Drucksache 18 / 13 499 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) in den Bezirken im Jahr 2017 und Spielplatzsondersanierungsprogramm 2018 und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 499 vom 13.02.2018 über Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) in den Bezirken im Jahr 2017 und Spielplatzsondersanierungsprogramm 2018 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke haben im Jahr 2017 jeweils welche Mittel aus dem KSSP erhalten? 2. Welche Kita-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2017 angemeldet? 3. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2017 in welchen Kitas in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolumen im Rahmen des KSSP durchgeführt? 4. Welche Eigenmittel haben die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP über ihren Bezirkshaushalt im Rahmen dieser Kita-Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2017 investiert? Zu 1. bis 4.: Die Daten zu den von den Bezirken für 2017 angemeldeten Kita-Sanierungsmaßnahmen sind der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)“ - Drucksache Nr. 17/2600 - zu entnehmen. Über die Umsetzung von Kita-Sanierungsmaßnahmen im abgelaufenen Programmjahr 2017 wurde dem Abgeordnetenhaus aktuell berichtet (Drucksache Nr. 18/0804). Bei den Bezirken sind über die Sondermittel des KSSP hinaus, die im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, keine weiteren Mittel zur Durchführung von Kita-Sanierungsmaßnahmen veranschlagt. - - 2 5. Welche Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2017 angemeldet? 6. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2017 an welchen Spielplätzen in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolumen im Rahmen des KSSP durchgeführt? 7. Welche Eigenmittel haben die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP über ihren Bezirkshaushalt im Rahmen dieser Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2017 investiert? Zu 5. bis 7.: Die Daten zu den von den Bezirken für 2017 angemeldeten Spielplatzsanierungsmaßnahmen sind der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)“ - Drucksache Nr. 17/2600 - zu entnehmen. Über die Umsetzung von Spielplatzsanierungsmaßnahmen im abgelaufenen Programmjahr 2017 wurde aktuell dem Abgeordnetenhaus berichtet (Drucksache Nr. 18/0804). Den Bezirken von Berlin obliegt die Verpflichtung zur laufenden baulichen Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichen Kinderspielplätzen. Die in den Bezirkshaushalten etatisierten Landesmittel werden in Verantwortung der Straßen- und Grünflächenämter bewirtschaftet . Angaben zu den Ausgaben des Jahres 2017 sind den Haushaltsabschlüssen der Bezirke zu entnehmen. 8. Welche Spielplatz- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des KSSP haben die jeweiligen Bezirke für das Jahr 2018 angemeldet? 9. Welche Sanierungsmaßnahmen auf welchen Spielplätzen in welchen Bezirken werden mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe aus dem Spielplatzsondersanierungsprogramm im Jahr 2018 durchgeführt? Zu 8. und 9.: Die Bezirke von Berlin wurden mit Umsetzungsschreiben vom 11.02.2018 über die Finanzkontingente in der Laufzeit des Doppelhaushaltes 2018/2019 unterrichtet. Damit wurde der Aufruf zur Anmeldung von Maßnahmen bis zum 28.02.2018 verbunden. Berlin, den 28. Februar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13499 S18-13499