Drucksache 18 / 13 540 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2018) zum Thema: Umsetzen von Falschparker*innen in Neukölln und Antwort vom 02. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13540 vom 19. Februar 2018 über Umsetzen von Falschparker*innen in Neukölln ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurden 2017 nach Kenntnis des Senats falsch geparkte Kraftfahrzeuge in Neukölln abgeschleppt bzw. umgesetzt? (Bitte getrennt nach durchgeführter und begonnener Umsetzung und getrennt nach durch Polizei, BVG oder Ordnungsamt veranlasst auflisten) Zu 1.: Die Zahlen jeweils durchgeführter (einschließlich begonnener) Umsetzungen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden1: 2017 Polizei 3.011 Ordnungsämter 2.226 BVG 729 Gesamt 5.966 Datenquelle: DWH BOWI 21, Erfassungsstand 31.01.2018 2. In welchen Bereichen wurde in 2017 nach Kenntnis des Senats in Neukölln abgeschleppt bzw. umgesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach "Zweite-Reihe-Parkern", Busspuren, Radfahrstreifen, Kreuzungen/Fußgängerüberwegen (Fünf-Meter-Bereich) und sonstigen) Zu 2.: Die Zahlen der jeweiligen Umsetzungen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: 2017 Busspuren 705 5-Meter-Bereiche an Kreuzungen/Einmündungen und vor Fußgängerüberwegen 294 „Zweite-Reihe-Parkende“ 126 1 Eine detailliertere Auflistung ist aus technischen Gründen derzeit nicht möglich. Seite 2 von 2 Radverkehrsanlagen 46 Sonstige 4.795 Insgesamt 5.966 Datenquelle: DWH BOWI 21, Erfassungsstand 31.01.2018 3. Bei wieviel Prozent der 2017 in Neukölln registrierten "Zweite-Reihe-Parker" wurde (a) kostenpflichtig umgesetzt, (b) nur ein Bußgeld verhängt oder (c) lediglich eine Ermahnung ausgesprochen? Zu 3.: Im Bezirk Neukölln wurden 2017 insgesamt 12.484 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen (Verwarnungsgeld und Bußgeld) wegen des Parkens in Zweiter Reihe gefertigt, in 126 Fällen (ca. 1 %) wurden Fahrzeuge in diesem Zusammenhang umgesetzt. Die geringe Zahl angeordneter Umsetzungen resultiert daraus, dass sich Fahrzeugverantwortliche in solchen Fällen regelmäßig in unmittelbarer Nähe oder sogar im Fahrzeug aufhalten und sich die Verkehrsbehinderungen bei polizeilichem Einschreiten auch ohne Umsetzungen kurzfristig beseitigen lassen. Die Zahl der lediglich ermahnten Betroffenen ist nicht recherchierbar. 4. Teilt der Senat die Einschätzung, dass Falschparken und insbesondere das "Zweite-Reihe-Parken" sowie das Zuparken von Radspuren und -streifen eine Gefahr für Leib und Leben insbesondere der Radfahrer*innen darstellt und wenn ja, welche Maßnahmen zur Durchsetzung der StVO bei KfZ-Halter*innen werden seiner Kenntnis nach in Neukölln unternommen, um diese Gefahr zu verringern? Zu 4.: Aus dem genannten Fehlverhalten können regelmäßig Verkehrsbehinderungen resultieren; die Verursachung konkreter Gefahrenlagen ist dabei ebenfalls möglich. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin führten 2016 und 2017 mehrtägige stadtweite Verkehrsüberwachungsaktionen im Zusammenwirken mit Dienstkräften der Ordnungsämter und Mitarbeitenden der BVG durch, um verkehrswidriges Halten und Parken auf Busspuren, Radverkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und intensiv zu verfolgen. Die Maßnahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen entstehen, zu sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren. Diese gezielten Maßnahmen werden fortgeführt. Des Weiteren erfolgen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch Dienstkräfte der Polizei Berlin und der bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen des täglichen Dienstes. Aufbauend auf die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen sieht der Senat gemäß Koalitionsvertrag die Durchführung einer Aufklärungskampagne zur Einhaltung der Straßenverkehrsregeln vor. Berlin, den 02. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13540 S18-13540