Drucksache 18 / 13 584 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2018) zum Thema: Pädagogische Ansätze und Methoden II: Schulen und Antwort vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 584 vom 15. Februar 2018 über Pädagogische Ansätze und Methoden II: Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Schulen arbeiten nach unterschiedlichen pädagogischen Konzepten: Montessori-Pädagogik, Aktive Schule, Dalton-Pädagogik, Freinet-Pädagogik… 1.a) Nach welchen pädagogischen Ansätzen arbeiten die staatlichen Grundschulen in Berlin? (Bitte nach Bezirken gegliedert auflisten) 1.b) Nach welchen pädagogischen Ansätzen arbeiten die privaten Grundschulen in Berlin? (Bitte nach Bezirken gegliedert auflisten) 2.a) Nach welchen pädagogischen Ansätzen arbeiten die staatlichen Sekundarschulen mit und ohne eigener Oberstufe in Berlin? (Bitte nach Bezirken gegliedert auflisten) 2.b) Nach welchen pädagogischen Ansätzen arbeiten die privaten Sekundarschulen in Berlin? (Bitte nach Bezirken gegliedert auflisten) 3.a) Nach welchen pädagogischen Ansätzen arbeiten die staatlichen Gymnasien in Berlin? (Bitte nach Bezirken gegliedert auflisten) 3.b) Nach welchen pädagogischen Ansätzen arbeiten die privaten Gymnasien in Berlin? (Bitte nach Bezirken gegliedert auflisten) Zu 1. a), 2. a) und 3 a): Gemäß § 7 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) gestaltet und organisiert jede Schule im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Zahlreiche Elemente der hier angefragten reformpädagogischen Konzepte - zum Teil in Ansätzen, zum Teil in Mischformen - prägen den Unterricht zahlreicher Schulen wie auch einzelner Klassen zahlreicher öffentlicher Schulen. Statistische Daten werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hierzu nicht erhoben. Zu 1. b), 2. b) und 3. b): Die pädagogische Arbeit an Schulen in freier Trägerschaft ist von Elementen unterschiedlicher pädagogischer Konzepte geprägt. In der Regel machen Schulen mit schwerpunktmäßiger Ausrichtung auf ein Konzept dies in der Schulbezeichnung kenntlich. In folgenden Bezirken arbeiten Grundschulen in freier Trägerschaft - nach der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorf): Mitte, Pankow, Charlottenburg- Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow- Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf; - nach der Pädagogik Maria Montessoris: Mitte, Pankow, Charlottenburg- Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Reinickendorf; - mit dem Schwerpunkt Kreativitätspädagogik: Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf. In folgenden Bezirken arbeiten Integrierte Sekundarschulen in freier Trägerschaft - nach der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorf): Mitte, Pankow, Charlottenburg- Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow- Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf; - nach der Pädagogik Maria Montessoris: Reinickendorf. In folgenden Bezirken arbeiten Gymnasien in freier Trägerschaft - nach der Kreativitätspädagogik: Friedrichshain-Kreuzberg. 4.) a.) Welche Freiheit haben Schulen bei der Wahl des pädagogischen Ansatzes? b.) Welche pädagogischen Ansätze sind mit dem Berliner Bildungsprogramm nicht vereinbar? c.) In welcher Art und Weise nimmt die Schulaufsicht Einfluss auf die Wahl des Profils? Zu 4. a) und c): Öffentliche Schulen gestalten und organisieren gemäß § 7 Abs. 2 SchulG im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Aufgaben, die mit der fachlichen Aufsicht durch die Schulaufsicht verbunden sind, sind in § 105 SchulG ausgewiesen. Schulen in freier Trägerschaft sind gemäß der grundgesetzlich verankerten Privatschulfreiheit und nach § 95 Abs. 1 SchulG frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse und weltanschauliche Prägung. Die Schulaufsichtsbehörde nimmt keinen Einfluss auf die Wahl des Schulprofils, solange die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind. Zu 4. b): Für die öffentlichen Schulen des Landes Berlin existiert kein „Berliner Bildungsprogramm“. Grundlage des Auftrags und der Gestaltungsoptionen der Berliner Schulen sind insbesondere das Schulgesetz, die darauf beruhenden Rechtsberatungen sowie die Rahmenlehrpläne. 5.) Erhalten die Schulen, die sich für die Entwicklung eines Schulprofils entscheiden, einen zusätzlichen Etat für ihr Vorhaben? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Nein. Die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gehört gemäß § 3 SchulG zum Regelauftrag jeder Schule. Für die Grundsätze ihrer Verwirklichung trägt grundsätzlich jede Schule gemäß § 4 SchulG die Verantwortung. Berlin, den 08. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13584 S18-13584