Drucksache 18 / 13 552 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2018) zum Thema: Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund in Berlin und Antwort vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13552 vom 20. Februar 2018 über Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund in Berlin ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien erhebt der Senat den Anteil der Schülerschaft mit Migrationshintergrund an den Berliner Schulen? Gebeten wird um eine Erläuterung der statistischen Erhebung. 2. Wie viele der Grundschulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent in den jeweiligen Bezirken? 3. Wie viele der Sekundarschulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent in den jeweiligen Bezirken? 4. Wie viele der Gymnasien haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent in den jeweiligen Bezirken ? 5. Um welche Schulen handelt es sich dabei jeweils, die einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 75 Prozent haben? Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen, Bezirken und den o. g. Kategorien. Zu 1. bis 5.: Grundsätzlich ist der Migrationshintergrund nicht eindeutig zu erfassen. Es existieren deshalb in den Ländern verschiedene Definitionen nebeneinander. Aufgrund der verfügbaren Daten hat sich die Kultusministerkonferenz auf drei Merkmale verständigt. Danach ist bei Schülerinnen und Schülern ein Migrationshintergrund anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: 1. Keine deutsche Staatsangehörigkeit, 2. Nichtdeutsches Geburtsland, - - 2 3. Nichtdeutsche Verkehrssprache/Herkunftssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld (auch wenn die Schülerin/der Schüler die deutsche Sprache beherrscht). In Berlin werden die Staatangehörigkeit und die Nichtdeutsche Herkunftssprache in der Familie (ndH) getrennt summarisch auf Ebene der Klasse erhoben, nicht aber auf Ebene der Schülerinnen/der Schüler. Weitere Daten zum Migrationshintergrund wie z.B. Jahr des Zuzugs, Heimatland, etc. werden nicht erhoben. Die ndH-Daten werden jährlich ausgewertet und sowohl in Berichtsform, als auch auf Ebene der einzelnen Schule veröffentlicht: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungsstatistik/, https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/index.aspx. Berlin, den 08. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13552 S18-13552