Drucksache 18 / 13 591 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tobias Schulze und Kristian Ronneburg (LINKE) vom 26. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2018) zum Thema: Maßnahmen gegen Behinderungen des Radverkehrs und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) und Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13591 vom 26. Februar 2018 über Maßnahmen gegen Behinderungen des Radverkehrs ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Fallgruppen verbergen sich hinter der Nennung der „sonstigen“ Umsetzungen in der Anfrage 18/13124, Frage 2? Bitte für die Jahre 2015-2017 aufschlüsseln! Zu 1.: Die wesentlichen Fallgruppen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Fahrzeugumsetzungen 2015 2016 2017 Schwerbehindertenparkplätze 3.057 3.259 3.101 Gehwege 584 663 777 Zweite Reihe 303 331 398 Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) 7.048 7.359 8.451 Zeichen 283 (Haltverbot) 22.537 25.588 27.268 Taxihalteplätze 589 704 660 Bushaltestellen 2.459 2.362 2.577 Feuerwehrzufahrten 548 601 706 Parken entgegen bestimmter Vorgaben (z. B. nicht platzsparend) 961 1.036 1.305 Grundstückseinfahrten und -ausfahrten 4.366 4.567 4.310 abgesenkte Bordsteine 474 373 460 Datenquelle: Datawarehouse BOWI21, Erfassungsstand 31.01.2018 2. Wie viele dieser Umsetzungen wurden im Rahmen der mehrtägigen stadtweiten Verkehrsüberwachungsaktion veranlasst? Seite 2 von 7 Zu 2.: Im Jahr 2016 wurden eine und in 2017 zwei jeweils fünftägige Schwerpunktaktionen zur gezielten Überwachung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens auf Busspuren, Radverkehrsanlagen und in zweiter Reihe durchgeführt. Die Zahlen der dabei veranlassten Umsetzungen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Fahrzeugumsetzungen 2016 2017 Radschutzstreifen 31 55 Radwege 13 7 Busspuren 18 301 Zweite Reihe 4 4 Sonstige 26 92 Insgesamt 92 459 3. Wie häufig wurde 2017 ein Fahrzeug wegen des Parkens auf Geh-/Radwegen, auf Radschutzstreifen, vor abgesenkten Bordsteinen, im 5-m-Bereich an Kreuzungen, in zweiter Reihe und auf Busspuren wegen verursachter Behinderungen Anderer in Berlin umgesetzt (bitte tabellarisch nach einzelnen Ordnungsämtern sowie einzelnen Polizeiabschnitten bzw. weiteren Einheiten der Berliner Polizei - z.B.: Einsatzhundertschaften oder BVkD - angeben)? Zu 3.: Das Ergebnis der Recherche der Polizei Berlin kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine detaillierte Gliederung nach einzelnen Polizeidienststellen kann nicht geleistet werden. Der Vollständigkeit wegen sind auch die von den Busspurbetreuenden der BVG AöR veranlassten Umsetzungen aufgeführt. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 13.542 Fahrzeuge von den genannten Verkehrsflächen umgesetzt: Polizei insgesamt 3.850 Direktion 1 73 Radschutzstreifen 7 Rad- und Gehwege 4 Zweite Reihe 7 5-Meter-Bereiche 44 Abgesenkte Bordsteine 9 Busspuren 2 Direktion 2 308 Radschutzstreifen 58 Rad- und Gehwege 54 Zweite Reihe 53 5-Meter-Bereiche 83 Abgesenkte Bordsteine 6 Busspuren 54 Direktion 3 1.279 Radschutzstreifen 380 Rad- und Gehwege 374 Zweite Reihe 42 5-Meter-Bereiche 203 Seite 3 von 7 Abgesenkte Bordsteine 95 Busspuren 185 Direktion 4 504 Radschutzstreifen 47 Rad- und Gehwege 15 Zweite Reihe 18 5-Meter-Bereiche 170 Abgesenkte Bordsteine 25 Busspuren 229 Direktion 5 1.161 Radschutzstreifen 320 Rad- und Gehwege 180 Zweite Reihe 163 5-Meter-Bereiche 314 Abgesenkte Bordsteine 25 Busspuren 159 Direktion 6 22 Radschutzstreifen 2 Rad- und Gehwege 3 Zweite Reihe 3 5-Meter-Bereiche 13 Abgesenkte Bordsteine 1 Busspuren 0 Direktion Einsatz 380 Radschutzstreifen 14 Rad- und Gehwege 20 Zweite Reihe 28 5-Meter-Bereiche 79 Abgesenkte Bordsteine 6 Busspuren 233 Polizeiakademie/Bußgeldstelle 123 Radschutzstreifen 3 Rad- und Gehwege 4 Zweite Reihe 6 5-Meter-Bereiche 10 Abgesenkte Bordsteine 2 Busspuren 98 Ordnungsämter insgesamt 2.154 Charlottenburg-Wilmersdorf 79 Radschutzstreifen 5 Rad- und Gehwege 3 Zweite Reihe 20 5-Meter-Bereiche 27 Abgesenkte Bordsteine 2 Busspuren 22 Seite 4 von 7 Friedrichshain-Kreuzberg 364 Radschutzstreifen 92 Rad- und Gehwege 32 Zweite Reihe 16 5-Meter-Bereiche 172 Abgesenkte Bordsteine 31 Busspuren 21 Marzahn-Hellersdorf 7 Radschutzstreifen 0 Rad- und Gehwege 0 Zweite Reihe 0 5-Meter-Bereiche 4 Abgesenkte Bordsteine 3 Busspuren 0 Treptow-Köpenick 256 Radschutzstreifen 2 Rad- und Gehwege 7 Zweite Reihe 9 5-Meter-Bereiche 112 Abgesenkte Bordsteine 122 Busspuren 4 Lichtenberg 423 Radschutzstreifen 2 Rad- und Gehwege 3 Zweite Reihe 4 5-Meter-Bereiche 356 Abgesenkte Bordsteine 50 Busspuren 8 Mitte 115 Radschutzstreifen 3 Rad- und Gehwege 3 Zweite Reihe 5 5-Meter-Bereiche 80 Abgesenkte Bordsteine 9 Busspuren 15 Neukölln 116 Radschutzstreifen 2 Rad- und Gehwege 3 Zweite Reihe 5 5-Meter-Bereiche 97 Abgesenkte Bordsteine 4 Busspuren 5 Pankow 150 Radschutzstreifen 0 Rad- und Gehwege 0 Zweite Reihe 6 Seite 5 von 7 5-Meter-Bereiche 123 Abgesenkte Bordsteine 11 Busspuren 10 Reinickendorf 109 Radschutzstreifen 1 Rad- und Gehwege 4 Zweite Reihe 8 5-Meter-Bereiche 49 Abgesenkte Bordsteine 43 Busspuren 4 Spandau 43 Radschutzstreifen 1 Rad- und Gehwege 1 Zweite Reihe 0 5-Meter-Bereiche 12 Abgesenkte Bordsteine 0 Busspuren 29 Tempelhof-Schöneberg 130 Radschutzstreifen 5 Rad- und Gehwege 9 Zweite Reihe 4 5-Meter-Bereiche 43 Abgesenkte Bordsteine 12 Busspuren 57 Steglitz-Zehlendorf 326 Radschutzstreifen 0 Rad- und Gehwege 4 Zweite Reihe 0 5-Meter-Bereiche 82 Abgesenkte Bordsteine 3 Busspuren 237 Nicht zuzuordnen 36 Radschutzstreifen 6 Rad- und Gehwege 9 Zweite Reihe 1 5-Meter-Bereiche 9 Abgesenkte Bordsteine 1 Busspuren 10 BVG 7.538 Busspuren 7.538 Datenquelle: Datawarehouse BOWI21, Erfassungsstand 31.01.2018 4. In wie vielen Fällen wurde im 2. Halbjahr 2017 ein Verwarnungsgeld nach Nr. 52.a, 54.a bzw. 58 Bußgeldkatalog verhängt und in wie vielen Fällen wurden zusätzliche Kriterien (z.B. 52.a1, a2, a2.1; 54.a1, a2, a2.1 bzw. 58.1 usw.) geahndet? Seite 6 von 7 Zu 4.: Die Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Tatbestände Verwarnungsgelder Parken auf Rad- und Gehwegen (52a Bußgeldkatalog - BKat) 96.882 -- mit Behinderung (52a.1 BKat) 6.279 -- länger als 1 Stunde (52a.2 BKat) 1.911 -- länger als 1 Stunde mit Behinderung (52a.2.1 BKat) 268 Parken auf Radschutzstreifen (54a BKat) 8.785 -- mit Behinderung (54a.1 BKat) 16.246 -- länger als 3 Stunden (54a.2 BKat) 180 -- länger als 3 Stunden mit Behinderung (54a.2.1 BKat) 514 Parken in zweiter Reihe (58 BKat) 3.267 -- mit Behinderung (58.1 BKat) 8.010 -- länger als 15 Minuten (58.2 BKat) 2 -- länger als 15 Minuten mit Behinderung (58.2.1 BKat) 21 Datenquelle: Datawarehouse BOWI21, Erfassungsstand 31.01.2018 5. Hält der Senat die polizeiliche Geschäftsanweisung für das Umsetzen von Fahrzeugen für anpassungsbedürftig, insbesondere hinsichtlich gestiegenen Verkehrsaufkommens besonders von Radfahrenden und des zukünftigen Ausbaus der Radinfrastruktur? Zu 5.: Ein Anpassungsbedarf wird derzeit nicht als notwendig erachtet. Zum weiteren Vorgehen gibt es Abstimmungen auf Fachebene. 6. Hält der Senat die Verwendung des Zeichens 628-10 (Leitschwelle mit Schraffenbake) für brauchbar, um effektiv gegen Falschparker vorzugehen? Liegen dem Senat von anderer Stelle dazu Erfahrungen vor? Zu 6.: Welche Poller bzw. sonstigen Einrichtungen für die effektive Verhinderung des Falschparkens auf Radverkehrsanlagen am besten geeignet sind, wird im Rahmen des geplanten Projektes „Geschützte Radfahrstreifen“ im Land Berlin untersucht. Voraussichtlich werden im Rahmen der Untersuchung verschiedene Formen von Pollern oder ähnlichen Elementen zum Einsatz kommen. Feste Straßeneinbauten, wie Poller zur Verhinderung unzulässigen Parkens, sind als Anlagen Bestandteil der Straße und keine Verkehrszeichen. Eine Orientierung an der farblichen Gestaltung des Verkehrszeichens (Z) 628-10 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird Seite 7 von 7 gleichwohl angestrebt. Bereits die Höhe der Pfosten und darüber hinaus eine reflektierende Beschichtung gewährleisten auch bei Schneefall oder Verschmutzungen der Fahrbahn deren uneingeschränkte Erkennbarkeit. Physische Trennungen von fahrbahnseitigen Radverkehrsanlagen (so genannte „protected bike lanes“) sind in Deutschland bisher nur sehr selten verwendet worden. Die anderswo gemachten Erfahrungen lassen sich wegen der unterschiedlichen straßenräumlichen, baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten meist nicht uneingeschränkt auf die in Berlin geplanten Einsatzorte übertragen. Deshalb ist es erforderlich, die Eignung verschiedenartiger Sperrelemente im Rahmen einer begleitenden Untersuchung zu testen. 7. In welcher Zahl wurden im Jahr 2017 Umsetzungen aus temporär geltenden Halteverboten vorgenommen? Zu 7.: Eine Datenauswertung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. 8. Liegen dem Senat weitere Erkenntnisse über die Einhaltung temporär geltender Halteverbote vor? Zu 8.: Einzelne bezirkliche Ordnungsämter teilen zusammenfassend mit, dass erfahrungsgemäß auch gegen temporäre Haltverbote häufig verstoßen wird, wobei sich das Ausmaß der Beachtung insgesamt nicht von dauerhaften Haltverboten unterscheidet oder als etwas höher einzuschätzen ist. Temporäre Haltverbote weisen allerdings die Besonderheit auf, dass Verstöße wegen des dort oft noch einmal gesteigerten Bedarfs am Freibleiben der Haltverbotflächen häufiger angezeigt werden. Verbunden damit sind dort überproportional häufig Umsetzungen von Fahrzeugen zu veranlassen. Die Bewertungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie nicht durch statistische Daten abgesichert sind, da im genannten Verkehrsüberwachungsbereich keine spezifische statistische Erfassung der Sachverhalte, die temporäre Haltverbote betreffen, erfolgt. 9. Plant der Senat die Umwandlung temporärer Halteverbote in dauerhaft geltende Halteverbote? Zu 9.: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen, hierzu gehören auch Veränderungen bei temporär angeordneten Haltverboten, obliegen immer einer jeweiligen Einzelfallprüfung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Eine pauschale Umwandlung temporär geltender Haltverbote in dauerhaft geltende Verkehrsregelungen ist deshalb bereits verkehrsrechtlich nicht möglich. Berlin, den 07. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13591 S18-13591