Drucksache 18 / 13 533 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Straftäter vom Netz nehmen – Mobilfunkblocker in allen Berliner Justizvollzugsanstalten installieren und Antwort vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 533 vom 15. Februar 2018 über Straftäter vom Netz nehmen – Mobilfunkblocker in allen Berliner Justizvollzugsanstalten installieren ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 26. April 2017 (Drucksache 18/11115) mit dem Titel „Blockieren statt telefonieren: Mobilfunkblocker in den Berliner Justizvollzugsanstalten“ hieß es, dass eine Mobilfunkblockeranlage für die Teilanstalt 1 der Justizvollzugsanstalt Moabit im Ausschreibungsverfahren sei. 1. Wie ist der aktuelle Stand des Ausschreibungsverfahrens für die Teilanstalt 1 der Justizvollzugsanstalt Moabit? 2. Wann ist spätestens mit einer Inbetriebnahme des Mobilfunkblockers in der in 1. benannten Justizvollzugsanstalt zu rechnen und wie hoch werden die Kosten schlussendlich ausfallen? Zu 1. und 2.: Gegen die Vergabeentscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat ein Bieter ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Landes Berlin eingeleitet. Dieses wurde abschlägig entschieden und die Vergabeentscheidung bestätigt. Dagegen hat der Bieter Berufung beim Kammergericht eingereicht , über die noch nicht entschieden ist. Auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Kammergerichtes kann von Seiten des Senats kein Einfluss genommen werden, daher lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht voraussagen, wann mit der Inbetriebnahme der Mobilfunkunterdrückung in der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt Moabit zu rechnen ist. Derzeit endet die Angebotsbindefrist am 31. Mai 2018. Sollte das Kammergericht bis zu diesem Zeitpunkt die Vergabeentscheidung bestätigt haben, wäre die Fertigstellung der Maßnahme bis zum 4. Quartal 2019 denkbar. 2 3. Gedenkt der Senat angesichts des jüngsten Vorfalls, bei dem ein inzwischen abgeschobener Gefährder per Mobiltelefon aus der Justizvollzugsanstalt Tegel heraus einen Zwölfjährigen zu einem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen angestiftet haben soll, auch alle weiteren Berliner Justizvollzugsanstalten zeitnah mit Mobilfunkblockern auszustatten? Wenn nein, warum nicht und was sind die Alternativen? Zu 3.: Wie das Pilotprojekt im Haus 9 der Jugendstrafanstalt Berlin seit seiner Inbetriebnahme im Herbst 2012 bewiesen hat, sind Mobilfunkunterdrückungssysteme prinzipiell geeignet, den in Berliner Justizvollzugsanstalten verbotenen Mobilfunkverkehr von Gefangenen zu unterbinden. Schwierigkeiten bereitet die rapide fortschreitende funktechnische Entwicklung, die in immer kürzeren Zeitabständen eine Anpassung der komplexen Anlage an sich verändernde Sendeleistungen der Mobilfunkbetreiber erfordert . Dafür wäre mit hohen Kosten zu rechnen. Eine Entscheidung, ob und ggf. wo weitere technische Einrichtungen zur Mobilfunkunterdrückung zielführend sind, soll erst nach weiteren Erfahrungen mit der Anlage in der Justizvollzugsanstalt Moabit getroffen werden. Der bundesweite Austausch zu dieser Thematik wird ebenfalls fortgesetzt; kein anderes Bundesland setzt eine solche Technik bisher flächendeckend ein. So wie bundesweit üblich, werden weiterhin alle Anstrengungen zum Auffinden von Handys unternommen, wie z. B. Haftraumrevisionen und der Einsatz sog. Handyfinder. Berlin, den 27. Februar 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13533 S18-13533