Drucksache 18 / 13 550 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2018) zum Thema: Entlassungsmanagement der Krankenhäuser und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13550 vom 20. Februar 2018 über Entlassungsmanagement der Krankenhäuser _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung der Anfrage wurde eine Blitzumfrage unter den 49 zugelassenen Krankenhäusern (Uniklinika und Plankrankenhäuser) durchgeführt. 38 Häuser (= 77,6 %) beteiligten sich. 1. Ist das Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern Berlins flächendeckend eingeführt? Zu 1.: 30 Häuser (= 78,9%) gaben an, das Entlassungsmanagement eingeführt zu haben. Acht Häuser (= 21,1%) gaben an, noch an der Etablierung von Teilelementen zu arbeiten. 2. Wer ist in welchem Krankenhaus in persona für das Entlassungsmanagement zuständig? Zu 2.: Entlassungsmanagement wird in der Regel durch multidisziplinäre Teams in den Häusern durchgeführt und ist unter Leitungs- bzw. Managementverantwortung gestellt. 24 Häuser (= 63%) gaben an, dass der Sozialdienst des Hauses – eng kooperierend mit anderen Bereichen – eine wesentliche Funktion übernimmt. 3. Welches Krankenhaus bietet den Angehörigen eines einzuweisenden Patienten mit Demenz zu welchen Konditionen rooming-in an? - 2 - 2 Zu 3.: 24 Häuser (= 63%) gaben an, grundsätzlich Rooming-in anzubieten, wobei sich dieses Angebot in der Regel an Angehörige aller Patientinnen und Patienten richtet – unabhängig von einer vorliegenden demenziellen Erkrankung. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Die Unterbringung von Selbstzahlern (Kosten bis zu 150 €) ist abhängig von der aktuellen Belegungssituation meist möglich. Acht Häuser (= 21%) gaben an, diese Möglichkeit nicht anzubieten. Berlin, den 07. März 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13550 S18-13550