Drucksache 18 / 13 500 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Brennpunktschulen-Programm im Jahr 2018 und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13500 vom 13. Februar 2018 über Brennpunktschulen-Programm im Jahr 2018 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen und privaten OSZ (je mit Klarnamen) in welchen Bezirken erhalten im Jahr 2018 jeweils im Rahmen des Bonus-Programms Mittel in welcher jeweiligen Höhe und über welche LMB-Quote verfügen diese jeweils (mit Klarnamen)? Zu 1.: Die Angaben zu den Schulen im Bonus-Programm 2018 sind der Anlage aus der Mitteilung zur Kenntnisnahme 2018 an das Abgeordnetenhaus „Über Maßnahmen zum Bonus- Programm“ (31.01.2018) zu entnehmen. Die aktuellen Lernmittelbefreiungsquoten (LMB-Quoten) sind den Anlagen der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13211 zu entnehmen. 2. Wie viel Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel haben die profitierenden Schulen in den einzelnen Bezirken bis Ende 2017 im Rahmen ihrer Eigenständigkeit ausgegeben und welche Gründe führten dazu, dass mglw. nicht alle profitierenden Schulen ihre Programm-Mittel vollumfänglich verausgabt haben? Zu 2.: Gründe für die nicht vollumfängliche Verausgabung der Mittel sind vielschichtig und können nur bei Betrachtung des Einzelfalls ausreichend beantwortet werden. Exemplarisch sind dies beispielsweise Ausfälle von Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen ohne sofortige Nachbesetzung, da bei den Trägern kaum Bewerber vorhanden sind, langfristige Erkrankungen von Schulleitungen mit Verzögerungen von Vertragsabschlüssen oder Lieferprobleme bei Sachmitteln. - - 2 Die Verausgabung der Bonusmittel nach Auswertung der Online-Konten in den einzelnen Bezirken ist folgender Tabelle zu entnehmen: Berlin, den 1. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bezirk 2017 verausgabte Mittel (in %) Mitte 94,95 Friedrichshain-Kreuzberg 97,45 Pankow 93,08 Charlottenburg-Wilmersdorf 90,51 Spandau 94,19 Steglitz-Zehlendorf 95,52 Tempelhof-Schöneberg 92,27 Neukölln 96,34 Treptow-Köpenick 91,23 Marzahn-Hellersdorf 92,97 Lichtenberg 95,59 Reinickendorf 93,87 berufliche und zentralverwaltete Schulen 97,35 S18-13500 S18-13500