Drucksache 18 / 13 519 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Inklusive Schwerpunktschulen und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13519 vom 15. Februar 2018 über Inklusive Schwerpunktschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Personal- bzw. Stellenausstattung – differenziert nach Lehrkräften, Pädagogischen Unterrichtshilfen, Betreuer/innen, Erzieher/innen, Schulsozialarbeiter/innen, medizinischem Personal und weiteren – ist den bestehenden 11 inklusiven Schwerpunktschulen für das Schuljahr 2017/18 zugemessen worden und wie sieht die tatsächlich vorhandene Personal- / Stellenausstattung an diesen Schulen aus (bitte für jede Schule darstellen)? Zu 1.: Die Zumessung erfolgt anhand der tatsächlich vorhandenen Schülerzahlen bedarfsgerecht bei den Lehrkräften entsprechend den in der Schulversuchsgenehmigung genannten Schülerfaktoren und beim weiteren Personal gemäß den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung der Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Pädagogische Unterrichtshilfen sowie Betreuerinnen und Betreuer (weiteres pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internaten. Zum 01.11.2017 wurde den inklusiven Schwerpunktschulen folgendes Personal zugemessen : Schule Betreuerinnen / Betreuer Erzieherinnen / Erzieher Lehrkräfte Pädagogische Unterrichtshilfen 30. Schule (Grundschule) 3 1,76 6 Charlotte-Salomon-Grundschule 2 1 1,25 3 Grundschule am Barbarossaplatz 3 1 0,95 2 Grundschule am Rüdesheimer Platz 3 1 1,25 2 Heide-Schule (Grundschule) 1 0,22 - - 2 Heinrich-Zille-Grundschule 2 1 0,76 2 Paul-Löbe-Schule 1 2,71 4 Paul-Moor-Schule 2 1 1,32 4 Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (Gemeinschaftsschule) 1 1 1,57 Schule am Königstor (Integrierte Sekundarschule) 3 2,56 4 Temple-Grandin-Schule 2 1 1,61 3 Summe 22 8 16 30 2. Welche Abweichungen gibt es bei dieser Ausstattung im Vergleich zu den Empfehlungen des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“? Zu 2.: Die Empfehlungen des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ von 2013 machen keine Angaben zur konkreten Personal- und Stellenausstattung an Schwerpunktschulen und verweisen hier auf die förderbedarfsspezifischen Erfordernisse, an denen sich die Berichte der Facharbeitsgruppen für die einzelnen Förderschwerpunkte und das Rahmenkonzept für inklusive Schwerpunktschulen bezogen auf die erforderlichen Ausstattungsmerkmale orientieren . Rahmenkonzept und Berichte der Facharbeitsgruppen sind veröffentlicht und können auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesehen werden. (https://www.berlin.de/sen/bjf/inklusion/fachinfo/). Der Fachbeirat Inklusion hat in Nachfolge des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ in seiner Empfehlung vom 14. Juli 2016 festgestellt, dass „die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weitgehend die Empfehlungen des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ in die Senatsplanungen übernommen“ hat. 3. Was unternimmt der Senat, um angesichts der angespannten Personalsituation gegebenenfalls vorhandene Defizite in der Personalausstattung auszugleichen? Zu 3.: Für das pädagogische Personal an Schulen, auch an inklusiven Schwerpunktschulen, werden im Rahmen der zentralen Nachsteuerung regelmäßig Stellenausschreibungen veröffentlicht. Diese richten sich im Lehrkräftebereich vorrangig an Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, aber auch an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Bereich des weiteren pädagogischen Personals an Erzieherinnen und Erzieher, auch in berufsbegleitender Ausbildung sowie Pädagogische Unterrichtshilfen/Betreuerinnen und Betreuer . Bei bestehenden Defiziten in der Personalausstattung wählt die Schulleitung gem. § 7 Abs. 3 Schulgesetz aus dem Bewerberkreis aus. Darüber hinaus ist es für inklusive Schwerpunktschulen möglich, schulbezogene Ausschreibungen zu veranlassen. 4. Welche zusätzliche Ausstattung mit Stellenanteilen erhalten die Schwerpunktschulen für einen deutlich höheren Anteil an Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten LES im Vergleich zu sonstigen Regelschulen? Zu 4.: Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Teilnahme einer Schule am Schulversuch „Inklusive Schwerpunktschule“ und ihrem Anteil an Schülerinnen und Schülern mit - - 3 den Förderschwerpunkten Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache (LES). Häufig gehören diese Schulen jedoch zu denjenigen, die auf Grund ihres pädagogischen Profils traditionell zum Teil auch Kinder mit diesen Förderbedarfen aus anderen Einzugsgebieten aufgenommen haben und somit über den Quoten lagen, die auf Grund der Standortbedingungen zu erwarten wären. Dieser Umstand wurde bei der Einführung der verlässlichen Grundausstattung zum Schuljahr 2017/2018 berücksichtigt, indem die in diesem Kontingent zugewiesenen Stunden dem Vorjahreskontingent, also der Zumessung für die im Schuljahr 2016/2017 tatsächlich in der jeweiligen Schule beschulten Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen LES, entsprechen. Darin unterscheidet sich die Art der Zumessung nicht von anderen Schulen. 5. Welche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit erfolgen an den inklusiven Schwerpunktschulen und welche Maßnahmen sind geplant? Zu 5.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die barrierefreie Ertüchtigung der Schulstandorte einschließlich der Ermittlung der damit einhergehenden Kosten und die sukzessive bauliche Umsetzung im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel (z.B. pauschale Zuweisung). Zusätzlich unterstützt der Senat seit 2013 die Berliner Bezirke finanziell bei Planungs- und Bauleistungen prioritär zur Einrichtung Inklusiver Schwerpunktschulen mit den entsprechenden Förderschwerpunkten sowie zur Schaffung von Barrierefreiheit an Bestandsschulen . Alle Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Inklusiven Schwerpunktschulen, die in Zuständigkeit durch die Bezirke als Schulträger im Rahmen des Doppelhaushaltes 2016/2017 beantragt wurden, wurden genehmigt. Dabei handelte es sich um Planungsund Bauleistungen für folgende Maßnahmen: Aufzüge, behindertengerechte WC-Anlagen z.T. mit Wickeltisch/Wickelliege, Automatiktüröffner, Schwellenfreiheit, Verbreiterung von Türen, Rampen, Beleuchtung, Bodenbeläge, Farbgestaltung, Räume zur Einzelförderung und Raumakustik. Die Abfrage der Anträge im Rahmen des Doppelhaushaltes 2018/2019 findet derzeit noch statt. Nach dem bisherigen Rücklauf wurden Planungs- und Bauleistungen für folgende Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Inklusiven Schwerpunktschulen gemeldet : Aufzüge, behindertengerechte WC-Anlagen, Automatiktüröffner, Handläufe, Beleuchtung , Bodenbeläge, Farbgestaltung, Räume zur Einzelförderung und Raumakustik. 6. Welche sieben Schulen (siehe Rote Nr. 0922) werden 2018/19 als inklusive Schwerpunktschulen mit welchen Förderschwerpunkten den Betrieb aufnehmen? Zu 6.: Die Namen der zum kommenden Schuljahr neu einzurichtenden Schwerpunktschulen können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da noch nicht alle Abstimmungsprozesse abgeschlossen sind. Einzelne der für das kommende Schuljahr vorausgewählten Schulen haben sich im Sinne einer bestmöglichen Vorbereitung inzwischen für - - 4 einen späteren Start ausgesprochen, so dass auch über die genaue Anzahl der neuen Schwerpunktschulen noch keine abschließende Aussage möglich ist. Berlin, den 28. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13519 S18-13519