Drucksache 18 / 13 557 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2018) zum Thema: Änderung des AGBauGB und Sammelbebauungspläne – hilft auch den Kleingärtnern in Berlin! und Antwort vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13557 vom 19.Februar 2018 über Änderung des AGBauGB und Sammelbebauungspläne - hilft auch den Kleingärtnern in Berlin! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird es durch den Gesetzentwurf zum fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) zu einer Beschleunigung von Bauanträgen kommen? a) Welche Verbesserungen wird es geben? Antwort zu 1: Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) ist bereits am 17. Dezember 2017 in Kraft getreten (GVBL.vom 16. Dezember 2017 Seite 664). Das Gesetz hat lediglich § 30 AGBauGB geändert. Die zuständige Senatsverwaltung ist dazu ermächtigt worden, in Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung sogenannte Erhaltungsverordnungen aufstellen zu dürfen, es handelt sich also um eine Zuständigkeitsregelung. Frage 2: Führt diese Änderung des Gesetzes auch dazu, dass kleine Flächen bzw. Flächen, die schon in Landschaftsplänen, Trinkwassereinzugsgebieten oder Ähnlichem sind, in einem beschleunigten Verfahren festgesetzt werden können? a) Wenn nein, warum ist das aus Sicht des Senats nicht möglich? b) Wenn ja, kann dadurch eine beschleunigte Absicherung von Kleingartenkolonien ermöglicht werden? Antwort zu 2: Siehe oben Antwort zu 1. 2 Frage 3: Ist es bereits jetzt möglich, für kleine Flächen bzw. für Flächen, die schon in Landschaftsplänen, Trinkwassereinzugsgebieten oder Ähnlichem sind, eine Festsetzung durch Sammelbebauungspläne durchzuführen? a) Wenn nein, warum ist das nicht möglich? b) Wenn ja, wird dadurch eine schnelle Absicherung von Kleingartenkolonien möglich? c) Welche Bezirke nutzen bereits die Sammelbebauungspläne? Antwort zu 3: Sammelbebauungspläne regelt das Baugesetzbuch nicht. Gemäß § 246 Absatz 4 BauGB ist Berlin dazu ermächtigt, die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Zuständigkeit von Behörden seinem besonderen Verwaltungsaufbau anzupassen. Die Einführung einer neuen Art von Bebauungsplan ist davon nicht gedeckt. Frage 4: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 4: Nein. Aus Sicht des Senats ist nichts hinzuzufügen. Berlin, den 06.03.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13557 S18-13557