Drucksache 18 / 13 503 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Spielhallen in den Berliner Bezirken 2017 und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13503 vom 13. Februar 2018 über Spielhallen in den Berliner Bezirken 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Spielhallen wurden im Jahr 2017 jeweils in den einzelnen Bezirken neu genehmigt? Zu 1.: Die Anzahl der Spielhallen, die in 2017 neu genehmigt wurden, ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Die Angaben basieren auf Rückmeldungen der Bezirke. Bezirk Anzahl der Spielhallen, die in 2017 neu genehmigt wurden Marzahn-Hellersdorf 1 Spandau 0 Lichtenberg 0 Friedrichshain-Kreuzberg 0 Neukölln 1 Pankow 0 Mitte 0 Reinickendorf 0 Treptow-Köpenick 0 Steglitz-Zehlendorf 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Tempelhof-Schöneberg 0 gesamt 2 2. Wie viele Spielhallen gab es zum 31. Dezember 2017 noch in Berlin und jeweils in den einzelnen Bezirken? Zu 2.: Die Anzahl der in den Bezirken bestehenden Spielhallen zum 31.12.2017 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Sie enthält diejenigen Spielhallen, die seit dem Inkrafttreten des Berliner Spielhallengesetzes (SpielhG Bln) 2011 insgesamt neu genehmigt wurden sowie die Bestandsspielhallen, die bereits vor dem Inkrafttre- 2 ten des SpielhG Bln genehmigt wurden und aufgrund der laufenden Teilnahme am sog. „Sonderverfahren“ nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz derzeit noch erlaubt betrieben werden (vgl. hierzu auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/12784). Bezirk Anzahl der Spielhallen-Erlaubnisse § 33i GewO / § 2 SpielhG Bln) Marzahn-Hellersdorf 33 Spandau 41 Lichtenberg 10 Friedrichshain-Kreuzberg 50 Neukölln 49 Pankow 26 Mitte 124 Reinickendorf 30 Treptow-Köpenick 12 Steglitz-Zehlendorf 9 Charlottenburg-Wilmersdorf 53 Tempelhof-Schöneberg 44 gesamt 481 3. Wie viele der Anträge auf eine neue Genehmigung gemäß Berliner Spielhallengesetz, die nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Juli 2016 gestellt wurden, wurden bisher in den einzelnen Bezirken genehmigt und wie viele wurden bisher in den einzelnen Bezirken abgelehnt? 4. Wie viele der Spielhallen, für die eine Erlaubnis im Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin beantragt wurde, wurden bisher bereits geschlossen? 5. Wie viele Rechtsschutzverfahren im Zusammenhang mit Entscheidungen nach dem Mindestabstands-umsetzungsgesetzes Berlin sind momentan bei Gerichten anhängig? Zu 3. - 5.: Die Fragen wurden bereits kürzlich im Rahmen der Schriftlichen Anfrage 18/12784 beantwortet. Es wird insoweit auf die dort bereits aufbereiteten Zahlen Bezug genommen . Beim Verfahrensausgang der gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren ist seitdem eine weitere Zurückweisung eines Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Berlin hinzugekommen, so dass sich die Zahl der Ablehnungen/Rücknahmen auf sieben erhöht hat. Berlin, den 01.03.2018 In Vertretung Christian R i c k e r t s ....................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13503 S18-13503