Drucksache 18 / 13 590 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 15. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2018) zum Thema: Berliner Indikatorenmodell und Antwort vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13590 vom 15. Februar 2018 über Berliner Indikatorenmodell ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie funktioniert das Indikatorenmodell? Zu 1.: Das Berliner Indikatorenmodell der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erhebt , verarbeitet, analysiert und bewertet von den Schulen erzeugte Daten aus Geschäftsprozessen und Bildungsstatistik, um einzelschulische Informationen in hoch verdichteter Weise darzustellen, sowie Fragen zur Entwicklung der einzelnen Schule und zu fairen Vergleichen zu generieren. Berlin konzentriert sich dabei auf einen schulartspezifischen Indikatoren-Set aus Themenfeldern , die für die Schulentwicklung als relevant angesehen werden und in denen die eigenverantwortliche Schule Entscheidungskompetenzen besitzt: - Schulleitung - Schulorganisatorische Auffälligkeiten - Schülerleistungen plus sozio-kulturelles Umfeld. - - 2 2.) Werden die zugehörigen Statistiken vom Senat veröffentlicht, auf Anfrage veröffentlicht oder nur für den internen Gebrauch verwendet? Zu 2.: Das Berliner Indikatorenmodell generiert keine neue Statistik, sondern ist ein internes IT- Instrument. Die einzelnen statistischen Angaben sind in fast allen Fällen im Schulporträt für die einzelnen Schulen, z.T. in weit tieferer Gliederungstiefe, öffentlich: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/index.aspx 3.) a.) Wann soll das Indikatorenmodell vollständig von allen Berliner Schulen adaptiert worden sein? b.) Wann kann eine Aussage getroffen werden, welche Schulen einen negativen Trend aufweisen? 5.) Welche Indikatoren deuten auf einen negativen Trend hin und warum? 8.) Welche Berliner Schulen zeigen derzeit den Indikatoren entsprechend einen negativen Trend? 9.) Welche Berliner Schulen haben diese Indikatoren sogar überschritten? Zu 3., 5., 8. und 9.: Das Berliner Indikatorenmodell ist für die integrierten Sekundarschulen implementiert. In einer nächsten Version werden die Grundschulen, ab Schuljahr 2018/2019, implementiert. Es ist nicht Ziel des Berliner Indikatorenmodells festzustellen, an welchen Schulen „ein negativer Trend“ absehbar ist. Auch existiert kein Benchmark, aus dem eine „Überschreitung “ oder auch „Unterschreitung“ abgeleitet werden könnte. Vielmehr steht bei allen Schulen die individuelle Entwicklung der einzelnen Schule in verschiedenen Themenfeldern im Mittelpunkt der Betrachtung. 6.) Welche der folgenden Faktoren zählen nicht zu den Indikatoren und warum nicht? a.) Abgänger ohne Abschluss b.) Stundenausfall c.) Schuldistanz d.) Nachfrage e.) Anträge auf Schulwechsel f.) Gewalt gegen Lehrer g.) Gewalt gegen Schüler h.) Unbesetzte Schulleiterstellen i.) hohe Fluktuation der Lehrerschaft j.) ndH-Quote k.) LMB-Quote l.) Kriminalität m.) Drogenkonsum von Schülern 7.) Liegen dem Senat zu den unter Punkt 6 genannten Faktoren Statistiken vor? - - 3 Zu 6. und 7.: Die genannten statistischen Merkmale a) bis k) sind als Indikatoren oder Kontextmerkmale Bestandteil der Betrachtung bei den Integrierten Sekundarschulen. Zu l. und m. existiert keine Datengrundlage. 10.) Wann gilt eine Schule in Berlin als Brennpunktschule bzw. Problemschule? 11.) Welche Berliner Schulen gelten derzeit als Brennpunktschule bzw. Problemschule? Zu 10. und 11.: Der Begriff Brennpunktschule bzw. Problemschule ist rein umgangssprachlich und wird in der Öffentlichkeit in sehr verschiedener Form diskutiert. Es liegt auch keine einheitliche Berliner Definition mit einer allgemeinen Gültigkeit vor. Abhängig davon, ob der Kontext räumlicher, inhaltlicher oder zeitlicher Natur ist, findet eine unterschiedliche Zuordnung von Schulen durch den jeweiligen Betrachter statt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwendet eine solche abgrenzende Begrifflichkeit nicht, sondern ist der Weiterentwicklung aller Berliner Schulen verpflichtet . Berlin, den 08. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13590 S18-13590