Drucksache 18 / 13 553 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2018) zum Thema: Verkehrsprobleme bei beschrankten Bahnübergängen – Beispiel Buckower Chaussee und Antwort vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13553 vom 20. Februar 2018 über Verkehrsprobleme bei beschrankten Bahnübergängen - Beispiel Buckower Chaussee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG sowie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte und dem Senat übermittelte Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: Trifft es zu, dass die Bahn, auch S-Bahn, die Schließzeiten bei beschrankten Bahnübergängen ab April 2018 erhöht? Antwort zu 1: Eine generelle Verlängerung der Schließzeiten an Bahnübergängen im Eisenbahnnetz ist nicht vorgesehen. In Einzelfällen kann es jedoch bei erforderlichen Umbaumaßnahmen an der Leit- und Sicherungstechnik zu einer Verlängerung der Schrankenschließzeiten kommen, wie ab 2. April 2018 am Bahnübergang Buckower Chaussee. Im Zuge des Neubaus des Elektronischen Stellwerks Marienfelde erlischt der Bestandsschutz für den vorhandenen Bahnübergang der S-Bahnlinie S2 an der Buckower 2 Chaussee, so dass dieser entsprechend dem geltenden technischen Regelwerk sowie dem Stand der Technik umzubauen ist. Mit dem Umbau des Bahnübergangs ist eine Anhebung des Sicherheitsniveaus durch eine Automatisierung der Ansteuerung und Überwachung des Bahnübergangs verbunden. Die heutige Überwachung des Bahnübergangs durch den Fahrdienstleiter wird damit künftig entfallen. Eine Verlängerung der Schrankenschließzeiten ist aus technischen Zwängen in diesem Zusammenhang leider unvermeidlich. Die Deutsche Bahn ist bemüht, die Sicherungstechnik unter Berücksichtigung der Umbaumaßnahmen an der Dresdner Bahn so anzupassen, dass die Schrankenschließzeiten so wenig wie möglich über den heutigen Schließzeiten liegen werden. Durch eine geänderte Sicherungstechnik/Sicherungsart des Bahnüberganges wird sich die durchschnittliche Schrankenschließzeit von derzeit praktisch ca. 50 - 100 Sekunden auf theoretisch berechnete Schließzeiten von 200 - 230 Sekunden je Zugfahrt erhöhen. Die Schließzeiten können sich durch eine ungünstige Begegnung von zwei Zügen in Gegenrichtung auch entsprechend überlagern. Mit dem Neubau der Straßenüberführung Buckower Chaussee ab ca. 2021/2022 wird der Bahnübergang endgültig geschlossen. Nach einer Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ab voraussichtlich Ende 2025 wird eine niveaufreie Querung der Gleisanlagen an der Buckower Chaussee ermöglicht. Frage 2: Erwartet der Senat daraus Beeinträchtigungen beim Straßenverkehr, der auch zu Verzögerungen bei BVG- Buslinien führt? Antwort zu 2: Ja. Durch die längeren Schrankenschließzeiten verringern sich die Zeiten, in denen die Bahngleise von allen Verkehrsteilnehmenden überquert werden können. Je nach Verkehrsaufkommen wird die verringerte Durchlassfähigkeit zu vermehrter Rückstaubildung führen. Es ist davon auszugehen, dass die BVG-Buslinien M11, X11 und 277 neben den verlängerten Wartezeiten an der Schranke selbst auch in verkehrsstarken Zeiten durch den Rückstau des Individualverkehrs zusätzlichen Verzögerungen unterliegen werden. Frage 3: Welche öffentliche Information und Ratschläge an betroffene Verkehrsteilnehmer sind geplant? Antwort zu 3: Die Verantwortung für eine öffentliche Information obliegt der Deutschen Bahn AG als Initiator der Maßnahme. Seitens des Senats und der BVG sind aktuell keine öffentlichen Informationen an betroffene Fahrgäste geplant. Frage 4: Welche Abstimmungen erfolgen mit der Bahn und sind verkehrstechnische Gegenmaßnahmen geplant, um die Auswirkungen zu mindern? 3 Antwort zu 4: Bei technisch gesicherten Bahnübergängen handelt es sich um eisenbahntechnische Sicherungsanlagen, welche den eisenbahnrechtlichen Regelungen unterfallen und nach § 45 Absatz 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den Ausführungen zu § 45 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dem Bahnunternehmer obliegen. Einer darüber hinausgehenden Abstimmung bedarf es insofern allenfalls bezüglich einer ergänzenden Beschilderung bzw. den baulichen Straßenanpassungen mit der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Straßenbaulastträger. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde durch die Deutsche Bahn erst am 19. Februar 2018 über die veränderten Schließzeiten informiert. Sie wird zu weiterreichenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen im Bereich des Bahnüberganges an der Buckower Chaussee kurzfristige Abstimmungen mit der BVG und der Deutschen Bahn durchführen. Es ist beabsichtigt, durch geeignete Beschleunigungsmaßnahmen des Omnibuslinienverkehrs der BVG die zu erwartenden Beeinträchtigungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu reduzieren. Frage 5: Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, den gegenläufigen S-Bahn-Verkehr, z.B. am Übergang Buckower Chaussee, zu synchronisieren, um Wartezeiten zu reduzieren? Antwort zu 5: Eine Synchronisation der Fahrpläne der S-Bahnlinie S2, mit dem Ziel die Zugbegegnungen im Bereich der Buckower Chaussee stattfinden zu lassen, ist nicht möglich. Dies resultiert aus dem Erfordernis von Zugbegegnungen (Kreuzungen) in den eingleisigen Abschnitten der S2 zwischen Blankenfelde und Lichtenrade sowie zwischen Buch und Bernau. Diese müssen in den zweigleisigen Kreuzungsbahnhöfen (Ausweichen) in Mahlow und Zepernick stattfinden. Im Bereich der S2 (Süd) findet die Zugbegegnung heute in Marienfelde statt. Die S- Bahnzüge der S2 in Richtung Norden sind unter anderem zur Minute 16 im S-Bahnhof Buckower Chaussee. In Richtung Süden sind die S-Bahnzüge unter anderem zur Minute 20 im S-Bahnhof Buckower Chaussee. Um die Zugbegegnung der S2 von Marienfelde nach Buckower Chaussee zu verlegen, müssten die beiden Richtungen um insgesamt vier Minuten zueinander verschoben werden. Dadurch wäre jedoch eine erforderliche Zugkreuzung im Bereich der eingleisigen Abschnitte in den Bahnhöfen Mahlow und Zepernick nicht mehr möglich, da sich die Züge dann rechnerisch direkt auf den nur eingleisigen Abschnitten zwischen Blankenfelde und Mahlow sowie in Röntgental begegnen würden. Frage 6: Gibt es Planungen, um mit der Verlängerung von Busspuren bis zur Schranke (wie es an der Buckower Chaussee möglich wäre) längere Wartezeiten für BVG-Busse zu reduzieren? Antwort zu 6: Zur Reduzierung der zu erwartenden Verzögerungen hat die BVG der VLB bereits Maßnahmen vorgeschlagen und entsprechende Unterlagen übergeben. Diese beinhalten 4 eine Verlängerung der Bussonderfahrstreifen und eine Verlegung von Haltestellen. Die VLB stimmt derzeit die erforderlichen Maßnahmen unter hoher Priorität mit allen Beteiligten ab. Berlin, den 05. März 2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13553 S18-13553