Drucksache 18 / 13 525 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Linksextremismus in Berlin – Drogenanbau und -handel rund um das KØPI? und Antwort vom 02. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13525 vom 14. Februar 2018 über Linksextremismus in Berlin – Drogenanbau und -handel rund um das KØPI? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aufgrund der Benennung der Örtlichkeit „Gelände des KØPI“ in der Fragestellung wurden die Anschriften 10179 Berlin, Köpenicker Str. 133 bis 137 statistisch betrachtet. Die Informationen wurden dem Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entnommen. 1. Wie oft erhielten die Polizei Berlin sowie das Landeskriminalamt Berlin seit 2010 Hinweise darauf, dass auf dem Gelände des KØPI Betäubungsmittel angebaut, hergestellt bzw. auch gehandelt werden? (Aufstellung nach Jahren, Anzahl der Hinweise und Deliktsarten erbeten.) Zu 1.: Das Landeskriminalamt Berlin erhielt im Jahr 2014 einen Hinweis auf den unerlaubten Anbau von Cannabis und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. 2. Wann und wie gingen die Polizei Berlin und das Landeskriminalamt Berlin in dieser Zeit diesen Hinweisen nach und mit welchem Ergebnis? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Zu dem unter Frage 1 benannten Ermittlungsverfahren konnte 2014 kein unerlaubter Anbau von Cannabis nachgewiesen werden. Durch den Anzeigenden wurde später bekannt, dass die fragliche Anpflanzung bereits im August 2014 entfernt worden sei. Im Jahr 2015 konnte im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auf Grundlage der Strafprozessordnung durch die von einem Polizeihubschrauber gefertigten Luftbildaufnahmen eine Anpflanzung erkannt werden. Das Ermittlungsverfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Berlin übergeben. Seite 2 von 3 3. Welche Hinweise gibt es bei der Polizei Berlin und dem Landeskriminalamt Berlin darauf, dass auf dem Gelände des KØPI gewerbsmäßiger Drogenhandel betrieben wird oder wurde? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Entsprechende Hinweise liegen der Polizei Berlin nicht vor. 4. Liegt der Polizei Berlin und/oder dem Landeskriminalamt Berlin Bildmaterial zu mutmaßlichen Marihuana-Pflanzen auf dem Gelände des KØPI vor und wenn ja, seit wann? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Wie oft wurden seit 2010 auf dem Gelände des KØPI Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nachgewiesen? (Aufstellung nach Jahren erbeten?) Zu 5.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit sonstigen Betäubungsmitteln (u.a. Amphetaminen) 2011 aufgenommen, welches 2012 der Staatsanwaltschaft Berlin übersandt wurde; ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Ein Ermittlungsverfahren in 2015 ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus wurde 2017 ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Allgemeinen Verstoßes mit Cannabis und Zubereitungen aufgenommen und der Staatsanwaltschaft Berlin zeitnah zur weiteren Bewertung übersandt. 6. In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang zur Ausfertigung von Strafanzeigen, zu Anklageerhebungen und zu Verurteilungen? (Aufstellung nach Jahren sowie Zahl der Strafanzeigen, Anklageerhebungen und Verurteilungen erbeten.) 7. In wie vielen Fällen des Verdachts auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf dem Gelände des KØPI hat die Staatsanwaltschaft Berlin seit 2010 Ermittlungen durchgeführt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 6. und 7.: Es wurden insgesamt drei Strafanzeigen gefertigt, in keinem dieser Strafverfahren wurde Anklage erhoben oder kam es zu einer Verurteilung. 8. In wie vielen Fällen seit 2010 waren Personen, welche im KØPI gemeldet waren oder dort lebten, in Ermittlungen mit Bezug zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Drogenhandel involviert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 8.: In dem Ermittlungsverfahren aus 2015 kamen Personen, die in 10179 Berlin, Köpenicker Str. 137 gemeldet waren, als Tatverdächtige zum Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Betracht. 9. In wie vielen Fällen seit 2010 gab es Anhaltspunkte dafür, dass aus dem Umfeld des KØPI Personen im Asylverfahren für den Drogenhandel angeworben und eingesetzt wurden? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Seite 3 von 3 Zu 9.: Derartige Fälle sind nicht bekannt. Berlin, den 02. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13525 S18-13525