Drucksache 18 / 13 523 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Drogenkonsumraum und Ausweitung der Suchthilfeangebote in Neukölln und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13523 vom 15. Februar 2018 über Drogenkonsumraum und Ausweitung der Suchthilfeangebote in Neukölln ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Bedarf sieht der Senat hinsichtlich a) der Ausweitung von Suchthilfeangeboten für Drogenabhängige und insbesondere Opiatabhängige in Neukölln im Allgemeinen und b) der Erweiterung des Angebots an festen oder mobilen Drogenkonsumräumen im Bezirk Neukölln im Speziellen? Zu 1.: a) Aufgrund des in den letzten Jahren im Bezirk Neukölln wahrzunehmenden Anstiegs des Konsums illegaler Drogen im öffentlichen Raum rund um die S-Bahnhöfe Neukölln und Hermannstraße befürwortet der Senat die Einrichtung eines stationären Drogenkonsumraums im Bezirk Neukölln. Seit Juni 2017 befindet sich ein Drogenkonsummobil am Standort Kirchof-/Karl-Marx-Straße. Das Angebot wurde von der Bevölkerung und den suchtkranken Menschen gut angenommen. b) Der Senat ist der Auffassung, dass ein stationäres Angebot mit angeschlossenem Kontaktbereich dem Bedarf in Neukölln verlässlicher gerecht wird, da es drogenkonsumierenden Menschen eine feste und geschützte Anlaufstelle bietet. Diese eröffnet nicht nur die Möglichkeit, in einem geschützten Raum unter hygienischen Bedingungen selbst mitgeführte illegale Drogen zu konsumieren, sondern ist darüber hinaus mit einer Kontaktstelle gekoppelt, die neben Beratung auch medizinische sowie lebenspraktische Hilfen (z.B. eine warme Mahlzeit, Duschen, Möglichkeit des Wäschewaschens, Kleiderausgabe etc.) zur Verfügung stellt. Auch aufgrund des größeren Angebotes an Konsumplätzen können mehr Drogenkonsumierende erreicht und an das Hilfesystem herangeführt werden. Gleichzeitig kann eine deutlichere Entlastung der Bevölkerung erfolgen, da sich die Drogenkonsumierenden im Kontaktbereich des Drogenkonsumraums aufhalten und nicht im öffentlichen Raum. - 2 - 2 2. Welche Planungen verfolgt der Senat hinsichtlich der Einrichtung eines festen Drogenkonsumraums im Bezirk Neukölln? Wie ist hier der aktuelle Stand und welche finanziellen Mittel stehen hierfür aus welchen Haushaltstiteln zur Verfügung? Zu 2.: Der Senat ist dazu mit dem Bezirksamt Neukölln im Gespräch. Das größte Problem ist das Finden einer geeigneten Immobilie. Für Investitionen, d. h. Umbauten etc., stehen in 2018 300.000 € beim Titel 893 60, Kapitel 0920, für den Konsumraum zur Verfügung, für den Betrieb 105.000 € beim Titel 684 31 im Integrierten Gesundheitsprogramm. 3. Welche Verfahrensschritte sind a) auf Landesebene und b) auf bezirklicher Ebene für die Einrichtung eines Drogenkonsumraums notwendig? Zu 3.: a) Das Land Berlin stellt die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung genehmigt einem geeigneten Träger den Betrieb eines Drogenkonsumraums aufgrund bestehender Rechtsverordnung. b) Der Träger des Drogenkonsumraums hat mit dem zuständigen Bezirksamt, Abteilung Gesundheit, der Polizei und der Staatsanwaltschaft eng und kontinuierlich zusammenzuarbeiten . Die Grundzüge der Zusammenarbeit sind verbindlich und schriftlich in einer Vereinbarung festzulegen. Die Vereinbarung ist der Erlaubnisbehörde vorzulegen. 4. Welche Planungen verfolgt der Senat hinsichtlich der Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsummobils , das zurzeit nahe des S-Bahnhofs Neukölln im Einsatz ist? Zu 4.: Bis zur Einrichtung eines stationären Drogenkonsumraums in Neukölln strebt der Senat die Ausweitung der Öffnungszeiten von jetzt drei Tagen (mit jeweils vier Stunden) pro Woche auf fünf Tage (mit jeweils vier Stunden) pro Woche an. 5. Welche weiteren Planungen verfolgt der Senat zur Verbesserung des Angebots an Suchthilfe wie Beratungs - und Therapieangebote, Straßensozialarbeit oder Gesundheitsschutz in Neukölln und insbesondere in den räumlichen Schwerpunkten entlang der Ringbahnhöfe Hermannstraße, Neukölln und Sonnenallee sowie in der und um die Hasenheide? Zu 5.: Der Senat berücksichtigt den gesamtstädtischen Bedarf. Daher wurde das Personal in den Drogenberatungsstellen um jeweils eine halbe Stelle aufgestockt, zuzüglich der Berücksichtigung von ca. 2% Kostensteigerungen und die Tarifangleichung 2017. 6. Trifft es zu, dass die Räumlichkeiten der Beratungsstelle „Druckausgleich“ des Trägers Fixpunkt in der Warthestraße ab 2019 nicht mehr zur Verfügung stehen? Wenn ja, welche Lösung strebt der Senat an, damit die erfolgreiche Arbeit dieser Einrichtung in Neukölln fortgeführt werden kann? - 3 - 3 Zu 6.: Nach Auskunft des Trägers Fixpunkt gGmbH hat der Vermieter die Räumlichkeiten, in welcher sich die niedrigschwellige Drogenhilfeeinrichtung „Druckausgleich“ befindet, zum 30. April 2019 gekündigt. Der Träger sucht bereits nach neuen Räumlichkeiten in Neukölln . Dies unterstützen der Senat und der Bezirk im Rahmen ihrer Möglichkeiten. 7. Welche weiteren Bedarfe sieht der Senat für neue mobile oder feste Drogenkonsumräume in Berlin bzw. für den Ausbau bereits bestehender Angebote? Wie ist hier der jeweilige Planungsstand, und welche finanziellen Mittel stehen hierfür aus welchen Haushaltstiteln zur Verfügung? Zu 7.: Der Senat sieht den Bedarf einer grundsätzlichen Angebotserweiterung von weiteren stationären Konsumraumangeboten in den Berliner Innenstadtbezirken (d.h. im inneren S- Bahnring) einhergehend mit erweiterten Öffnungzeiten und entsprechendem sozialarbeiterischen Angebot. Für die Erweiterung der Öffnungszeiten der bestehenden Angebote stehen je Haushaltsjahr 2018 und 2019 jeweils 300.000,- € im Integrierten Gesundheitsprogramm (IGP) aus Titel 684 31, Kapitel 0920, zur Verfügung. Für die Einrichtung jeweils eines zusätzlichen stationären Drogenkonsumraums in 2018 und 2019 stehen im Berliner Doppelhaushalt 2018/2019 aus Titel 893 60, Kapitel 0920, investive Mittel i.H.v. 300.000,- € für jedes Jahr zur Verfügung. Für die Kosten des Betriebs stehen je Haushaltsjahr 2018 und 2019 Mittel i.H.v. 105.000,- € im Rahmen des IGP aus Titel 684 31, Kapitel 0920, zur Verfügung. Berlin, den 28. Februar 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13523 S18-13523