Drucksache 18 / 13 505 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç und Sebastian Walter (GRÜNE) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Wie divers sind unsere Landes- und Bezirksbeiräte? und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Fadime Topac (Bündnis 90/Die Grünen) und Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13505 vom 13. Februar 2018 über Wie divers sind unsere Landes- und Bezirksbeiräte? --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie divers sind die Landes- und Bezirksbeiräte (sortiert nach Beirat, Anteil Geschlecht, sog. Migrationshintergrund und Behinderung) Zu 1.: Das Ergebnis einer entsprechenden Abfrage bei den Senats- und Bezirksverwaltungen lässt keine belastbaren Aussagen zur Diversität der Landes- und Bezirksbeiräte zu. Dies liegt zum einen daran, dass die Beiräte auf Senats- und Bezirksebene im Bearbeitungszeitraum nicht vollständig erfasst werden konnten. Zum anderen verdeutlichen die vorliegenden Antworten, dass in den meisten Fällen nur Daten in Bezug auf das Geschlecht der Beiratsmitglieder vorliegen. Zu den Dimensionen Behinderung und Migrationshintergrund werden in der Regel keine Daten erhoben. Ausnahmen hierfür stellen lediglich einige Beiräte für Menschen mit Behinderung bzw. Beiräte für Integration dar. Bei diesen Beiräten sind - gemäß dem bereits im Namen erkenntlichen thematischen Fokus - in der Regel Aussagen zu Behinderungen bzw. einem Migrationshintergrund der Beiratsmitglieder möglich. 2 2. Wie stellt der Berliner Senat sicher, dass die Diversität in unserer Gesellschaft sich auch in den Beiräten auf Landes – und Bezirksebene widerspiegelt? Zu 2.: Dem Senat ist es wichtig, dass sich die Heterogenität der Berliner Gesellschaft auch in den Beiräten auf Landes- und Bezirksebene widerspiegelt. Dabei sollte sich die angestrebte Vielfalt nicht auf Geschlecht, Behinderung und Migrationshintergrund beschränken , sondern alle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Dimensionen von Vielfalt umfassen. Wenn es um Diversität in Beiräten geht, können zwei Herangehensweisen unterschieden werden: Zum einen geht es darum, dass in Beiräten möglichst vielfältige Lebenslagen und Interessen berücksichtigt werden. Um dies zu erreichen, sollte die Teilnahme von Interessenvertretungen , die über das entsprechende Fachwissen verfügen und das Mandat haben, Gruppeninteressen zu vertreten, gewährleistet sein. Zum anderen kann unabhängig von der Teilnahme entsprechender Interessenvertretungen der Blick darauf gerichtet werden, wie divers die Beiratsmitglieder selbst sind. Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich diesbezüglich wenig belastbare Aussagen treffen. Außer in Bezug auf die Kategorie Geschlecht werden derartige Daten in der Regel nicht erhoben. Es hat immer wieder Bemühungen gegeben, die Heterogenität der Lebens- und Interessenlagen der Berlinerinnen und Berliner über entsprechende Interessenvertretungen in Beiräten zu gewährleisten. So wird der Senat im Rahmen der Fortführung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ (ISV) auch weiterhin die Partizipation von fachkompetenten LSBTTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle) Organisationen in den Gremien und Beiräten des Landes unterstützen und voranbringen. Es gilt dabei zu beachten, dass den derzeit im Land Berlin existierenden Gremien, Beiräten oder Ausschüssen unterschiedliche Regelungen zugrunde liegen, die sich grundsätzlich auf die Beteiligungsformen bzw. -möglichkeiten von Organisationen bzw. Vertretenden grundsätzlich auswirken können. Seit 2010 konnte eine aktive Partizipation von LSBTTI Organisationen bzw. Vertretenden in folgenden Beiräten , Ausschüssen oder Gremien gewährleistet werden: Berliner Beirat für Familienfragen, Berliner Vollzugsbeirat, Berliner Beirat für Entwicklungszusammenarbeit, Landespflegeausschuss Berlin und Landesseniorenbeirat Berlin. Im Rahmen eines sich aktuell in der Bearbeitung befindlichen Diversity-Landesprogramms sollen derartige Bemühungen um die Repräsentanz fachspezifischer Interessenvertretungen entlang der AGG-Merkmale systematisch ausgebaut und - da wo es Sinn macht - zusammengefasst werden. 3 3. Wie beurteilt der Senat die Zusammensetzung der Landes- und Bezirksbeiräte? Zu 3.: Eine Beurteilung ist aufgrund der fehlenden Daten, vgl. Antwort zu 1 nicht möglich . Grundsätzlich misst der Senat der aktiven Beteiligung von fachspezifischen und fachkompetenten Selbstorganisationen entlang der im AGG genannten Merkmale in den Gremien, Beiräten und Ausschüssen des Landes Berlin eine große Bedeutung zu. Sie führt nicht nur zu einer fachlichen Bereicherung der Arbeit des entsprechenden Gremiums sondern integriert Perspektiven, die für Berlin als Stadt der Vielfalt wichtig sind. 4. Welche Schritte plant der Senat um die Diversität in den Beiräten zu erhöhen? Zu 4.: Der Senat, namentlich die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung , plant im Rahmen eines Diversity-Landesprogramms diese Thematik aufzugreifen und genauer zu beleuchten. Dabei soll die Zusammensetzung der Beiräte möglichst unter Berücksichtigung aller AGG-Merkmale in den Blick genommen werden. Dabei soll auch überlegt werden, ob und wie ggf. weitere Daten in Bezug auf die Zusammensetzung der Beiräte erhoben werden können. Berlin, den 28. Februar 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13505 S18-13505