Drucksache 18 / 13 577 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2018) zum Thema: Mittelverwendung aus dem Integrierten Sozialprogramm (ISP) - Wer bekommt von wem wieviel und wofür? und Antwort vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13577 vom 22.02.2018 über Mittelverwendung aus dem Integrierten Sozialprogramm (ISP) - Wer bekommt von wem wieviel und wofür? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchem Verfahren wird darüber entschieden, ob ein Projekt durch das Integrierte Sozialprogramm finanziert wird? (Bitte um detaillierte Aufstellung der Verfahrens- und Abstimmungsschritte!) 2. Welche Instanzen bzw. welches Gremium oder welche Gremien werden hier beteiligt und wie setzen sich diese zusammen? Zu 1. - 2.: Das Verfahren richtet sich inklusive der Beschreibung der maßgeblichen Gremien maßgeblich nach dem geltenden Rahmenfördervertrag (RFV) und der Kooperationsvereinbarung zum Integrierten Sozialprogramm (ISP), die beide auf der Internetseite der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung veröffentlicht sind, sowie den zuwendungsrechtlichen Regelungen der Landeshaushaltsordnung. Unter Verweis auch auf die Hauptausschussvorlagen mit den Roten Nummern 0708, 0671, 0708 A und 0708 B stellt sich der Verfahrensablauf am Beispiel der aktuell mit der LIGA final abgestimmten Finanzplanung 2018, die Gegenstand eines bis Ende März zu erledigenden Folgeberichtsauftrags des Hauptausschusses sein wird, wie folgt dar: - Gemeinsame Präsentation der Aufwüchse im Verlauf der Vorjahre sowie der aktuellen, für die Doppelhaushaltsberatungen relevanten Schwerpunkte mit der LIGA im Fachausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 29.06.2017. - Auswertung der Präsentation im Fachausschuss im 6. Kooperationsgremium (KoopG) am 04.07.2017, in dem auch eine Verständigung zu einer zwischen den Vertragsparteien in den jeweiligen angebotsbereichsbezogenen Projektgruppen rechtzeitig auf Augenhöhe abgestimmten möglichen Verwendung zusätzlicher Mittel für das ISP im Doppelhaushalt 2018/19 erfolgt. 2 - Nach Antragstellung der Träger in der Bewilligungsstelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bis zum 15.09.2017 für 2018 befasste sich das 7. KoopG am 17.10.2017 erstmalig mit einer bis dahin von der Bewilligungsstelle nur kursorisch geprüften Antragslage. - Bis zum 8. KoopG am 14.11.2017 erfolgt eine intensivere fachliche Prüfung der Antragslage durch die Fachbereiche der an der Umsetzung des ISP beteiligten Senatsverwaltungen, Entwicklung einer zuerst verwaltungsinternen Position zu jedem einzelnen Antrag ggf. in Abstimmung mit der Leitungsebene und anschließende Einbringung dieser Position in den Abstimmungsprozess mit der LIGA in den jeweils zuständigen Projektgruppen sowie Abgabe eines abschließenden projektbezogenen Fördervotums für die Finanzplanung 2018 durch die verwaltungsseitigen Angebotsbereichsverantwortlichen. - Verwaltungsseitige Zusammenführung der Voten im Entwurf einer Finanzplanung 2018, die im o.a. 8. KoopG mit der LIGA auf Augenhöhe abgestimmt wird, angesichts der parallel noch nicht abgeschlossenen Beratungen des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2018/19 aber zuerst noch unter Vorbehalt steht. - Fortschreibung der Finanzplanung 2018 unter Berücksichtigung der endgültigen Ergebnisse der Doppelhaushaltsberatungen 2018/19 nach vorheriger Abstimmung in den betroffenen Projektgruppen sowie im Anschluss final und auf Augenhöhe miteinander abgestimmt im 9. KoopG am 30.01.2018 am Ende eines insgesamt siebenmonatigen Abstimmungsprozesses der Vertragsparteien, die dadurch erneut den beiden Oberzielen in der Präambel des RFV gemeinsam gerecht werden. - Die projektbezogenen Finanzplanungssummen stellen für die Bewilligungsstelle unabhängig vom dort jeweils abschließenden zuwendungsrechtlichen Prüfergebnis im Weiteren eine finanzielle Obergrenze der Zuwendungsgewährung in 2018 dar. Abschließend wird auf den ebenfalls auf der o. a. Internetseite veröffentlichten Kriterienkatalog zum ISP verwiesen, der als generelle Messlatte für eine Förderung eines Projekts im ISP dienen soll. 3. Wann und durch welche Ebene innerhalb der Verwaltung werden Schwerpunkte in diesem Entscheidungsprozess festgelegt? Zu 3.: Schwerpunkte werden in dem in der Antwort zu 1. - 2. beispielhaft beschriebenen Prozess zu verschiedenen Zeitpunkten durch ggf. die Leitungsebene, die die Umsetzung des ISP Koordinierenden oder die Fachbereiche bzw. im Zusammenwirken dieser drei Ebenen gesetzt und im Weiteren mit der LIGA abgestimmt. 4. Wie wird sichergestellt, dass sowohl kleinere als auch größere Träger bzw. Projekte bei der Mittelvergabe ausreichend berücksichtigt werden? Zu 4.: Die Größe eines Trägers oder eines Projekts stellt kein entscheidungsrelevantes Kriterium dar. Entscheidend ist allein, ob der Zuwendungszweck mit der vorgelegten Konzeption erreicht werden kann, die Antragstellerin oder der Antragsteller dafür geeignet erscheint und der o. a. Kriterienkatalog erfüllt ist. 5. Wie viele Mittel standen in den vergangenen zwei Doppelhaushalten zur Verfügung, für welche Schwerpunkte wurden diese eingesetzt? Zu 5.: Hierzu wird auf die Ansätze in den jeweiligen Haushaltsgesetzen, die fortlaufenden Jahresberichte zum ISP, die dem Abgeordnetenhaus präsentiert wurden 3 bzw. auf der o. a. Internetseite seit 2011 veröffentlicht sind, die o. a. Präsentation für den Fachausschuss sowie die o. a. Hauptausschussvorlagen verwiesen. Einschließlich unverbrauchter Restmittel aus dem Vorjahr, die bis 2017 gemäß Übertragbarkeitsvermerk im Ansatz ohne Ausgleich in das Folgejahr übertragen werden konnten, zusätzlicher Mittel für Tarifsteigerungen und in 2017 für Mobilitätshilfedienste standen für das ISP tatsächlich an Mitteln zur Verfügung: 2014: 13.230.000,--€ 2015: 13.311.000,--€ 2016: 17.354.000,--€ 2017: 19.484.000,--€ 6. Welcher Träger hat durch den neuen Doppelhaushalt 2018/2019 welche Aufstockung der Mittel gegenüber dem Vorgängerhaushalt erhalten? Zu 6.: Unter Hinweis auf die Antwort zu 1. - 2. wird auf die gemäß RFV jährlich abzustimmende Finanzplanung als maßgebliches Planungsinstrument und allein sinnvollen Vergleichsmaßstab verwiesen. In der Umsetzung des ISP erfährt ein Träger demnach keine Aufstockung im Vergleich der Doppelhaushalte sondern im Vergleich der jahresbezogenen Finanzplanungen. Der Prozess zur Aufstellung und Abstimmung der Finanzplanung 2019 beginnt im ISP mit dem 10. KoopG am 16.06.2018. 7. Mit welchem Mittelaufwuchs wurden im aktuellen Doppelhaushalt die ganzjährigen Notübernachtungen (für wie viele Plätze - bisher und als Ziel) bedacht? Zu 7.: Im aktuellen Doppelhaushalt stellt der Ausbau des Angebotsbereichs der Wohnungslosenhilfe einen Schwerpunkt im ISP dar. Der Bereich „Notübernachtung“ wird im Vergleich der Finanzplanungen 2017/2018 von rd. 1,65 Mio. € (Plansumme 2017) um rd. 2,25 Mio. € auf rd. 3,9 Mio. € (Plansumme 2018) erheblich verstärkt. Die Erweiterung der ganzjährigen Notübernachtungsplätze für Familien mit Kindern steht dabei besonders im Fokus. Dafür ist eine Teilsumme von 1,2 Mio. € des o. a. Aufwuchses für zwei Einrichtungen mit 35 Notschlafplätzen vorgesehen. Damit wird das Angebot von derzeit 30 Notschlafplätzen auf rd. 100 Notschlafplätze ausgebaut. Darüber hinaus werden im ISP bereits vorhandene ganzjährige Notübernachtungen stärker gefördert, um deren Arbeit auch weiterhin abzusichern. Geplant ist außerdem die Förderung weiterer rd. 40 Notschlafplätze. Dabei sollen auch zusätzliche Angebote speziell für Frauen entstehen. Insgesamt wird der Ausbau von rd. 150 Notschlafplätzen (Stand 2017) auf rd. 260 Notschlafplätze angestrebt. Dieser Prozess gestaltet sich aber insbesondere wegen des angespannten Berliner Immobilienmarkts herausfordernd und wird voraussichtlich bis Ende 2019 andauern. Berlin, den 12. März 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13577 S18-13577