Drucksache 18 / 13 521 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen in Berlin – Befürchtungen und Wirklichkeit II und Antwort vom 23. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13521 vom 15. Februar 2018 über Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen in Berlin – Befürchtungen und Wirklichkeit II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamt*innen haben im Jahr 2017 gegen bekannte oder unbekannte Tatverdächtige Anzeige erstattet, da sie durch die Kennzeichnungspflicht in ihrem privaten Umfeld Opfer einer Straftat wurden? Zu 1.: 2017 wurden diesbezüglich keine Strafanzeigen bekannt. 2. Wie viele Tatverdächtige sind aufgrund dieser Straftaten verurteilt worden? Zu 2.: Entfällt. 3. Gegen wie viele Polizeibeamt*innen wurden im Jahr 2017 unter Angabe der individuellen Kennzeichnung Strafanzeigen erstattet? Zu 3.: Für 2017 können mangels Führung einer Kennzeichnungspflicht keine Zahlen genannt werden. 4. Wie viele Polizeibeamt*innen wurden aufgrund einer Strafanzeige im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht verurteilt? Zu 4.: Entfällt. Seite 2 von 2 5. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen polizeiexternen Personen private Daten hinter einer individuellen Nummernkennzeichnung oder taktischen Kennzeichnung bekannt geworden sind und dem/der Betroffenen dadurch Nachteile erwuchsen? Zu 5.: Dem Senat wurde kein entsprechender Fall bekannt. 6. Welche empirisch gesicherten Erkenntnisse über sonstige negative Auswirkungen der individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen liegen dem Senat vor? Zu 6.: Dem Senat liegen keine empirischen Erkenntnisse über sonstige negative Auswirkungen der individuellen Kennzeichnungspflicht vor. Berlin, den 23. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13521 S18-13521