Drucksache 18 / 13 534 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2018) zum Thema: Drogenfreie Zone oder fluktuierender Handel? Drogenkontrollen in den Berliner Justizvollzugsanstalten und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13534 vom 15. Februar 2018 über Drogenfreie Zone oder fluktuierender Handel? Drogenkontrollen in den Berliner Justizvollzugsanstalten -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf eine mündliche Anfrage in der Plenarsitzung am 06. April 2017 zum Thema Drogenspürhunde erklärte Justizsenator Dirk Behrendt, dass die Anschaffung von eigenen Drogenspürhunden in den Berliner Justizvollzugsanstalten nicht nötig und auch zukünftig eine Kontrolle mit den Hunden des Landeskriminalamtes Berlin völlig ausreichend sei. Nun ist der Presse zu entnehmen, dass im Jahr 2017 mehr Drogen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin gefunden worden sind als im Vorjahr. 1. Wie viele unangekündigte Kontrollen mit Spürhunden des LKAs haben in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2016 und 2017 stattgefunden (bitte nach Jahr und Anstalt gesondert auflisten)? Zu 1.: Die Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Gegenwärtig werden Gespräche mit der Hundestaffel der Berliner Polizei zur weiteren Intensivierung der Einsätze geführt. Justizvollzuganstalt (JVA) Hundeeinsätze 2016 Hundeeinsätze 2017 Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg 0 0 Jugendstrafanstalt Berlin 0 0 JVA für Frauen Berlin 0 0 JVA Tegel 4 4 JVA Offener Vollzug Berlin 3 2 JVA Plötzensee 4 3 JVA Moabit 0 1 JVA Heidering 4 4 Gesamt 15 14 2 2. Wie viele Haftraumkontrollen durch Justizvollzugsbeamte wurden in den einzelnen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt (bitte nach Jahr und Anstalt gesondert auflisten)? Zu 2.: In den Berliner Justizvollzugsanstalten sind in den Jahren 2016 und 2017 trotz erheblicher Personalengpässe Haftraumkontrollen wie folgt durchgeführt worden: Justizvollzuganstalt Haftraumkontrollen 2016 Haftraumkontrollen 2017 Jugendarrestanstalt Berlin- Brandenburg ca. 280 ca. 280 Jugendstrafanstalt Berlin keine Angabe keine Angabe JVA für Frauen Berlin 4.828 7.028 JVA Tegel 9.480 10.075 JVA OVB 9.820 8.730 JVA Plötzensee 4.120 4.178 JVA Moabit 11.273 13.310 JVA Heidering keine Angabe keine Angabe 3. Wie viele der im Jahr 2017 in den Berliner Justizvollzugsanstalten Inhaftierten sind drogenabhängig (bitte nach Anstalt und Geschlecht gesondert darstellen)? Zu 3.: Die als substanzabhängig diagnostizierten Gefangenen der Berliner Justizvollzugsanstalten werden als Gesamtzahl erfasst. Eine Zuordnung nach den Justizvollzugsanstalten ist deshalb nicht möglich. Eine Erfassung erfolgt stichtagsbezogen (neben anderen Erhebungskategorien) nach folgenden Kriterien (Erhebung vom 31. März 2017): Gesamt: 4.205 davon Substanzabhängige männlich davon Substanzabhängige weiblich 3.949 256 Untersuchungshaft 14 bis unter 21 Jahren 7 1 Untersuchungshaft 21 Jahre und älter 165 7 Freiheitsstrafe geschlossener Vollzug 747 41 Freiheitsstrafe offener Vollzug 103 19 Jugendstrafe geschlossener Vollzug 41 1 Jugendstrafe offener Vollzug 4 1 Sicherungsverwahrung 13 0 Gesamt (entspricht 27,35 % der Gesamtbelegung) 1.080 (entspricht 27,35 % der Gesamtbelegung - männlich) 70 (entspricht 27,34 % der Gesamtbelegung - weiblich) Stichtag: 31.03.2017 3 Die hier angeführten Daten werden im Zusammenhang einer bundeseinheitlichen Erhebung erfasst, die erstmalig zum 31. März 2016 erfolgte. Die Erhebungsmethode ist bezüglich der Erhebungsgenauigkeit derzeit noch bundesweit in der Erprobung. 4. Wie viele Drogentote hat es im Jahr 2017 in den Berliner Justizvollzugsanstalten gegeben (bitte nach Anstalt gesondert darstellen)? Zu 4.: Im Jahr 2017 mussten in den Berliner Justizvollzugsanstalten keine Todesfälle verzeichnet werden, die ursächlich auf den Konsum illegaler Substanzen zurückzuführen wären. 5. Wie viele Suizide und wie viele Suizidversuche, die mittels Betäubungsmittel herbeigeführt wurden, hat es im Jahr 2017 in den Berliner Justizvollzugsanstalten gegeben (bitte nach Anstalt, Versuch und Vollendung gesondert darstellen)? Zu 5.: Im Jahr 2017 hat es keine Suizide und keine Suizidversuche mittels Betäubungsmitteln gegeben. 6. Wie gedenkt der Senat, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass das Einschmuggeln von Drogen in die Berliner Justizvollzugsanstalten weitestgehend unterbunden wird bzw. eingeschmuggelte, unerlaubte Betäubungsmittel unverzüglich aufgefunden werden? Zu 6.: Wie bereits in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/14394 am 2. September 2014 und Nr. 17/18714 am 24. Juni 2016 dargelegt, werden in den Berliner Justizvollzugsanstalten alle rechtlich zulässigen Mittel genutzt, um das Einbringen von verbotenen Substanzen und Gegenständen zu verhindern und eingebrachte Substanzen und Gegenstände in den Anstalten aufzufinden. Hierzu zählen: Durchsuchung neu aufzunehmender Gefangener unter Entkleidung einschließlich der eingebrachten Sachen, im Zuge des Aufnahmeverfahrens, Durchsuchung Gefangener nach jeder Abwesenheit von der Anstalt (Urlaub, Ausgang) ohne Entkleidung, sowie einzelner Gefangener auch unter Entkleidung, Kontrolle von Gefangenen nach Besuchen, bei Vorliegen von Verdachtsmomenten auch unter Entkleidung, ausschließliche Durchführung von Sprechstunden unter Einsatz einer Trennscheibe bei Verdacht auf Betäubungsmittelhandel innerhalb der Anstalt, Unterbringung auf einer Abschirmstation für Gefangene, die mit Betäubungsmittelhandel aufgefallen sind, auf der u. a. die Haftraumausstattung auf das Notwendigste reduziert und Anstaltskleidung zu tragen ist, sowie die Freizeitgestaltung nur in dem abgegrenzten Bereich stattfindet, Kontrolle der Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Anstalt mittels Abstreifen sowie unter Zuhilfenahme von Metalldetektoren, optische Überwachung der Sprechstunden, Kontrolle des Brief- und Paketverkehrs auf unerlaubte Gegenstände und Drogen, Einsatz polizeilicher Drogenspürhunde, 4 Kontrolle der auszutauschenden Kleidungsstücke, insbesondere bei den Abgaben für Untersuchungsgefangene, Kontrolle einfahrender Fahrzeuge, insbesondere der von Lieferfirmen, Sicherheitsüberprüfungen nach einem abgestuften System beim Einlass von Externen (Führungszeugnisse, Bundeszentralregisterauszüge), regelmäßige Kontrollen der Gefangenen, ihrer Hafträume und der ihnen zum Gebrauch überlassenen Gegenstände, Verstärkte Absicherung von Freistundenbereichen durch mechanische Einrichtungen wie z. B. Zäunen zur Verhinderung des Aufsammelns übergeworfener Gegenstände durch Gefangene, Videoüberwachung, Anbringung von Vorsatzgittern an Hafträumen mit besonderer Gefährdung, außerordentliche Sonderkontrollen von kurzfristig bestimmten Anstaltsbereichen, fortlaufendes und regelmäßiges Absuchen von Freiflächen bevor Gefangenen der Zutritt ermöglicht wird, um Überwürfe sicherzustellen, Urinkontrolluntersuchungen auf Drogenkonsum, Einsatz spezieller Bedienstete mit erweitertem Fachwissen und Erfahrung mit dem Thema Drogen im Vollzug, denen auch die Planung von Sonderkontrollen obliegt (angegliedert an die Sicherheitsabteilungen der Anstalten) und gemäß § 25 Justizvollzugsdatenschutzgesetz Auslesen elektronischer Datenspeicher von Geräten, die Gefangene ohne Erlaubnis des Justizvollzuges besitzen, zwecks Erlangung von Kenntnissen über sicherheits- und strafrechtlich relevante Inhalte. Berlin, den 7. März 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13534 S18-13534