Drucksache 18 / 13 507 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: BVG Ticketautomaten und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13507 vom 13. Februar 2018 über BVG Ticketautomaten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Vorbemerkung: In Beantwortung meiner entsprechenden Anfrage vom 22.01.18 (Drucksache 18/13255) teilt der Senat mit, die BVG würde während eines in diesem Jahr stattfindenden Versuches neue bargeldlose Ticketautomaten zusammen mit alten Münzautomaten parallel zum Einsatz bringen. Frage 1: Ist es seitens der BVG geplant, nach erfolgreicher Beendigung dieses Versuches neue bargeldlose Ticketautomaten unter Abschaffung der alten Münzautomaten in ihren Fahrzeugen zu betreiben? Frage 2: Falls ja: Wie wäre dieser Plan mit § 7 der gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VBB vereinbar? Frage 3: Falls ja: Wie wäre dieser Plan mit § 22 Personenbeförderungsgesetz vereinbar? Frage 4: Falls ja: Wie wird denjenigen Fahrgästen eine diskriminierungsfreie Bezahlung möglich sein, die über keine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit verfügen? 2 Frage 5: Falls nein: Welchen Mehrwert hat es für die BVG-Nutzer, wenn sich zukünftig mehrere Automaten in den Fahrzeugen befinden? Frage 6: Falls nein: Warum werden nicht multifunktionale Automaten getestet, die sowohl Bargeld- als auch bargeldlose Zahlung ermöglichen? Antwort zu 1 bis zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Die alten Münzautomaten haben das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht und müssen demnächst durch neue Automaten ersetzt werden. Die BVG hat mitgeteilt, dass sie im Zuge dieser Beschaffung den Markt erkundet und innovative Lösungen für den künftigen Fahrscheinverkauf in der Straßenbahn sucht. Da auch in allen anderen Vertriebskanälen ein deutlicher Trend zur bargeldlosen Zahlung abzulesen ist, wird die BVG im Rahmen der Markterkundung zunächst einen bargeldlosen Automaten auf Akzeptanz testen. Während der Testphase werden den Kundinnen und Kunden parallel bargeldlose sowie bargeldfähige Automaten zur Verfügung stehen. Nach Abschluss des Akzeptanztests wird die BVG gemeinsam mit dem Land Berlin darüber beraten, welche Automaten dauerhaft zum Einsatz kommen. Zudem werden die Erkenntnisse des Tests in die in dieser Legislatur zu erwartende Novellierung und Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) einfließen, die angesichts der bundesweiten Diskussion um eine stärkere Digitalisierung im Nahverkehr auch vertriebliche Themen umfassen dürfte.“ Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13507 S18-13507