Drucksache 18 / 13 589 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2018) zum Thema: Elektronisches Klassenbuch und Antwort vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13589 vom 15. Februar 2018 über Elektronisches Klassenbuch ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Welche Schulen in Berlin arbeiten gegenwärtig mit einem elektronischen Klassenbuch? Zu 1.: Vergleiche hierzu die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12023 vom 30. August 2017, Antwort auf Frage 3. 2.) a.) Welche Schulen haben das elektronische Klassenbuch erprobt? b.) Warum haben an dem Pilotprojekt nicht wie geplant zehn Schulen teilgenommen? c.) Welche Hard- und Software und welche Landeslizenzen wurden beschafft? d.) Wieviel hat das Pilotprojekt zur Erprobung des elektronischen Klassenbuchs gekostet und wie lassen sich die Kosten aufschlüsseln? Zu 2.: a) Das Oberstufenzentrum Kraftfahrzeugtechnik (OSZ Kfz-Technik) und die Grundschule am Koppenplatz haben das elektronische Klassenbuch erprobt. b) Der sich abzeichnende finanzielle und organisatorische Aufwand war für diese Größenordnungen nach dem damaligen Stand der Technik nicht gerechtfertigt. - - 2 c) Dem OSZ Kfz-Technik wurden 80 datenschutzrechtlich gehärtete Endgeräte zur Verfügung gestellt. Für die Grundschule am Koppenplatz wurden über eine Ausschreibung 100 Tablets durch die Firma Bechtle kostenfrei zur Verfügung gestellt. d) Vergleiche hierzu die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12023 vom 30. August 2017, Antwort auf Frage 3c. 3.) a.) Wie viele Mittel wurden für das IT-Projekt „eGovernment@school“ veranschlagt, wie viele Mitteln wurden ausgegeben und wofür? b.) Wie viele Schulen sind mit den sogenannten “Data-Center-Boxen” ausgestattet worden? c.) Laut Senat sollten die Server „den Schulen für den Austausch bestehender Altkomponenten aus dem Schulbereich angeboten“ werden. Medienberichten zufolge verstauben die allermeisten Server in Schulkellern . d.) Wie viele Schulen sind dem Senat bekannt, die die Server anderweitig nutzen? e.) Wie hoch bezifferte der Rechnungshof den Verlust durch das Projekt „eGovernment@school“? f.) Wie hoch beziffert der Senat den Verlust durch das Projekt „eGovernment@school“? Zu 3.: a) Eine titelscharfe Kostenaufstellung der Projektkosten ist dem Bericht Rote Nr. 2296 C vom 15. Juni 2016 zu entnehmen. b) Es wurden 550 Schulen mit den Data-Center-Boxen ausgestattet. c) Keine Frage erkennbar. d) Es sind 444 Schulen bekannt, die die Server anderweitig nutzen; weitere Server wurden innerhalb der Verwaltung weiter verwendet. e) Der Rechnungshof nennt 16 Mio. €. f) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beziffert den Verlust mit 3 Mio. €. 3.) a.) Welches System wurde bei der Erprobung des elektronischen Klassenbuchs verwendet? b.) Welche weiteren Anbieter Elektronischer Klassenbücher sind dem Senat bekannt? Zu 3.: a) Es wurde die webbasierte Software WebUntis der Firma GruberPeters verwendet. - - 3 b) Es werden derzeit keine Markterkundigungen eingeholt, so dass eine Bewertung weiterer Anbieter nicht erfolgte. 4.) Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit dem elektronischen Klassenbuch? (Bitte um Übersendung des Evaluationsberichts) Zu 4.: Der Evaluationsbericht ist der Anlage zu entnehmen. 5.) Welche Hürden sieht der Senat beim Einsatz eines elektronischen Klassenbuchs? Zu 5.: Vergleiche hierzu die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12023 vom 30. August 2017, Antwort auf Frage 3b. 6.) „Das Projekt elektronisches Klassenbuch ist vorerst zurückgestellt.“ (Drs. 18/12023), teilte der Senat 2017 mit. a.) Will der Senat das Projekt wiederaufnehmen? b.) Wenn ja, wann wird diesbezüglich ein vollständiges Konzept vorgelegt? Zu 6.: Vergleiche hierzu die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12023 vom 30. August 2017, Antwort auf Frage 3b. 7.) a.) Welche Daten können über ein elektronisches Klassenbuch erfasst werden? b.) Welche Möglichkeit gibt es für Schule, Jugendamt, Polizei, Familiengerichten und Schulaufsicht über die elektronische Schülerdatei und ein elektronisches Klassenbuch zu kooperieren? c.) Welche zusätzlichen rechtlichen Grundlagen müssten für eine derartige Kooperation geschaffen werden? d.) Bewertet der Senat diese Kooperationsmöglichkeit weiterhin positiv? Zu 7.: a) Mit dem elektronische Klassenbuch lassen sich u. a. Stamm- und Kommunikationsdaten der Schülerinnen und Schüler (und deren Eltern), Klassen- und Unterrichtszugehörigkeiten , Eintragungen zu Unterrichtsinhalten, Hausaufgaben und Fehlzeiten erfassen. b) Derzeit gibt es keine konkreten Kooperationen über diese IT-Verfahren. c) Eine derartige Betrachtung wurde bisher nicht angestellt, da die unterschiedlichen Zuständigkeiten , IT-Infrastrukturen usw. so zahlreich sind. - - 4 d) Die Kooperation zwischen diesen grundsätzliche Institutionen/Dienststellen ist auch ohne die genannten IT-Verfahren erforderlich. 8.) a.) Welche Kosten sind mit der Einführung eines elektronischen Klassenbuchs verbunden? b.) Welche laufenden Kosten sind mit einem elektronischen Klassenbuch verbunden? c.) Können Schulen, die ein elektronisches Klassenbuch nutzen wollen, zu diesem Zweck zusätzliche Mittel vom Senat erhalten? Zu 8.: a) Mit der Einführung eines elektronischen Klassenbuchs sind u. a. Ausschreibungskosten für die Programmbeschaffung, Lizenzkosten für die Software, Hardwarekosten, Kosten für die bauliche Ausstattung von Internetverbindungen (W-LAN in jeden Klassenraum), Schulungskosten , Kosten für die Konfiguration und Auslieferung der Geräte verbunden. b) Mit dem Betrieb eines elektronischen Klassenbuchs sind mit Kosten für den fachlichen Support, Schulungen, die Verwaltung der Benutzerinnen und Benutzer, Abschreibung, Reparatur und Austausch der Hardware und Lizenzkosten zu rechnen. c) Nein, derzeit stehen für diese Zwecke keine Haushaltsmittel in der Senatsverwaltung zur Verfügung. Berlin, den 13. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13589 S18-13589 S18-13589 S1813589 Anlage