Drucksache 18 / 13 518 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Wie steht es um den Tierschutz auf der Internationalen Grünen Woche? und Antwort vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 518 vom 15. Februar 2018 über Wie steht es um den Tierschutz auf der Internationalen Grünen Woche? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird der Tierschutz auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) sichergestellt? 2. Welche ist die zuständige Kontroll-Behörde? Zu 1. und 2.: Der Tierschutz auf der Internationalen Grünen Woche wird durch die zuständige Überwachungsbehörde sichergestellt. Bei dieser handelt es sich um das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Abteilung Bürgerdienste, Wirtschaftsund Ordnungsangelegenheiten - Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb). 3. Wie oft und an welchen Tagen wurde auf der diesjährigen IGW die Einhaltung des Tierschutzes durch die zuständige Behörde überprüft? Zu 3.: Nach Auskunft des zuständigen VetLeb werden Haltungsbedingungen der ausgestellten Tiere während der gesamten Messe laufend überwacht. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte sind täglich auf dem Messegelände tätig sowie per Rufbereitschaft erreichbar . 4. Wurden Tierschutzverstöße festgestellt? Wenn ja, welche, bei welchem Aussteller und welche Tierart war betroffen? 5. Wie wurden die Tierschutzverstöße geahndet? Zu 4. und 5: Die Veterinäraufsicht teilt mit, dass keine Tierschutzverstöße festgestellt wurden, die einer Ahndung bedurft hätten. Es ging keine Tierschutzanzeige während der IGW 2018 beim zuständigen Fachbereich VetLeb ein. 2 6. Hat die Messe Berlin eigene Tierschutz-Richtlinien? Zu 6.: Die Messe Berlin GmbH teilte auf Nachfrage mit, dass sie keine eigenen Tierschutz -Richtlinien hat. Sie achte jedoch auf Auflagen der zuständigen Veterinäraufsicht. 7. Wie bewertet der Senat die Zurschaustellung der Tiere auf der IGW? Zu 7.: Die Zurschaustellung von Tieren auf der IGW ist nach geltendem Tierschutzrecht grundsätzlich zulässig. Da nach Mitteilung des zuständigen VetLeb während der diesjährigen IGW keine Tierschutzverstöße amtlich festgestellt wurden, geht der Senat zudem davon aus, dass die Zurschaustellung der Tiere unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erfolgte. Berlin, den 6. März 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13518 S18-13518