Drucksache 18 / 13 527 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Weltkriegsmunition und -bomben in Berlin und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13527 vom 12.02.2018 über Weltkriegsmunition und -bomben in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden Bauträger bei geplanten Bauarbeiten auf privaten Grundstücken oder auch auf Flächen der öffentlichen Hand im Vorfeld auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Weltkriegsmunition und –bomben informiert ? Antwort zu 1: In dem von der zuständigen Ordnungsbehörde veröffentlichten „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ stehen allgemeine Informationen über die Risiken und Gefahren, wie sie noch immer von Weltkriegsmunition und –bomben ausgehen können. Jedem Eigentümer/in wird darüber hinaus auf Antrag eine ordnungsbehördliche Stellungnahme zu Informationen über Kampfmittel angeboten, die eine Prognose für das mögliche Vorhandensein von Weltkriegsmunition und –bomben bezogen auf sein Grundstück beinhaltet und Empfehlungen ausspricht. Sowohl privaten als auch öffentlichen Eigentümern stehen diese Informationen in gleicher Weise zur Verfügung. Frage 2: Gibt es ein einheitliches Vorgehen bei Bauarbeiten der öffentlichen Hand und privater Eigentümer in Bezug auf mögliche Funde von Weltkriegsmunition und –bomben ? Antwort zu 2: Es steht jedem Eigentümer frei, einen Antrag auf eine ordnungsbehördliche Stellungnahme zu Informationen über Kampfmittel zu stellen. Bei größeren Bauvorhaben stellt sowohl der private als auch der öffentliche Eigentümer in der Regel einen solchen Antrag. In Abhängigkeit vom Ermittlungsergebnis erhält der Antragsteller Empfehlungen zur Gefahrenerforschung. Inwieweit private Eigentümer/in den Empfehlungen 2 nachkommen, entzieht sich der Kenntnis der Ordnungsbehörde. Öffentliche Eigentümer kommen den Empfehlungen der Ordnungsbehörde in den deutlich überwiegenden Fällen nach. Regelungen, die ein einheitliches Vorgehen vorschreiben, bestehen nicht. Berlin, den 28.02.2018 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13527 S18-13527