Drucksache 18 / 13 528 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Waldrodung in Johannisthal/ Adlershof und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 528 vom 15. Februar 2018 über Waldrodung in Johannisthal/Adlershof Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Senatsverwaltung: Bei dem Kiefernaufwuchs mit Waldqualität handelt es sich um vor ca. 35 Jahren gepflanzte gemeine Kiefernreiser auf dem Gebiet des Wachregimentes „Feliks Dzierzynski“. Auf der Fläche besteht seit 2003 Planungsrecht. Ohne konkretes Bauvorhaben dürfen Bäume nicht gefällt werden. Im Jahr 2014 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren XV-55a-1-2 haben die Berliner Forsten für ca. 3700 qm Fläche des Kiefernaufwuchses Waldqualität festgestellt. Bei bestehendem Planungsrecht hat der Antragsteller einen Anspruch auf Waldumwandlung gemäß § 6 LWaldG. Vorbemerkung des Abgeordneten: In Drucksache 18/0699, Entwurf des Bebauungsplans XV-55a-1-2 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ zwischen Karl- Ziegler-Straße und Hermann-Dorner-Allee und nordwestlich der öffentlichen Grünfläche „Oktogon“ im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, wird die Rodung eines etwa 3.700 m² großen Waldes genannt. Frage 1: Wie viele Bäume sind betroffen? Antwort zu 1: Ausschlaggebend für eine Bewertung ist die Fläche, nicht die Anzahl der Bäume. Die konkrete Anzahl der Bäume ist dem Senat nicht bekannt. 2 Frage 2: Wie bewertet der Senat die Höhe der Walderhaltungsabgabe von 48.950 Euro? Antwort zu 2: Die Höhe wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XV-55a-1-2 gutachterlich ermittelt und mit den Berliner Forsten abgestimmt. Frage 3: Wieviel kostet der Ersatz eines Baumes im Durchschnitt? Antwort zu 3: Das kann nicht pauschal beziffert werden, da eine Qualität - die des Waldes - entsprechend des umfassenden Kriterienkatalogs aus dem „Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin“ nach Punkten bewertet wird. Frage 4: Welche Maßnahmen zugunsten des Waldes sollen mit der Walderhaltungsabgabe umgesetzt werden? Antwort zu 4: Die Festlegung und Umsetzung der konkreten Maßnahmen werden nach Eingang der Zahlung bestimmt. Frage 5: Erachtet der Senat diese Maßnahmen als ausreichende Kompensation für den gerodeten Wald? Antwort zu 5: Ja. Frage 6: Welche Alternativen hätten es zur Walderhaltungsabgabe gegeben? Warum wurden die Alternativen verworfen? Antwort zu 6: Im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/ Adlershof bestehen keine Alternativen zur Walderhaltungsabgabe. Für einen Ausgleich innerhalb der Entwicklungsmaßnahme stehen keine Flächen zur Verfügung. Frage 7: Was passiert mit den gefällten Bäumen? Frage 8: Wie hoch sind die Einnahmen aus der Vermarktung der gefällten Bäume? Antwort zu 7+ 8: Für die Baumfällung werden durch den treuhänderischen Entwicklungsträger, die Adlershof-Projekt GmbH, vor Bauantragstellung Angebote eingeholt. Es wird davon ausgegangen, dass bei der Angebotsabgabe die Verwertbarkeit des Holzes eine Rolle 3 spielen wird. Berlin, den 28.02.18 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13528 S18-13528