Drucksache 18 / 13 545 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2018) zum Thema: Anerkennung der Hebammenausbildung in Berlin und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13545 vom 19. Februar 2018 über Anerkennung der Hebammenausbildung in Berlin _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Wie viele Hebammen aus EU und Drittstaaten haben in den letzten 24 Monaten einen Antrag auf Berufsanerkennung gestellt? (Bitte Auflistung nach Staaten.) b) Wie viele sind davon genehmigt bzw. abgelehnt worden? Das hierfür zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales hat die folgenden Fragen wie folgt beantwortet: Zu 1. a) und b): Insgesamt wurden im Jahr 2016 und 2017 43 Anträge auf Berufsanerkennung als Hebamme gestellt. Für das Jahr 2016 insgesamt 22 Anträge, darunter 14 aus EU-Staaten und acht aus Drittstaaten. Für das Jahr 2017 wurden insgesamt 21 Anträge gestellt, darunter 13 aus EU-Staaten und acht aus Drittstaaten. Die Auflistung nach Staaten: 2016 Italien 8 Türkei 1 Griechenland 1 Österreich 3 Polen 2 Ukraine 1 Tunesien 1 Australien 1 Syrien 1 Iran 2 Serbien 1 Gesamt 22 - 2 - 2 2017 Italien 6 Türkei 1 Schweden 1 Schweiz 2 Polen 3 Ukraine 1 Bosnien-Herzegowina 1 Kirgistan 1 Estland 1 Iran 4 Gesamt 21 Von den 43 Anträgen wurden bisher 26 Anträge genehmigt. Ablehnungen gab es noch keine. In den 17 offenen Antragsverfahren, in denen noch keine Erlaubnis erteilt worden ist, wurde in sieben Fällen bereits ein Feststellungsbescheid erlassen, in zwei Fällen steht der Erlass eines Feststellungsbescheides bevor und in acht Fällen kann eine Entscheidung nicht getroffen werden, weil wesentliche für eine Entscheidung erforderliche Unterlagen fehlen. 2. Aus welchen Gründen sind Anträge auf Berufsanerkennung abgelehnt worden? Zu 2.: Es gab bisher noch keine Ablehnungen. 3. Welche Möglichkeiten zur Berufsanerkennung in Form von Anpassungslehrgängen gibt es in Berlin? 4. a) Wann können die Teilnehmer/Teilnehmerinnen den Anpassungslehrgang vornehmen? b) Wie viel Personal steht für die Anpassungslehrgänge zur Verfügung? c) Für wen stehen die Anpassungslehrgänge zur Verfügung? d) Welche Kosten sind für die Teilnehmer mit dem Anpassungslehrgang verbunden? Zu 3. und 4.: Derzeit gibt es in Berlin keine Möglichkeiten zur Berufsanerkennung in Form von Anpassungslehrgängen . Die Durchführung eines Anpassungslehrganges wurde im Rahmen des Aktionsprogramms „Sichere und gute Geburt“ vereinbart und wird derzeit mit den staatlich anerkannten Hebammenschulen unter Einbeziehung des IQ-Netzwerk Berlin vorbereitet und auf den Weg gebracht. Berlin, den 07. März 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13545 S18-13545