Drucksache 18 / 13 510 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Endlose Geschichte der Kunstsammlung im Bestand der sozialen Künstlerförderung – gibt es Wege aus der Perspektivlosigkeit? und Antwort vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13510 vom 15.02.2018 über Endlose Geschichte der Kunstsammlung im Bestand der sozialen Künstlerförderung - gibt es Wege aus der Perspektivlosigkeit? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Exponate befinden sich per 1.1.2018 im Bestand der Kunstsammlung der sozialen Künstlerförderung (m.d.B.u. Aufschlüsselung nach den Verwertungskategorien „Künstlerranking“ gemäß Zwischenbericht 2017)? Zu 1.: Zum 31.12.2017 betrug der Bestand der Artothek der sozialen Künstlerförderung rechnerisch (lt. Datenbank) 14.827 Exponate. Der Bestand der im Zwischenbericht für die 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 6. Oktober genannten Bestandszahlen hat sich um folgende Sachverhalte geändert: Drei Exponate aus der dort genannten Kategorie 3 („restliche“ Exponate) wurden verkauft. Ein Werk wurde anlässlich einer Auktion zugunsten von Projekten für Migranten und Flüchtlinge überlassen. 2 2. Befinden sich unter diesen Exponaten noch Objekte für die sich andere Einrichtungen (gemäß 2. Zwischenbericht vom 27. Juni 2006) interessiert hatten? Wann sind in den vergangenen 14 Jahren wie viele Exponate an wen abgegeben worden? Zu 2.: Die Abgabe von Kunstwerken erfolgt grundsätzlich 1. im Rahmen von Leih-/Überlassungsverträgen an alle Institutionen des Landes Berlin, welche unmittelbar oder mittelbar im Haushaltsplan des Landes aufgeführt sind, 2. im Rahmen von Mietverträgen, die sowohl Einzelpersonen, Unternehmen und Behörden und Institutionen (die nicht mittelbar oder unmittelbar im Haushaltsplan des Landes Berlin aufgeführt sind), 3. durch Verkäufe, 4. durch Schenkungen, z. B. für karitative Zwecke (s. o.) oder Abgaben (1 Exponat pro Jahr) als Gastgeschenk an Delegationen im Rahmen der Städtepartnerschaft Berlin-Moskau. Leih- und Überlassungsverträge zur zeitweisen Leihe von Kunstwerken wurden fast flächendeckend mit einer Vielzahl von Berliner Behörden bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeschlossen. 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Verkäufe 2 18 9 0 2 0 0 0 0 0 Schenkungen 0 4 4 2 0 0 0 2 0 1 2014 2015 2016 2017 2018 Verkäufe 0 0 0 3 0 Schenkungen 1 1 0 1 0 Die gewünschten Angaben zu Mietverträgen innerhalb der vergangenen 14 Jahre sind nicht zu beantworten. Im Übrigen unterliegen die Nennungen von Mieterinnen und Mietern und Käuferinnen und Käufern von Exponaten der Artothek datenschutzrechtlichen Einschränkungen. 3. Welche konkreten Pläne hat der Senat für die Kunstsammlung im Bestand der sozialen Künstlerförderung über das Jahr 2018 hinaus? Zu Frage 3.: Seit der endgültigen Einstellung der sozialen Künstlerförderung (hier: Ankauf von Kunstwerken) im Jahre 2003 ist die gesamtstädtische Aufgabe - also die sozialrechtliche Komponente, die zur ursprünglichen Verwaltungszuordnung führte, für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) dysfunktional geworden. Das LAGeSo verfügt über keinerlei fachliche Expertise für die weitere Verwertung der Artothek. Derzeit werden die Kunstwerke am Standort Ringstraße in Berlin-Mariendorf verwahrt, mit der oben aufgeführten Leih- und Miettätigkeit (vertieft s. a. Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushalts 2018/2019 3 Einzelplan 11, Kapitel 1166, Titel 67101, 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.10.2017). Als Ergebnis des Beschlusses des Hauptausschusses in seiner 23. Sitzung vom 17.11.2017 (hier: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und Senatsverwaltung für Kultur und Europa haben bis zum 30.04.2018 bezüglich der Zukunft der Kunstsammlung der Artothek einen gemeinsamen Bericht vorzulegen) haben seit Dezember 2017 Schriftwechsel auf politischer Ebene wie auch mehrere Besprechungen auf Arbeitsebene zwischen dem LAGeSo und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa stattgefunden. Ziel des LAGeSo ist die Übergabe der Artothek in die Zuständigkeit der Kulturverwaltung. Zur Vorbereitung hat das LAGeSo der Senatsverwaltung für Kultur und Europa umfassende Informationen über den Kunstbestand als auch über die personellen und sonstigen Rahmenbedingungen (Mietvertrag) zugeliefert. Zur Vervollständigung der Sachlage wird aktuell vom LAGeSo eine Inventur der Bestände der Artothek vorbereitet, die voraussichtlich bis spätestens zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein wird. 4. Wie hoch sind alle jährlichen Kosten im Zusammenhang mit der Kunstsammlung (Personal- und Sachmittel inkl. aller Nebenkosten – mit der Bitte um Einzelauflistung)? Zu Frage 4.: Die Frage wird wie folgt beantwortet: Mietkosten inkl. Nebenkosten 2017: 133 T€ Sachmittel 2017: rund 10 T€ Personalkosten 2017: 1, 5 Stellen (Personalüberhang des Epl. 11, 1109/42801), davon 1 X E 5 TV-L rechnerischer Durchschnittssatz: 46.280 € 1/2 X E8 TV-L rechnerischer Durchschnittssatz: 26.000 € gesamt: 72.280 € etatisierter Wert 5. Wie ist die rechtliche Situation der Exponate? Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung – ggf. auch hinsichtlich einer Auflösung der Sammlung? Zu 5.: Die soziale Künstlerförderung ist im Zeitraum 1951 – 2003 auf Basis verschiedener Vertragskonstellationen (Werkverträge, befristete Arbeitsverträge, Kaufverträge) ihrer Aufgabe nachgekommen. Die von einer Jury ausgewählten Exponate gingen nach Ankauf in das uneingeschränkte Eigentum des Landes Berlin über. 4 Überlegungen die Sammlung der Artothek der sozialen Künstlerförderung aufzulösen oder adäquat zu verwerten, bestehen seitens des LAGeSo nicht und können mangels fachlicher Expertise nicht zielführend befördert werden (siehe auch Beantwortung zu Frage 3). Berlin, den 05. März 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13510 S18-13510