Drucksache 18 / 13 561 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Was ist beim „Café am Kotti“ los? und Antwort vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13561 vom 19. Februar 2018 über Organisierte Kriminalität – Was ist beim „Café am Kotti“ los? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert das „Café am Kotti“ in der Adalbertstraße 96b, 10999 Berlin? Zu 1.: Unter der Anschrift Adalbertstr. 96 in 10999 Berlin besteht seit 1977 eine genehmigte Schankwirtschaft, seit wann sie den Namen Cafe am Kotti trägt, ist dem Senat nicht bekannt. 2. Wer ist Inhaber des Cafés und wann wurde das Gewerbe angemeldet? Zu 2.: Aktuell wird das Cafe von Herrn Y. betrieben. Mit Datum vom 01. April 2009 wurde eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 Absatz (Abs.) 1 Gaststättengesetz (GastG) erteilt und am 28. August 2009 wurde die endgültige Erlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 GastG zum gewerbsmäßigen Betreiben einer Schankwirtschaft erteilt. 3. Wie oft wurde der zuständige Polizeiabschnitt in den letzten sieben Jahren zum „Café am Kotti“ gerufen, weil es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam? (Aufstellung nach Jahren und Art des Vorfalls erbeten.) Zu 3.: Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung führt die Polizei Berlin nicht. 4. Erfolgt eine regelmäßige Prüfung durch die Gewerbeaufsicht? Wenn ja, wie oft? (Auflistung der letzten sieben Jahre erbeten.) Wenn nein, warum nicht? Seite 2 von 3 Zu 4.: Eine regelmäßige Prüfung durch das zuständige Landeskriminalamt (LKA) 33 - Allgemeine Gewerbedelikte- erfolgt nicht. Das Cafe am Kotti wurde in den letzten sieben Jahren im Rahmen der polizeilichen Kontrollen zum „MyFest“ im Jahr 2012 und 2016 aufgesucht, im April 2015 wurde die Gaststätte gewerberechtlich überprüft. Anlassbezogene Kontrollen durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Ordnungsamt) haben in den letzten sieben Jahren nicht stattgefunden, da keine relevanten Vorkommnisse oder Auffälligkeiten aktenkundig sind. 5. Besitzt das „Café am Kotti“ eine Anlage zur Videoüberwachung? (Wenn ja, seit wann und ist diese gemäß den Datenschutzbestimmungen installiert?) Zu 5.: Nein. 6. Welche Rolle spielt das „Café am Kotti“ im Hinblick auf den Drogenhandel am Kottbusser Tor? Zu 6.: Der Polizei Berlin liegen keine Hinweise oder Feststellungen vor, die auf eine Verbindung des Café am Kotti zum Phänomen des Drogenhandels schließen lassen. 7. Gab es in den letzten sieben Jahren Bezüge des „Café am Kotti“ zu Rocker- oder Clan- Kriminalität? (Wenn ja, welche?) Zu 7.: Nein. 8. Wie viele Straftaten mit Bezug zum „Café am Kotti“ wurden in den letzten sieben Jahren festgestellt? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 3. 9. Wie oft wurden in den letzten sieben Jahren der Brandschutz sowie der Jugendschutz vor Ort kontrolliert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 9.: Das Cafe am Kotti fällt nicht unter den Katalog von Nutzungsarten, in denen gemäß § 5 Betriebsverordnung (BetrVO) Brandsicherheitsschauen durchzuführen sind. Dementsprechend hat dort in den letzten sieben Jahren keine bauaufsichtliche Kontrolle des zuständigen Bezirksamtes stattgefunden. In den letzten sieben Jahren wurde kein Bußgeldverfahren betreffend des Jugendschutzes geführt, es wurden keine Verstöße festgestellt. 10. Welche Rolle spielte das „Café am Kotti“ im Fall Anis Amri? 11. Konnten die Zeugenaussagen des Besitzers des „Café am Kotti“ hinsichtlich des mutmaßlichen Drogenhandels von Anis Amri am Kottbusser Tor verifiziert oder bestätigt werden und wurde der Zeuge zwischenzeitlich vernommen? (Wenn ja, wann wurde seine Aussage aufgenommen?) 12. Wie glaubwürdig ist die Aussage des Zeugen? Seite 3 von 3 Zu 10. – 12.: Im Hinblick auf die den Sachverhalt betreffenden laufenden Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin ist dem Senat hierzu keine Antwort möglich. Berlin, den 05. März 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13561 S18-13561