Drucksache 18 / 13 554 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Efler, Stefanie Fuchs und Harald Wolf (LINKE) vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2018) zum Thema: Strom- und Gassperren in Berlin 2017 und Antwort vom 09. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke), Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) und Herrn Abgeordneten Harald Wolf (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13554 vom 20.02.2018 über Strom- und Gassperren in Berlin 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher wurden die Vattenfall Europe Sales GmbH (Vattenfall), Stromnetz Berlin GmbH und die GASAG eine Stellungnahme gebeten. Es kann keine generelle Aufschlüsselung für alle über 450 Lieferanten in Bezug auf die Strom- und Gassperren getroffen werden. Zur Beantwortung der Fragen bezüglich der Sperren wurde Vattenfall als der Grundversorgerin für Strom und GASAG AG als Grundversorgerin für Gas sowie die Verteilungsnetzbetreiberin Stromnetz Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, deren Angaben im Folgenden als Grundlage herangezogen wurden. 1. Wie vielen Haushalten wurde 2017 die Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung angedroht (bitte aufschlüsseln nach Energieträger, Bezirk und Monat)? 2. Wenn zur Beantwortung der Frage 1 keine Zahlen vorliegen, wie viele Sperrandrohungen wurden durch den jeweiligen Grundversorger ausgesprochen (bitte aufschlüsseln nach Energieträger, Bezirk und Monat)? 3. Wie viele der Sperrandrohungen in 2017 wurden jeweils durch den Grundversorger und wie viele im Grundversorgungstarif versendet? Zu 1. - 3.: In 2017 hat die Vattenfall als Grundversorgerin für die Stromversorgung im Stadtgebiet von Berlin insgesamt 131.178 Sperrankündigungen versendet (laut Vattenfall erfolgte eine konkrete Ankündigung der Unterbrechung der Stromversorgung drei Tage im Voraus gemäß § 19 Abs. 3 StromGVV). Die Ankündigungen der Unterbrechung der Versorgung bezogen sich auf den Grundversorgungstarif. 2 Aufschlüsselung nach Monaten: Monat Anzahl Sperrandrohungen JAN 2017 11.584 FEB 2017 8.962 MAR 2017 10.846 APR 2017 9.434 MAI 2017 10.611 JUN 2017 11.578 JUL 2017 13.036 AUG 2017 11.114 SEP 2017 9.994 OKT 2017 11.394 NOV 2017 12.192 DEZ 2017 10.433 Gesamtergebnis 131.178 Eine Aufschlüsselung nach Energieträgern entfällt laut Vattenfall, da die Sperrankündigungen ausschließlich für Strom erfolgt sind. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist laut Vattenfall nicht möglich, da eine entsprechende Auswertung nicht erstellt werden kann. Die GASAG hat als Grundversorgerin für Gas in 2017 111.595 Mahnungen mit Androhung der Unterbrechung der Gasversorgung an Haushaltskundinnen und –kunden versendet. Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 10.732 8.241 10.416 8.690 10.366 9.106 9.807 9.228 8.390 9.533 8.386 8.700 Eine Aufschlüsselung nach Bezirken erfolgt durch die GASAG nicht. Die von der GASAG durchgeführten 111.595 Mahnungen mit Androhungen wurden durch den Grundversorger versendet. In ca. 80% betraf das Kundinnen und Kunden im Grundversorgungstarif. 4. Wie vielen Haushalten wurde 2017 die Versorgung mit Strom oder Gas wegen Zahlungsrückständen unterbrochen (bitte aufschlüsseln nach Energieträger, Bezirk und Monat)? Zu 4.: Die Stromnetz Berlin GmbH hat insgesamt 16.252 Stromsperrungen durchgeführt . Die Gründe für Stromsperren werden nicht erfasst, da diese nur Sperraufträge der Lieferanten ausführt. In 2017 hat Vattenfall als Grundversorgerin für Strom insgesamt 15.743 Unterbrechungen der Stromversorgung wegen Zahlungsrückständen vollziehen lassen. Die Unterbrechungen sind ausschließlich im Rahmen von Stromversorgungsverträgen erfolgt. Eine Aufteilung nach Bezirken und Monaten ist in der Anlage 1 „Stromsperrungen 2017“ aufgeführt. 3 Die GASAG als Grundversorgerin für Gas teilt mit, dass 2.483 Haushalten in 2017 die Versorgung mit Gas wegen Zahlungsrückständen unterbrochen wurde: Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 201 205 215 170 184 238 210 246 187 181 266 180 5. Wie viele der Stromsperren in 2017 wurden jeweils durch den Grundversorger und wie viele im Grundversorgungstarif vollzogen? Zu 5.: Die 15.743 Unterbrechungen der Stromversorgung in 2017, die Vattenfall als Grundversorgerin für Strom im Stadtgebiet von Berlin in 2017 vollziehen lassen hat, beziehen sich ausschließlich auf den Grundversorgungstarif. 6. An jeweils welchen Wochentagen wurden 2017 jeweils wie viele Strom- bzw. Gassperren vollzogen ? Zu 6.: Die Stromnetz Berlin GmbH teilt folgende Zahlen zu beauftragten Stromsperren mit: Tag Anzahl Montag 2.945 Dienstag 3.752 Mittwoch 3.535 Donnerstag 3.485 Freitag 2.808 Gesamt 16.525 Die Gassperrungen erfolgen jeweils an den Wochentagen Montag bis Freitag durch die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB). 7. Wie hoch waren 2017 die durchschnittlichen Zahlungsrückstände der betroffenen Strom- bzw. Gaskunden bei Vollzug der Sperrung? Zu 7.: Da nicht alle Lieferanten erfasst werden können, erfolgt hier eine Darstellung der Grundversorger für Strom und Gas. Der durchschnittliche Zahlungsrückstand von Kundinnen und Kunden der Vattenfall als Grundversorgerin für Strom, wegen derer eine Unterbrechung der Versorgung erfolgte, lag in 2017 bei einem Betrag von 385,00 Euro. Die durchschnittlichen Zahlungsrückstände der betroffenen Gaskundinnen und -kunden der GASAG als Grundversorgerin für Gas lagen zum Zeitpunkt der Sperrung bei 800,00 Euro. 8. Wie lange dauerte 2017 im Durchschnitt die Stromsperre wegen Zahlungsrückständen? Zu 8.: Bei der Stromnetz Berlin GmbH werden die Gründe der Stromsperre nicht erfasst , da diese - wie bereits dargelegt - nur Sperraufträge der Lieferanten ausführt. Zudem wird der angefragte Durchschnittswert dort auch nicht statistisch erfasst. Auf Grundlage von Erfahrungswerten dauert die Stromsperre in der Regel ein bis drei Tage. 4 9. Werden betroffene Kunden bei Bedarf durch die (Grund-)Versorger an Beratungsstellen vermittelt und wenn ja, an welche? Zu 9.: Da nicht alle Lieferanten erfasst werden können, erfolgt hier eine Darstellung der Grundversorger für Strom und Gas. In dem Anschreiben der Vattenfall als Grundversorgerin für Strom erfolgt aktuell kein Hinweis auf mögliche Beratungsstellen. Die üblichen Kontaktinformationen zum Vattenfall Kundenservice sind Teil des Schreibens und bieten dem Betroffenen Gelegenheit , sich bei Vattenfall weitere Informationen zu beschaffen. Die GASAG als Grundversorgerin für Gas verweist betroffene Kundinnen und Kunden an Schuldnerberatungsstellen bzw. das zuständige Jobcenter, an das Sozialamt und an das Grundsicherungsamt. 10. Was unternimmt der Senat, um darauf hinzuwirken, dass die Energieversorger – oder zumindest der Grundversorger – in ihren Sperrandrohungen auf Beratungsstellen, vor allem die künftig landesgeförderte Energieschuldenberatungsstelle der Verbraucherzentrale, hinweist? Zu 10.: Durch die Verbraucherzentralen, den Caritasverband Berlin, dem Berliner Mieterverein und die Berliner Energieagentur werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Energiesparberatungen angeboten. Das Land Berlin stellt auf der Internetseite www.berlin.de Informationen zur Schuldner - und Insolvenzberatungen zur Verfügung. Unter anderem hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auf dieser Seite Informationen zum Thema Schuldnerberatung unter anderem eine Liste von Beratungsstellen in den Berliner Bezirken veröffentlichet: https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/schuldnerberatung/anerkannteberatungsstellen /. Im Rahmen des Projektes „Stromspar-Check Kommunal“, wurde ein Runder Tisch eingerichtet, der sich darauf verständigt hat, das Beratungsangebot zur Energieeinsparung in privaten Haushalten künftig auszuweiten. Dieses Projekt wurde unter Beteiligung des Caritasverbands für das Erzbistum Berlin e.V., der Berliner Energieagentur , der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Wirtschaft , Energie und Betriebe, des BBU Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., des Berliner Mietvereins e.V., der Industrie- und Handelskammer zur Berlin, der Verbraucherzentrale Berlin e.V., der GASAG AG und der Vattenfall GmbH eingerichtet. Ziel des Projektes ist es, die bereits in Berlin vorhandenen Angebote zu stärken und besser zu vernetzen, um dadurch bürgerfreundliche und zielgruppenspezifische Beratungsangebote anzubieten. Hier wird zusätzlich auf die Beantwortung zu Ziffern 11 und 12 der Schriftlichen Anfrage 18/11912 vom 25.07.2017 verwiesen. 5 11. Wie hoch sind die Gebühren für die Wiederaufnahme der Versorgung nach Strom- bzw. Gassperren ? Zu 11.: Da nicht alle Lieferanten erfasst werden können, erfolgt hier eine Darstellung der Grundversorger für Strom und Gas. Vattenfall als Grundversorgerin für Strom berechnet laut aktuellem Preisblatt für sonstige Leistungen an Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung Berlin für jede Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung einer elektrischen Anlage insgesamt 14,51 Euro. Hinzu kommen die der Vattenfall in Rechnung gestellten Kosten des zuständigen Netzbetreibers für die Durchführung der Versorgungsunterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung. Die Netzbetreiberin Stromnetz Berlin GmbH berechnete in 2017 für die Wiederherstellung der Anschlussnutzung für Lastprofilkundinnen und -kunden in der Niederspannung 80,22 Euro brutto. Welche Kosten durch andere Netzbetreiber veranschlagt werden, kann hier nicht zusammengefasst werden. Die GASAG erhebt für die Wiederaufnahme der Versorgung keine Gebühren. Die Entsperrung erfolgt durch die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB). Gebühren fallen ausschließlich bei der NBB an. Gemäß Preisblatt berechnet die NBB für die Entsperrungen der Messeinrichtungen 70,21 Euro brutto. 12. Wie hoch waren die offenen Forderungen der Grundversorger für Strom und Gas gegenüber privaten Haushalten zum Jahresende 2017? Zu 12.: Zum Forderungsvolumen hat Vattenfall mit der Begründung, dass diese Angabe dem Geschäftsgeheimnis unterliege, keine Aussage getroffen. Die GASAG hatte zum Jahresende 2017 offene und fällige Gasforderungen in Höhe von 16,7 Mio. Euro. 13. Wie viele Anträge auf darlehensweise Übernahme der Miet- und/oder Energieschulden waren 2017 in den Sozialämtern und Jobcentern jeweils zu entscheiden, und wie viele wurden jeweils bewilligt bzw. abgelehnt (bitte nach Behörde und Anzahl der bewilligten/abgelehnten Anträge aufschlüsseln )? Zu 13.: Nach Angaben der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergibt sich für den Kreis der Leistungsbeziehenden nach SGB (Sozialgesetzbuch ) II im Hinblick auf die Anzahl von Anträgen, Bewilligungen sowie Ablehnungen von Miet- und Energieschulden-übernahmen nach § 22 Abs. 8 SGB II, für 2016, folgendes Bild: 6 Bezirke Anzahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anzahl Ablehnungen Mitte 385 304 74 Tempelhof- Schöneberg 351 196 157 Steglitz-Zehlendorf 129 46 83 Marzahn- Hellersdorf 458 201 257 Lichtenberg 1.485 773 711 Friedrichshain- Kreuzberg 56 49 8 Treptow-Köpenick 535 362 173 Charlottenburg- Wilmersdorf 226 197 8 Spandau 597 272 315 Pankow 266 244 20 Neukölln 1.392 233 370 Reinickendorf 604 199 409 Gesamt 6.484 3.076 2.585 Auf Grund der fortlaufenden kumulierten Erhebung, kann sich eine Differenz zwischen Anträgen und beschiedenen Fällen ergeben. Die Leistungsbehörden der Bezirke sind von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Fragestellung um Zulieferung ersucht worden. Soweit Angaben innerhalb der Antwortfrist übermittelt werden konnten, sind diese der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Nach diesen Meldungen ergibt sich für die Anzahl von Anträgen, Bewilligungen sowie Ablehnungen von Miet- und Energieschuldenübernahmen nach § 36 Abs. 1 SGB XII, für 2016, folgendes Bild: 2016 Bezirk Anzahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anzahl Ablehnungen Mitte - - - Tempelhof.-Schöneberg 148 74 70* Steglitz-Zehlendorf 19 19 - Marzahn-Hellersdorf 42 28 14 Lichtenberg 360 119 241 Friedrichshain-Kreuzberg 30 24 6 Treptow-Köpenick 49 45 4 Charlottenburg-Wilmersdorf - - - Spandau - - - Pankow 29 21 8 Neukölln 76 49 24 Reinickendorf 37 32 5 Gesamt 790 411 372 *Die Anzahl der Ablehnungen beinhaltet auch Rücknahmen von Anträgen oder andere einvernehmliche Klärungen. 7 14. Wie hoch ist die Summe der Miet- und Energieschulden, die 2017 bei den Jobcentern und Sozialämtern beantragt, aber nicht übernommen wurde (bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln)? Zu 14.: Die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat folgende Angaben zur Höhe der beantragten und darlehensweise bewilligten Leistungen bei Anträgen auf Miet- und Energieschuldenübernahmen nach § 22 Abs. 8 SGB II für das Jahr 2017 gemacht: 2017 Jobcenter Höhe der beantragten Leistungen (€)* Höhe der bewilligten Leistungen (€)** Differenzbetrag (€) Gesamt 9.601.227 4.845.912 4.755.315 *Statistische Angaben der Jobcenter, ** Haushaltsdaten SenFin Zu den darlehensweise bewilligten Anträgen auf Übernahme von Miet- und/oder Energieschulden der Bezirke gemäß § 36 Absatz 1 SGB XII ergeben sich in der Zusammenfassung , nach den bezirklichen Haushaltsdaten und bezirklicher Mitteilungen , insgesamt 47.075 Euro. 15. Welcher Betrag wird in den Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG für den Strombezug zur Verwendung als Haushaltsenergie veranschlagt? Zu 15.: Die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt hierzu Folgendes mit: Die in den jeweiligen Regelbedarfen in Abteilung 4 – Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung – ab dem 1. Januar 2018 enthaltenen und als regelbedarfsrelevant berücksichtigten Anteile für Haushaltsstrom, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: SGB II SGB XII AsylbLG Regelbedarfsstufe 1 33,86 Euro 33,86 Euro 33,86 Euro Regelbedarfsstufe 2 30,47 Euro 30,47 Euro 30,30 Euro Regelbedarfsstufe 3 27,08 Euro 27,08 Euro 27,21 Euro Regelbedarfsstufe 4 18,13 Euro 18,13 Euro 17,06 Euro Regelbedarfsstufe 5 13,08 Euro 13,08 Euro 12,26 Euro Regelbedarfsstufe 6 8,11 Euro 8,11 Euro 7,88 Euro 16. Wie hoch ist der durchschnittliche Stromverbrauch eines Ein-, Zwei-, Drei- und Vier-Personen- Haushalts und welche Kosten entstünden bei Bezug des benötigten Stroms im Grundversorgungstarif ? Zu 16.: Vattenfall als Grundversorgerin benötigt für die Vertragserfüllung und -abwicklung die Informationen zur Anzahl der Personen im Haushalt nicht. Vattenfall weist darauf hin, dass laut Bundesdatenschutzgesetz Informationen über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen nur gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wenn sich die Betroffenen damit ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Daher können dazu im Detail keine Aussage getroffen werden. 8 Nach Auskunft der Stromnetz Berlin GmbH liegt der durchschnittliche Stromverbrauch eines Haushaltskunden bei ca. 2.100 kWh. Informationen über die Unterteilung in Ein-, Zwei-, Drei- und Vier-Personen-Haushalte liegen auch bei der Stromnetz Berlin GmbH nicht vor. Statistische Angaben zu durchschnittlichen Stromverbräuchen unterschiedlicher Haushaltsgrößen sind u.a. auf der Webseite des statistischen Bundesamtes zu finden : https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Umwelt/Umwelto ekonomischeGesamtrechnungen /MaterialEnergiefluesse/Tabellen/StromverbrauchHaushalte.html 17. Hält der Senat vor diesem Hintergrund (Frage 15 und 16) den Kostenanteil für Haushaltsstrom in den Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG für ausreichend? In welcher Weise unterstützt das Land von Energiearmut betroffene oder bedrohte Haushalte (z.B. durch Beratungsangebote)? Zu 17.: Die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit, dass es sich nach § 27a Abs. 3 SGB XII bzw. § 20 Abs. 1 SGB II beim Regelsatz um einen monatlichen Pauschalbetrag zur Bestreitung des Regelbedarfs handelt, über dessen Verwendung die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich entscheiden. Zu den regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben gehören auch die Kosten für Haushaltsenergie . Hierzu hat der Bundesgesetzgeber eine Sonderauswertung für Haushalte durchgeführt, die nicht mit Strom heizen, sondern Strom ausschließlich als Haushaltsenergie verwenden (vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 52). Die durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte für Strom sind dabei zu 100 % in den Regelbedarf eingeflossen. Die zur Ermittlung der Regelsätze eingerechneten Verbrauchsausgaben für Energie stellen – ausgehend von der Datenlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und dem damit verbundenem Konsumniveau von Personen mit geringem Einkommen - das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum dar. Da mit der Entscheidung des Gesetzgebers, welche Verbrauchsausgaben im Regelsatz berücksichtigt werden, nicht die individuelle Entscheidung jedes Leistungsberechtigten über die Verwendung des Regelsatzes vorweg genommen wird, sind Mehrausgaben im Bereich Energie bei anderen Ausgaben auszugleichen. Dies entspricht der aktuellen Regelsatzsystematik, welche zuletzt mit Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13) des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für verfassungsgemäß erklärt wurde. Ungeachtet dessen hat das BVerfG dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, Vorkehrungen gegen Risiken in Bezug auf die Unterdeckung aktueller Bedarfe zu treffen. Nach den Vorgaben des BVerfG muss der Bundesgesetzgeber die Leistungen entweder so bemessen, dass entstehende Unterdeckungen intern ausgeglichen werden können oder dass Mittel zur Deckung unterschiedlicher Bedarfe eigenverantwortlich angespart und Bedarfe so gedeckt werden können. Die Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen – insbesondere auch der Strompreise – wird fortlaufend beobachtet, um außergewöhnliche Preissteigerungen auf den Regelbedarf unterjährig zu prüfen. Nach den Vorgaben des BVerfG hat der Bundesgesetzgeber eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Neuermittlung bzw. Fortschreibung der Regelbedarfe berücksichtigten Entwicklung der Preise zur 9 Vermeidung einer Unterdeckung zu berücksichtigen. Bis dato hat die Auswertung der vorliegenden Daten ergeben, dass die Preisentwicklung im Bereich Haushaltsstrom nicht so außergewöhnlich waren, dass ein interner Ausgleich aus dem Regelsatz nicht mehr möglich erscheint. Zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit wurden fachliche Empfehlungen herausgearbeitet , die dabei helfen sollen, die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bei den Jobcentern und den Sozialämtern zum Thema Energiearmut zu sensibilisieren sowie die Leistungsberechtigten zielführend zu beraten, damit der Stromverbrauch in diesen Haushalten gesenkt, Stromschulden minimiert und Stromsperren gar verhindert werden können. Die entsprechende Beratung beinhaltet auch den Verweis auf die vielfältigen Beratungsangebote in Berlin sowie im Besonderen den Verweis auf den Stromspar-Check www.stromspar-check.de/. Berlin, den 09. März 2018 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Anlage 1 „Stromsperrungen 2017“ Sperrungen 2017 - gesamt (alle Lieferanten) Monat Bezirk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Gesamtergebnis Charlottenburg-Wilmersdorf 129 73 75 61 48 98 78 83 84 100 120 65 1014 Friedrichshain-Kreuzberg 74 70 173 94 89 115 143 187 104 142 270 65 1526 Lichtenberg 123 104 91 111 116 203 178 172 111 135 237 116 1697 Marzahn-Hellersdorf 326 156 146 107 136 129 235 250 135 112 132 80 1944 Mitte 156 212 239 174 163 230 181 199 134 164 126 52 2030 Neukölln 143 107 153 103 90 120 109 148 129 98 196 101 1497 Pankow 194 154 184 84 113 169 189 150 82 110 160 57 1646 Reinickendorf 58 38 81 131 115 115 86 92 78 82 121 34 1031 Spandau 286 130 158 106 74 71 135 153 81 62 61 27 1344 Steglitz-Zehlendorf 75 54 37 23 23 44 33 59 31 29 34 6 448 Tempelhof-Schöneberg 60 76 109 112 94 138 94 134 63 86 94 30 1090 Treptow-Köpenick 151 73 85 74 107 152 68 151 81 118 130 68 1258 Gesamtergebnis 1775 1247 1531 1180 1168 1584 1529 1778 1113 1238 1681 701 16525 Sperrungen 2017 - gesamt VE Sales Monat Bezirk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Gesamtergebnis Charlottenburg-Wilmersdorf 128 72 74 60 47 97 76 80 81 97 119 60 991 Friedrichshain-Kreuzberg 70 67 170 89 87 113 138 177 100 134 264 63 1472 Lichtenberg 115 100 84 108 101 195 164 161 98 121 219 115 1581 Marzahn-Hellersdorf 310 148 136 102 108 120 223 243 117 102 127 75 1811 Mitte 149 205 231 170 154 220 170 194 127 154 117 48 1939 Neukölln 133 96 147 97 82 115 103 141 125 90 182 93 1404 Pankow 192 152 178 81 108 166 179 148 77 102 157 54 1594 Reinickendorf 55 34 81 129 113 114 82 87 69 81 114 32 991 Spandau 278 123 151 103 70 70 131 147 71 55 58 26 1283 Steglitz-Zehlendorf 71 49 37 23 23 43 33 57 30 28 31 6 431 Tempelhof-Schöneberg 56 74 106 109 89 137 86 128 55 76 92 29 1037 Treptow-Köpenick 145 73 78 70 103 145 61 146 78 115 128 67 1209 Gesamtergebnis 1702 1193 1473 1141 1085 1535 1446 1709 1028 1155 1608 668 15743 S18-13554 S18-13554 SAn 1813554_Anlage