Drucksache 18 / 13 580 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2018) zum Thema: Medientechnik für den außerschulischen Lernort Keibelstraße und Antwort vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 580 vom 22. Februar 2018 über Medientechnik für den außerschulischen Lernort Keibelstraße ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Welche Medientechnik wurde jeweils 2016 und 2017 für den außerschulischen Lernort Keibelstraße angeschafft ? Ich bitte um eine konkrete Auflistung und darum, nach Jahren zu unterscheiden. Zu 1.: Die Medientechnik für den Lernort wurde im Jahr 2016 beschafft. Dabei handelt es sich um 9 vorkonfektionierte Medienstationen auf einem separaten freistehenden Board. 2) Wann wurde die Medientechnik geliefert? Falls Aufbau oder Installation notwendig waren, wann, wo und durch wen erfolgte dies? Zu 2.: Die Medientechnik wurde am 16.12.2016 geliefert. Es war keine weitere Installation notwendig . Nach dem bereits durchgeführten Probebetrieb erfolgt der endgültige Einsatz nach Übergabe des Lernortes an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. 3) Welche Medientechnik befindet sich an welchem Ort in Gebrauch? Welche nicht und warum nicht? Zu 3.: Die Medientechnik wurde auf Grund von Bauverzögerungen bei der Grundertüchtigung durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zwischengelagert. - - 2 4) Welche Mittel aus welchen Titeln wurde 2016 und 2017 zu welchem Zweck für den außerschulischen Lernort Keibelstraße aufgewendet? Ich bitte, den Ansatz und das Ist darzustellen und Abweichungen zu erläutern. Zu 4.: Die über die Ansatzhöhe hinausgehenden Mittel wurden im Rahmen der Haushaltswirtschaft aufgebracht. 5) Welche Mittel aus welchen Titeln sollen 2018 und 2019 zu welchem Zweck für den außerschulischen Lernort Keibelstraße aufgewendet werden? Zu 5.: Im Jahr 2018 stehen bei Kapitel 1010, Titel 54010, Teilansatz 3 einmalig 200.000 € für die abschließende Umsetzung des Ausstellungskonzepts mit der Agentur KOCMOC.net zur Verfügung. Für den laufenden Betrieb des Lernorts sind bei Kapitel 1010, Titel 68569, Teilansatz 17 für das Jahr 2018 183.390 € und für das Jahr 2019 186.840 € verortet. 6) Welchen Inhalt hat der Vertrag mit der Agentur KOCMOC.NET? Ich bitte darum, insbesondere, aber nicht nur auf die Medientechnik einzugehen. Zu 6.: Die Entscheidung für das Konzept von KOCMOC.net fiel am 24.01.2014 nach einem Teilnahmewettbewerb . Auf Grund der verzögerten Übergabe des Gebäudes durch die BIM an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurde KOCMOC.NET anteilig beauftragt. Das betraf 2016: Entwurf und Detailplanung Lichtkonzept, Detailplanung Architektur/Grafik, in Teilen Inhaltskoordination, Drehbucherstellung, Entwurf Workshopraum, konfektionierte Medientechnik für die 9 Medienstationen , Vitrinen für ausgewählte Ausstellungsobjekte, und 2017 Erwerb von Bildrechten , Einrichtung der Büro- und Seminarräume. 7) Welche weiteren Verträge bestehen mit und zwischen wem zum außerschulischen Lernort Keibelstraße? 2016 Kapitel Titel Uk TA Ansatzhöhe Ist Bemerkungen 1010 68569 224 19 140.000 € 230.174,56 € Umsetzung des Ausstellungskonzepts mit der Agentur KOCMOC.net 1000 51820 108 - - € 133.090,00 € Nutzerspezifische Herstellungskosten - BIM 140.000 € 363.264,56 € 2017 Kapitel Titel Uk TA Ansatzhöhe Ist Bemerkungen 1010 68569 224 19 180.000 € - € Aus Kapitel 1010 wurden 126.000 € im Rahmen der Deckungsfähigkeit dem Kapitel 1000 als Ausgleich für die nutzerspezifische Herrichtung des Lernorts zur Verfügung gestellt. 1010 54010 121 - - € 19.926,19 € Umsetzung des Ausstellungskonzepts mit der Agentur KOCMOC.net 1000 51925 000 - - € 100.000,00 € Nutzerspezifische Herstellungskosten - BIM 1000 51715 000 - - € 73.100,00 € Nutzerspezifische Herstellungskosten - BIM 180.000 € 193.026,19 € insgesamt insgesamt - - 3 Zu 7.: Es besteht eine Projektvereinbarung mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH zum Zweck der Grundertüchtigung des Gebäudes. 8) Wie hoch waren die Ausgaben in den Jahren 2016 und 2017 für die in Kapitel 1010 Titel 68569 (Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland) veranschlagten Maßnahmen im Einzelnen? Zu 8.: Siehe Antwort zur Frage 4. Im Einzelnen: Entwurf Workshopraum 15.232,00 € Erwerb Medienstationen 35.878,50 € Erwerb Glasvitrinen 31.773,00 € Entwicklung von Unterrichtsmaterial 67.068,40 € Entwurf Ausstellungsarchitektur und -grafik 22.567,16 € Beratung zu musealen Exponaten 28.060,20 € Entwurf und Planung Lichtkonzept 29.595,30 € Gesamt 230.174,56 € 9) Wie hoch waren die Kosten für die Grundertüchtigung des ehemaligen Polizeigefängnisses Keibelstraße, welche Maßnahmen wurden dabei durchgeführt und wer trug die Kosten? Zu 9.: Bis heute wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Kosten in Höhe von 306.190,00 € für die nutzerspezifische Grundertüchtigung des Lernorts finanziert . Die Maßnahmen umfassten folgende Inhalte: Herrichtung des Gefängnistrakts mit Hafthaushalle und Haftzellen im 1.OG, Herrichtung von drei bisher als Aktenraum, Lager und Büro genutzten Räumen im angrenzenden Verwaltungstrakt als zentralen Zugangsbereich mit Büro, Empfang, Garderobe und Seminarraum , umfassendes funktionsspezifisches Beleuchtungskonzept, Erneuerung der Elektro- Datenverkabelung und Bestückung unter Maßgabe aller funktions- und veranstaltungstechnischen Vorführungen, Anbindung an Hausalarm und sonstige sicherheitstechnische Einrichtungen. Berlin, den 13. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13580 S18-13580