Drucksache 18 / 13 546 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2018) zum Thema: Kapazitäten der Geburtsmedizin ausbauen - Was tut der Senat für Mütter und Kinder in Berlin? und Antwort vom 09. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13546 vom 19. Februar 2018 über Kapazitäten der Geburtsmedizin ausbauen - Was tut der Senat für Mütter und Kinder in Berlin? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Nach welchen Kriterien bzw. Förderrichtlinien werden die Investitionsmittel für die Geburtsmedizin (nach dem „Aktionsprogramm für die Geburtshilfe“) vergeben? b) Ab wann können die Krankenhäuser diese Mittel beantragen beziehungsweise verwenden? Zu 1. a) und b): Das Land Berlin unterstützt den Ausbau von Kreißsälen mit einem gezielten Förderprogramm aus Landesmitteln im Umfang von 20 Millionen Euro. Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat gemeinsam mit den Berliner Geburtskliniken ermittelt, welche Häuser ihre Kreißsaalkapazitäten erweitern wollen. Im Ergebnis der im Zusammenhang mit dem Runden Tisch Geburtshilfe erfolgten Analysen und Abfragen bei den Kliniken wurde erkennbar, dass eine deutliche Erhöhung der Entbindungsquote pro Tag und Platz im Vergleich zum Berliner Durchschnitt hauptsächlich bei den geburtshilflichen Schwerpunktkrankenhäusern/Perinatalzentren zu verzeichnen ist. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat im August 2017 eine Abfrage an alle geburtshilflichen Kliniken durchgeführt, die u.a. auch den Bedarf zu Kapazitätserweiterungen der Kreißsäle beinhaltete. 5 + 1 Krankenhäuser/Perinatalzentren 1 und 2, nämlich Helios Klinikum Berlin-Buch Sana Klinikum Lichtenberg DRK Klinikum Westend St. Joseph Krankenhaus Tempelhof Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau Vivantes Klinikum im Friedrichshain (Reihenfolge gem. Anzahl Entbindungen pro Tag und Platz/Quote 2016) hatten in der Abfrage angegeben, dass sie eine Kapazitätserweiterung bei Kreissälen planen . - 2 - 2 Die Versorgungsengpässe bei Kreißsälen, die zeitweilig in den geburtshilflichen Schwerpunktkrankenhäusern zu verzeichnen sind, machen es jedoch dringend erforderlich, hier möglichst schnell die strukturellen Ressourcen an diese gestiegenen Kapazitätsanforderungen anzupassen und die vorhandenen Kreißsaal-Bereiche auszubauen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat sich deshalb intensiv dafür eingesetzt, aus dem Volumen des Haushaltsüberschusses für das Haushaltsjahr 2017/ SIWANA IV weitere Mittel für die Berliner Krankenhäuser zu erhalten – insbesondere auch für den Ausbau von Kreißsälen in Höhe von 20 Mio. €. Der Senat von Berlin hat am 30.01.2018 im Rahmen seiner Klausurberatungen die Belegung der SIWANA IV – Mittel beschlossen und dabei auch die von SenGPG beantragten zusätzlichen Mittel für Krankenhauseinzelinvestitionen für den Ausbau von Kreißsälen bestätigt. In SIWANA IV sind (vorbehaltlich des Beschlusses des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses ) insgesamt 102,7 Mio. € für Investitionsmaßnahmen in Krankenhäusern vorgesehen , 20 Mio. € davon für Einzelmaßnahmen für den Ausbau von Kreißsälen für die o.a. sechs Perinatalzentren. Die Mittelverteilung auf die einzelnen Maßnahmen kann erst nach Vorliegen der konkreten Förderanträge zu den Maßnahmen unter Benennung der geschätzten Gesamtkosten erfolgen . Für alle Maßnahmen ist eine Förderung gemäß § 12 LKG vorgesehen, d.h. über einen Zuschlag zur Investitionspauschale. Das Verfahren hierfür ist in der Krankenhausförderverordnung §§ 9-16 definiert. Die Maßnahmen sollen (vorbehaltlich des abschließenden Prüfergebnisses der Bauplanungsunterlagen) mit einem Festbetrag gefördert werden. Der erforderliche Planungsvorlauf für die Maßnahmen der Kreißsaal-Erweiterungen in diesen sechs Krankenhäusern liegt noch nicht vor. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die zu erwartenden Gesamtkosten aller sechs Maßnahmen über dem Volumen von 20 Mio. € liegen werden und die Krankenhäuser einen gewissen Finanzierungsanteil selbst tragen müssen, da Mittel der Investitionspauschale zur Finanzierung der SIWANA- Maßnahmen gemäß den Regelungen des § 3 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungsG)“ nicht eingesetzt werden dürfen. Dies ist ein den Krankenhausträgern bekanntes Verfahren. Mit Schreiben vom 07.02.2018 wurden die sechs betroffenen Krankenhäuser über den Senatsbeschluss informiert und aufgefordert – vorbehaltlich des noch ausstehenden Beschlusses des Abgeordnetenhauses - offiziell die Förderung aus SIWANA IV für ihre Maßnahmen zu beantragen. Nach Vorliegen des Beschlusses des Abgeordnetenhauses müssen die einzelnen Planungsphasen (Bedarfsprogramm, Vorplanung, BPU) umgehend und zügig vorangetrieben werden. Realistisch sind eine mögliche Bewilligung (in Abhängigkeit der Komplexität der Maßnahmen ) und somit auch erst ein erster Mittelabfluss frühestens im Verlauf der 2. Hälfte des Jahres 2019. 1. c) Welche Krankenhäuser haben bereits einen Bedarf an Investitionsmitteln für die Geburtsmedizin angemeldet? (Bitte um Auflistung nach Krankenhäusern und Höhe der beantragten Mittel.) - 3 - 3 Zu 1. c): Einige Krankenhäuser haben bereits an der Konzeptionierung ihrer Kreißsaalerweiterung gearbeitet und konnten daher schon konkrete Förderanträge stellen: Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau St. Joseph Krankenhaus Tempelhof Helios Klinikum Berlin-Buch Für die Krankenhäuser Vivantes Klinikum im Friedrichshain Sana Klinikum Lichtenberg DRK Klinikum Westend liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bisher nur erste Ideenbeschreibungen vor mit sehr groben Kostenaussagen. Die konkreten Anträge mit einer Maßnahmebeschreibung und fundierter Kostenprognose werden demnächst erwartet. Aus diesem Grund können Kostenaussagen zu den einzelnen Maßnahmen noch nicht getroffen werden. 2. a) Wie groß soll der Bettenaufwuchs im Bereich der Geburtsmedizin sein? b) Bis wann sollen zusätzliche Bettenkapazitäten geschaffen werden? c) Welche Krankenhäuser planen einen entsprechenden Bettenaufwuchs? (Bitte Auflistung nach Kran- kenhäusern und geplantem Aufwuchs.) Zu 2. a) bis c): In den Einzelgesprächen mit den Geburtskliniken wurde deutlich, dass für die meisten Geburtskliniken nicht die Bettenkapazität ein limitierenden Faktor darstellt, sondern räumliche Engpässe in den Kreissälen und Personalengpässe aufgrund eines Mangels an verfügbaren Hebammen ursächlich für die Probleme bei der Versorgung von Schwangeren sind. Neben der deutlichen Erhöhung der Ausbildungsplatzzahlen für Hebammen wird eine bedarfsgerechte Erweiterung der Kreissaalkapazitäten nun mit einem gezielten Förderprogramm aus Landesmitteln im Umfang von 20 Millionen Euro unterstützt (s.o.). Die Auslastung in den Fachgebieten Gynäkologie und Geburtshilfe lag berlinweit 2016 bei 75 Prozent und damit unterhalb der Normauslastung (gemäß Krankenhausplan). Einige geburtshilfliche Abteilungen waren jedoch insbesondere in Spitzenzeiten deutlich höher ausgelastet. In Gesprächen von der Krankenhausplanungsbehörde mit den geburtshilflichen Krankenhäusern wurden die Bedarfe der Häuser analysiert und Möglichkeiten der Abhilfe gemeinsam entschieden. Die bedarfsgerechte Anpassung der geburtshilflichen Bettenkapazität erfolgt einerseits durch eigenverantwortliche Maßnahmen der Krankenhäuser wie: 1.) Umschichtung bzw. flexible Nutzung geburtshilflicher Betten zulasten gynäkologischer Betten innerhalb gleichbleibender Abteilungsgröße 2.) Flexibilisierung und Vergrößerung der Fachabteilung zulasten geringer genutzter Fachabteilungen innerhalb gleichbleibender Gesamtkapazität des Hauses (Flexibilisierung um ±15%) - 4 - 4 und andererseits durch krankenhausplanerische Festlegung einer zusätzlichen Bettenkapazität . Alle Möglichkeiten kommen bei der jetzigen Stärkung der Geburtshilfe zum Tragen . Mit den Mitteln, die der Krankenhausplan bietet, hat die Senatsgesundheitsverwaltung konsensual mit den Krankenhäusern Lösungen gefunden. Insbesondere Lösung 1 wird in vielen Häusern sofort wirksam. Die Gespräche sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren der krankenhausplanerischen Einzelentscheidungen auch in der Geburtshilfe ist an die Vorgaben von KHG und LKG gebunden. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkreter beantwortbar. 3. a) Wie wird das Land Berlin EHB, Charité und Vivantes bei der Akademisierung der Hebammenausbil- dung unterstützen? b) Welche konkreten Schritte müssen zur Einhaltung der EU-Richtlinie und der entsprechenden Aka- demisierung bis Anfang 2020 unternommen werden?“ Zu 3. a) und b): Die Novellierung der Hebammenausbildung wird derzeit zuständigkeitshalber vom Bundesministerium für Gesundheit bearbeitet. Ein Bund-Länder-Gremium, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheits- und Wissenschaftsministerien der Länder besteht, begleitet diesen Prozess. Einen konkreten Zeitplan des Bundesministeriums für Gesundheit für die nächsten Arbeitsschritte gibt es noch nicht, zu einer Umsetzung in den Ländern und bei den einzelnen Hochschulen kann daher derzeit nichts gesagt werden. Berlin, den 09. März 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13546 S18-13546