Drucksache 18 / 13 514 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: GPS bei Kraftfahrzeugen der Polizei und Feuerwehr und Antwort vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13514 vom 15. Februar 2018 über GPS bei Kraftfahrzeugen der Polizei und Feuerwehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind - und falls ja, wie viele - Einsatzfahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr mit GPS-Trackern ausgestattet? Zu 1.: In 2.570 Fahrzeugen der Polizei Berlin und in 821 Fahrzeugen der Berliner Feuerwehr sind in den dort verbauten Digitalfunkgeräten GPS-Empfänger enthalten. 2. Werden die Bewegungsdaten der Fahrzeuge anhand dieser GPS-Tracker live übermittelt und falls ja, wohin? Werden diese Daten gespeichert und falls ja, für welchen Zeitraum? Zu 2.: Bei der Begleitung von Staatsgästen werden durch die Begleitfahrzeuge des Begleitschutz - und Verkehrsdienstes der Polizei (BVkD) Positionsdaten an die Leitstelle des BVkDs übermittelt. Die Berliner Feuerwehr prüft, die von Fahrzeugen des Notfallrettungsdienstes derzeit nur technisch an die Leitstelle übermittelten Standortdaten zur Disposition dieser Fahrzeuge mit Hilfe ihres Leitstellensystems künftig zu nutzen. Weiterhin erfolgt die Übertragung des Standortes beim Auslösen eines Notrufes am Funkgerät automatisch an die zuständige Leitstelle sowie auf Anforderung einer berechtigten Stelle. Eine kontinuierliche Aufzeichnung der übermittelten Positionsinformationen findet nicht statt. Zur Fehleranalyse werden durch das System Protokolldateien angelegt, welche auch die erhobenen Standortdaten enthalten. Diese Dateien werden maximal einen Monat vorgehalten und dürfen nur unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Richtlinien eingesehen werden. Berlin, den 27. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13514 S18-13514