Drucksache 18 / 13 543 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 21. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2018) zum Thema: In VERA Veritas? und Antwort vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13543 vom 21. Februar 2018 über In VERA Veritas? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Worauf führt der Senat das schlechte Abschneiden der Berliner Schülerinnen und Schüler beim VERA 3 Test im Vergleich zu den anderen Bundesländern zurück? 2. Liegt für den Senat die Ursache bei a) den Berliner Lehrkräften, die weniger qualifiziert und geeignet sind als in den anderen Bundesländern oder b) den Schülerinnen und Schülern in Berlin, die weniger intelligent als ihre Altersgenossen im Rest der Republik sind oder c) den Strukturen und Lehrplänen in Berlin? 3. Wenn es aus Sicht des Senats weder an den Pädagogen noch an den Kindern noch in den Bedingungen in Berlin liegen sollte, was unterscheidet dann Berlin so grundsätzlich von anderen Bundesländern und was wird der Senat insbesondere unternehmen, um dieses Defizit bis wann auszugleichen? Zu 1. bis 3.: Da die Vergleichsarbeiten für das Ziel der innerschulischen Unterrichtsentwicklung jeder einzelnen Schule konzipiert wurden, sind sie für ein externes Monitoring - z. B. auf Landes- oder Bezirksebene - nicht geeignet. Wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12982 vom 22. Dezember 2017 ausgeführt, haben sich die Länder darauf verständigt, künftig die VERA-Daten weder für einen Ländervergleich noch für die Veröffentlichung landesinterner Vergleiche zu nutzen. Da dem Senat die Ergebnisse anderer Länder in VERA 3 (Vergleichsarbeiten in der 3 Jahrgangsstufe) nicht bekannt sind, können keine Aussagen darüber getroffen und keine Interpretationen darüber angestellt werden, wie sich die Ergebnisse von Berliner Schülerinnen und Schülern zu Ergebnissen von Schülerinnen und Schülern in anderen Ländern verhalten. Berlin, den 08. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13543 S18-13543