Drucksache 18 / 13 588 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2018) zum Thema: Pädagogische Ansätze und Methoden VI: Verbote und Sanktionen und Antwort vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13588 vom 15. Februar 2018 über Pädagogische Ansätze und Methoden VI: Verbote und Sanktionen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) a.) An welchen Berliner Schulen gibt es generell oder auf dem Schulhof ein Smartphone-Verbot? b.) Wie bewertet der Senat diese Praxis? c.) Wie ist diese Praxis rechtlich zu bewerten? (Vgl. VG Berlin, Urteil vom 04.04.2017, Az.: 3K 797.15) 2.) a.) An welchen Berliner Schulen ist das Tragen von Mützen im Unterricht verboten? b.) Wie bewertet der Senat eine solche Praxis? c.) Wie ist diese Praxis rechtlich zu bewerten? 3.) a.) An welchen Berliner Schulen ist Kaugummikauen verboten? b.) Wie bewertet der Senat eine solche Praxis? c.) Wie ist diese Praxis rechtlich zu bewerten? 5.) a.) An welchen Berliner Schulen gibt es zur Vermeidung von Gewalt und Vandalismus eine Videoüberwachung ? b.) Wie bewertet der Senat eine solche Praxis? c.) Wie ist diese Praxis rechtlich zu bewerten? 6.) a.) An welchen Berliner Schulen gibt es verpflichtende Elterngespräche? b.) Wie bewertet der Senat eine solche Praxis? c.) Wie ist diese Praxis rechtlich zu bewerten? Zu 1. bis 3., 5. und 6.: Diese Angaben werden vom Senat nicht erhoben. - - 2 4.) Die Friedrich-Bergius-Sekundarschule und das John-Lennon-Gymnasium machten Schlagzeilen, weil Schüler für Verfehlungen wie Zuspätkommen zu Strafaufgaben wie Fegen oder Putzen angewiesen werden. a.) An welchen Schulen in Berlin gibt es eine vergleichbare strenge Praxis? b.) Wie bewertet der Senat eine solche Praxis? c.) Wie ist diese Praxis rechtlich zu bewerten? Zu 4.: Die Friedrich-Bergius-Schule begründet diese pädagogische Maßnahme wie folgt: „Die Friedrich-Bergius-Schule arbeitet nach dem Leitbild "Leistung fordern, Sozialverhalten fördern, Berufsfähigkeit erreichen". Pünktliches Erscheinen ist gemäß Schulgesetz von Berlin Pflicht eines jeden Schülers und unverzichtbarer Bestandteil unseres Zieles "Berufsfähigkeit ". Die Notwendigkeit pünktlichen Erscheinens wird in Eltern- und Schülergesprächen intensiv besprochen. Bei Verspätungen werden die Eltern schriftlich informiert, bei der dritten Verspätung wird ein Elterngespräch beim Schulleiter geführt. Verspätete Schüler dürfen nicht in den laufenden Unterricht gehen und diesen stören. Vielmehr leisten sie gemeinnützige Arbeit auf dem Schulgelände und gehen pünktlich in die folgende Stunde. Es handelt sich um eine pädagogische Maßnahme und nicht um eine Strafe. Grundlage unseres pädagogischen Handelns sind das Schulgesetz von Berlin und unsere Schulordnung.“ Zu 4. a): Es ist keine weitere Schule bekannt. Am John-Lennon-Gymnasium gibt es dieses Verfahren nicht. Schulen handeln an dieser Stelle in eigener Verantwortung. Zu 4. b): Jeder Schulleiterin und jedem Schulleiter steht es frei, erzieherische Maßnahmen gemäß Schulgesetz mit allen an Schule Beteiligten umzusetzen. Aus Sicht des Senats erfolgte dieser Prozess an der Schule transparent. Zu 4. c): § 62 Schulgesetz lässt individuelle Spielräume zu. Auch die zeitlich begrenzte Heranziehung zu Reinigungsarbeiten ist zulässig, soweit es sich um eine erzieherische Maßnahme handelt. Berlin, den 08. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13588 S18-13588