Drucksache 18 / 13 506 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Umwandlungsverordnung: Fortsetzung der Finanzierung der Personalstellen in den Bezirken? und Antwort vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13506 vom 14. Februar 2018 über Umwandlungsverordnung: Fortsetzung der Finanzierung der Personalstellen in den Bezirken? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass keine Verlängerung der zusätzlichen Beschäftigungsposition bzw. Stellen zur Umsetzung der Umwandlungsverordnung in den Bezirken, in denen das Aufgabenfeld der sozialen Erhaltungsverordnung besteht, vorgesehen ist? Frage 2: Werden diese Beschäftigungspositionen weiterhin im Rahmen der Basiskorrektur berücksichtigt? Frage 3: Wie viele Beschäftigungspositionen wären von der Einstellung einer Weiterfinanzierung betroffen? Frage 4: Falls keine Weiterfinanzierung sowie Verlängerung der Stellen vorgesehen ist: Warum nicht? Antwort zu Fragen 1. – 4.: 2015 wurde die Einführung der Umwandlungsverordnung beschlossen. Den Bezirken, die auf dieser Grundlage Erhaltungsgebiete („Millieuschutzgebiete“) eingerichtet haben, wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen unter entsprechender Anpassung der VZÄ-Zielzahl sowie Zusage bei der Basiskorrektur eine auf zwei Jahre befristete Anschubfinanzierung von maximal einer VZÄ der EGr. 10 zugesagt. Sechs Bezirke (Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Treptow- Köpenick) haben von dieser Regelung Gebrauch gemacht und sich jeweils eine Beschäftigungsposition eingerichtet. 2 Die Bezirke verfügen über ausreichend Mittel, um den bestehenden Personalbestand sowie zusätzliches Personal zur Erfüllung der Richtlinien der Regierungspolitik zu finanzieren. (Die Ansätze für Personalausgaben wurden in allen Bezirken deutlich unterschritten) Über weitere Finanzierungen für darüber hinausgehenden Personalbedarf im Falle von neuen Aufgaben der Bezirke wird im Rahmen der AG Ressourcensteuerung entschieden. Berlin, den 05.03.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13506 S18-13506