Drucksache 18 / 13 573 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2018) zum Thema: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der Praxis – Bilanz 2017 und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13573 vom 22. Februar 2018 über Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der Praxis – Bilanz 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden im Jahr 2017 an öffentliche Stellen des Landes Berlin und andere unter das IFG fallende Einrichtungen gestellt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine Auskunft erteilt, eine Teilauskunft erteilt oder der Antrag abgelehnt (Bitte um Einzelaufschlüsselung nach den angefragten Behörden bzw. anderen Stellen)? 4. In wie vielen Fällen wurden Anträge vom Antragsteller zurückgezogen? Bitte um Einzelaufschlüsselung , inwieweit Gründe für das Zurückziehen angegeben wurden. Zu 1. und 4.: Ich bitte, die Antworten der einzelnen Verwaltungen und anderer Stellen zu diesen Fragen der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die in der Übersicht enthaltenen Zahlen umfassen gemäß den Rückmeldungen die jeweils nachgeordneten Bereiche, es sei denn, dass diese unter „Sonstige“ gesondert ausgewiesen sind. Anträge auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft werden nicht in jedem Fall dokumentiert . Die Antworten sind daher nicht erschöpfend. In denjenigen Fällen, in denen Anträge zurückgezogen oder nicht weiterverfolgt wurden , wurden die Beweggründe in einer großen Zahl von Fällen den öffentlichen Stellen nicht mitgeteilt. In einem Fall war der Verfahrensausgang einer Anfrage noch nicht bekannt, so dass keine Zuordnung zu einer der erfragten Kategorien erfolgen konnte. In diesem Fall ist die Gesamtzahl der Anfragen gegenüber den einzeln aufgeschlüsselten Verfahrensausgängen erhöht. In einem anderen Fall konnten die einzelnen Verfahrensausgänge nicht aufgeschlüsselt werden, weil diese nicht gesondert statistisch erfasst wurden . Seite 2 von 6 Die Häufung von Anträgen in den Bezirken geht auf Auskünfte des jeweiligen Bauund Wohnungsaufsichtsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes zurück. Öffentliche Stellen Anfragen 2017 insgesamt Auskunft Teilauskunft Ablehnung Anfrage a. zurückgezogen , b. nicht weiter verfolgt oder c. offen Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 12 8 4 Senatsverwaltungen Senatskanzlei 12 2 1 a: 1 b: 6 c: 2 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 5 2 1 1 Senatsverwaltung für Finanzen 12 4 7 b: 1 Senatsverwaltung für Gesundheit Pflege und Gleichstellung 1 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 12 4 6 1 a: 1 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 38 14 3 12 3 b: 2 c: 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa 5 2 1 c: 2 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 9 6 2 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 19 14 1 3 1 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe 7 4 1 2 Seite 3 von 6 Bezirke Charlottenburg- Wilmersdorf 4 3 a: 1 Friedrichshain- Kreuzberg 428 425 2 1 Lichtenberg 1034 1017 a: 4 b: 1 c: 12 Marzahn-Hellersdorf 330 323 1 6 Mitte 1650 1638 1 a: 7 b: 3 c: 1 Neukölln 1848 1780 3 65 Pankow 1848 1780 3 65 Reinickendorf 1876 1772 98 a: 1 b: 5 Spandau 1391 371 a: 1 Steglitz-Zehlendorf 2825 2813 3 8 b: 1 Sonstige Der Polizeipräsident in Berlin 52 20 9 14 9 Landesamt für Bürger - und Ordnungsangelegenheiten 8 6 2 Finanzämter 198 53 9 86 b: 50 Stiftung Planetarium Berlin 1 1 Seite 4 von 6 Apothekerkammer Berlin 1 a: 1 Ärztekammer Berlin 3 2 1 Kassenärztliche Vereinigung Berlin 1 1 Psychotherapeutenkammer Berlin* 1 1 Zahnärztekammer Berlin 4 4 Landesamt für Messund Eichwesen 2 2 Berliner Sparkasse 1 1 Handwerkskammer Berlin 1 1 Berliner Wasserbetriebe 3 3 Berliner Verkehrsbetriebe 12 5 2 2 b: 1 c: 2 * Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin 2. Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG auf die in der Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien? Zu 2.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Übersicht enthält die Fälle, die erfasst worden sind. Kategorie nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung Anzahl insgesamt Mündliche Auskunft 284 Einfache schriftliche Auskunft 5622 Umfangreiche schriftliche Auskunft 94 Schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 2 Einfache Akteneinsicht 6158 Seite 5 von 6 Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 75 Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 6 Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 1262 3. In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und inwieweit waren diese erfolgreich? Zu 3.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Widersprüche Verfahrensausgang Insgesamt 50 Abhilfe 10 Teilstattgabe 4 Zurückweisung 27 Rücknahme 0 Offen 9 5. In wie vielen Fällen wurde die Beauftragte für Informationsfreiheit von Menschen angerufen, die ihre Rechte nach dem IFG aufgrund einer nicht oder unzureichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht verletzt sahen? 6. In wie vielen der von Frage 5 erfassten Fälle wurde die Beauftragte tätig, indem sie eine Empfehlung zu einer anderen Handhabung des IFG aussprach? Inwieweit wurde dies umgesetzt? Zu 5. und 6.: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wurde in 41 dokumentierten Fällen und zusätzlich in geschätzten (nicht dokumentierten) 100 Fällen angerufen. In (geschätzten) 20 der 41 dokumentierten Fälle wurde eine Empfehlung zu einer Handhabung des IFG ausgesprochen. In (geschätzten) 10 dokumentierten Fällen wurde die Empfehlung umgesetzt. 7. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag nach dem IFG abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft erteilt auf Grundlage von (einzeln aufgeschlüsselt) a. § 6 IFG (Schutz personenbezogener Daten) b. § 7 bzw. § 7a IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) c. § 9 IFG (Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung ) d. § 10 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) e. § 11 IFG (Gefährdung des Gemeinwohls) f. § 2 IFG, insoweit die angefragte Stelle nicht im Anwendungsbereich des IFG liegt g. anderer Ausnahmen (aufgeschlüsselt) Seite 6 von 6 Zu 7.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage der folgenden Übersicht zu entnehmen. Je nach Sachverhalt waren für die Ablehnungen und Teilauskünfte über einzelne Vorgänge Mehrfachnennungen erforderlich. Rechtsgrundlage für die (Teil-) Ablehnung nach IFG Fallzahlen Ablehnungen Fallzahlen Teilauskünfte § 6 23 11 § 7 bzw. 7a 20 13 § 9 3 0 § 10 5 1 § 11 0 0 § 2 14 1 Sonstige 73 16 Unter Sonstige wurden als Gründe für vollständige oder teilweise Ablehnungen genannt : - Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit (1 Fall), - bei der angefragten Stelle nicht vorhandene Akten (insbesondere bei Anfragen an unzuständige Stellen) (10 Fälle), - Steuergeheimnis (59 Fälle), - fehlende Antragsberechtigung (1 Fall). 8. Plant der Senat, in Zukunft eine offizielle Statistik über die Wahrnehmung des IFG zu erstellen und zu veröffentlichen, wie es z.B. für das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Praxis ist! Wenn nicht, wieso nicht? Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/10410 verwiesen. Berlin, den 07. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13573 S18-13573