Bezirkssportbünde findet nicht statt. Bezirk Kriterien Charlottenburg- Wilmersdorf Die einem Verein auf seiner eigenen Sportanlage zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten werden in die Berechnung der Bedarfe für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen eingestellt . Dabei ist es Praxis, die nachschulischen Nutzungszeiten (montags bis freitags 16:00 bis 22:00 Uhr) vollumfänglich anzurechnen, Nutzungszeiten an den Wochenenden sowie montags bis freitags vor 16:00 Uhr werden dagegen nicht in die Berechnung eingestellt. Friedrichshain- Kreuzberg Keine Kriterien benannt. Lichtenberg Keine vereinseigenen Sportanlagen. Marzahn-Hellersdorf Keine vereinseigenen Sportanlagen. Neukölln Kapazitäten der Sportvereine auf eigenen Grundstücken werden in vollem Umfang berücksichtigt. Pankow Es gibt keine Kriterien im Bezirk Pankow nach denen die vereinseigenen Sportanlagen bei der Vergabe der öffentlichen Sportanlagen angerechnet werden. Jedoch wird im Einzelfall immer nachgefragt, ob und wie eigene Sportanlagen ausgelastet sind. Reinickendorf Keine Kriterien benannt. Spandau Keine Kriterien benannt. Steglitz-Zehlendorf Mit den betroffenen Sportvereinen wurde vereinbart, dass ein Kontingent von Nutzungszeiten auf der eigenen Sportanlage in die Vergabekonzepte eingearbeitet wird. Treptow-Köpenick Fallkonstellation nicht vorhanden. 3. Weshalb wird die Anrechnungspraxis in den Bezirken jeweils unterschiedlich gehandhabt? Zu 3.: Dies ergibt sich aus den Artikeln 66 und 67 Verfassung von Berlin. Danach nehmen die Bezirke alle Aufgaben, die nicht der Hauptverwaltung zugewiesen sind, in eigener Verantwortung wahr. Dass es dabei zu einer unterschiedlichen Ermessenausübung kommen kann, liegt in der Natur der Sache. 4. Wie hat sich der Bau vereinseigener Sportanlagen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte quantitative Entwicklung je Bezirk aufschlüsseln. Zu 4.: Bezirk Quantitative Entwicklung Charlottenburg- Wilmersdorf Die Entwicklung auf im Eigentum von Sportvereinen oder Sportfachverbänden befindlichen Grundstücken wird nicht systematisch erfasst. Ein quantitativer Zuwachs an solchen Sportstandorten ist innerhalb des Bezirkes nicht bekannt geworden. Vereinseigene Sportanlagen befinden sich als Scheinbe- Seite 3 von 4 standteile der öffentlichen Sportanlagen oder landeseigenen Grundstücke an 29 Standorten. Einen quantitativen Zuwachs an Nettosportflächen gab es dabei in den letzten 10 Jahren an 6 Standorten. An weiteren 5 Standorten wurden vereinsbzw . verbandseigene oder öffentliche Anlagen räumlich ergänzt und drei Anlagen wurden in der Fläche vergrößert . Nachhaltige vereinseigene Investitionen erfolgten in den letzten 10 Jahren an zahlreichen weiteren Standorten, davon zwei in Vereinssportanlagen im Sinne des Satzes 1. Eine davon wurde im Rahmen des AH-Beschlusses vom 30.11.2000 (in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29.11.2000 - Drs. 14/861 -zur Vorlage - zur Beschlussfassung Drs. 14/690) veräußert. In 14 Fällen haben Vereine z. T. sehr konkrete Planungen für den Neubau von Vereinssportanlagen auf den öffentlichen Sportanlagen. Friedrichshain- Kreuzberg Im innerstädtischen Bezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg hat es aufgrund fehlender Flächen keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. Nur der eine bestehende vereinseigene Standort hat sich (ohne Flächenzuwachs) weiterentwickelt Lichtenberg Keine vereinseigenen Sportanlagen. Marzahn-Hellersdorf Keine vereinseigenen Sportanlagen. Neukölln Im Kalenderjahr 2003 wurde im Bezirk Neukölln die letzte Sportanlage in Eigeninitiative von einem Sportverein auf einem landeseigenen Grundstück nach Nr. 29 SPAN errichtet. Hierbei handelt es sich um eine Grundstücksfläche mit einer Größe von 2.000 m², die im Ortsteil Rudow zur Errichtung eines Beachballfeldes diente. Pankow Eine stichprobenhafte Prüfung des Fachbereichs Sport hat ergeben, dass sich keine vereinseigenen Sportanlagen in den letzten 10 Jahren im Bezirk Pankow entwickelt haben. Reinickendorf Über den Bau vereinseigener Sportanlagen auf vereinseigenen Grundstücken liegen keine Informationen vor. Auf bezirkseigenen Grundstücken sind in den vergangenen 10 Jahren 2 Sportstätten errichtet worden war. Es handelt sich jeweils um Vereinsheime (Sportstätten i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 6 Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG) vom 06.01.1989, zuletzt geändert durch Artikel III des Gesetzes vom 15.12.2010). Spandau Über den Bau von vereinseigenen Sportanlagen auf vereinseigen Grundstücken liegen keine Informationen vor. Im Hinblick auf die verpachteten oder per großen Schlüsselvertrag vergebenen Grundstücke hat es in den letzten sieben Jahren eine Maßnahme gegeben. Steglitz-Zehlendorf In den letzten sieben Jahren gab es keine bauliche Veränderung der vereinseigenen Sportanlagen. Treptow-Köpenick Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Seite 4 von 4 5. Wie beteiligen sich Land und Bezirke an der Wartung und Instandhaltung vereinseigener Sportanlagen ? Zu 5.: Eine Beteiligung an den Kosten der Wartung und Instandhaltung vereinseigener Sportanlagen findet in keinem Bezirk statt. Vereinzelt werden jedoch Mittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN-Mittel) an Sportvereine vergeben, die in Eigenarbeit Renovierungen oder sonstige Verschönerungsmaßnahmen an vereinseigenen Gebäuden durchführen. Berlin, den 23. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13498 S18-13498