Drucksache 18 / 13 535 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2018) zum Thema: Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 535 vom 15. Februar 2018 über Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Mit der Verordnung (EU) 2017/1939 hat der Rat der Europäischen Union am 12. Oktober 2017 die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zur Verfolgung von Straftaten zulasten des EU- Haushalts bis zum Jahr 2020 beschlossen. 1. Wie steht der Senat zur Einrichtung dieser neuen Behörde und gibt es bereits Pläne zur Mitwirkung und Zusammenarbeit mit der Berliner Justiz? Zu 1.: In den vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Richtlinien der Regierungspolitik ist vereinbart, die Wirtschaftskriminalität entschlossen, intensiv und nachhaltig zu bekämpfen . Der Senat begrüßt die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft in besonderem Maße, da diese sich im Schwerpunkt der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität widmen wird. Derzeit findet eine Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Justizverwaltungen der Länder über grundsätzliche Fragen statt, die sich aus der Einrichtung der EUStA ergeben. Für konkrete Pläne zur Mitwirkung und Zusammenarbeit mit der Berliner Justiz ist es hingegen noch zu früh. Die/der Europäische Generalstaatsanwältin/Generalstaatsanwalt als Leiterin/Leiter der EUStA wird erst zum 1. Januar 2019 ihr/sein Amt antreten, die Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden zum 1. Mai 2019 folgen und die Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden zwischen August 2019 und April 2020 ausgewählt und ernannt werden. Der Beginn der operativen Tätigkeit der EUStA ist nicht vor Dezember 2020 zu erwarten. 2 2. Der Sitz der EUStA soll Luxemburg werden, aufgrund der dezentralen Struktur wird es jedoch auch in den einzelnen Teilnehmerstaaten Standorte geben. Ist es bekannt, wie viele Standorte in Deutschland geplant und welche Städte dafür vorgesehen sind? Zu 2.: Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht keine Einrichtung von bestimmten Standorten vor, sondern stellt in Artikel 13 den Mitgliedsstaaten sogar frei, einzelne nationale Staatsanwältinnen und Staatsanwälte neben ihren üblichen Aufgaben auch mit dem Amt der Delegierten Europäischen Staatsanwälte zu betrauen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz favorisiert allerdings die Einrichtung von drei oder vier Zentren in Deutschland, in denen Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten, die ausschließlich in dieser Funktion und nicht auch als nationale Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sind. Da die Anzahl der Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Deutschland bekommen wird, noch Gegenstand aktueller Erörterungen ist und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, gibt es auch noch keine Festlegungen zu der Anzahl der Standorte und der dafür vorgesehenen Städte. 3. Ist seitens Berlins eine Bewerbung für einen der Standorte vorgesehen? Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden bereits dafür getroffen? Welche Maßnahmen sind für die Zukunft vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Derzeit wird in Abstimmung mit der Generalstaatsanwältin in Berlin geprüft, ob Berlin sich als Standort der Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte anbieten wird. Von der Entscheidung wird abhängen, wie weiter vorgegangen wird und welche Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen werden. 4. Inwiefern wird die Einrichtung einer EUStA Auswirkungen auf den Personalbestand der Berliner Staatsanwaltschaft und deren Arbeitsbelastung haben? Zu 4.: Es sind zwei verschiedene Szenarien zu unterscheiden. Falls Berlin kein Standort der Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden sollte, wäre eine Entlastung der Staatsanwaltschaft Berlin zu erwarten, da diese Verfahren, die in die Zuständigkeit der EUStA fallen, dorthin abgegeben werden könnten. Auch wenn Berlin hingegen ein Standort der Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden sollte, ginge damit zwar eine Entlastung der Staatsanwaltschaft Berlin einher, da diese einen Teil der dort geführten Verfahren abgeben könnte. Allerdings wäre möglicherweise mit einer zusätzlichen Belastung der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und Geschäftsstellenmitarbeiter und der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister zu rechnen, da diese Folgedienste für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der EUStA wahrscheinlich durch das Land Berlin zu stellen sein werden. Zudem müsste die räumliche Unterbringung auf dem Campus Moabit oder anderenorts geklärt werden. 5. Wird, und wenn ja: wie, für eine etwaige Mehrbelastung des Berliner Justizapparates durch die Einrichtung einer EUStA hinsichtlich der Personalbedarfsplanung vorgesorgt? 3 Zu 5.: Falls beschlossen werden sollte, in Berlin einen Standort der Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einzurichten, wäre unter Zugrundelegung ihrer Anzahl und der perspektivisch zu erwartenden Verfahrenszahlen im Bereich der EUStA entsprechend mit der Anmeldung des Personalmehrbedarfs zum nächsten Doppelhaushalt zu reagieren. Berlin, den 7. März 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13535 S18-13535