Drucksache 18 / 13 595 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 26. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2018) zum Thema: Schmierereien mit verfassungswidrigen Zeichen in Lichtenberg und Berlin im Vergleich und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (DIE LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13595 vom 26. Februar 2018 über Schmierereien mit verfassungswidrigen Zeichen in Lichtenberg und Berlin im Vergleich ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft wurden seit 2008 in Lichtenberg und den übrigen Berliner Bezirken Schmierereien von verfassungswidrigen Zeichen mit rechtsradikalem Hintergrund registriert (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken)? 2. Wie oft wurden seit 2008 in Lichtenberg und den übrigen Berliner Bezirken Aufkleber und Plakate mit verfassungswidrigen Kennzeichen mit rechtsradikalem Hintergrund registriert (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken)? 3. Wie oft wurden seit 2008 in Lichtenberg und den übrigen Berliner Bezirken weitere Propagandadelikte mit rechtsradikalem Hintergrund registriert (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken sowie der Art des Delikts)? Zu 1. bis 3.: Die Begehungsweisen und die Tatmittel zu einem Fall werden in der Datenbank des KPMD-PMK in einem Freitextfeld erfasst, so dass eine valide automatisierte Auswertung nach den vorgegebenen Kriterien nicht möglich ist. Es werden alle Fallzahlen zu Verstößen gegen § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Strafgesetzbuch (StGB) seit 2008 in die nachstehende Tabelle aufgenommen. Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von Seite 2 von 4 der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Propagandadelikte sind Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Seite 3 von 4 Fallaufkommen der Propagandadelikte im Phänomenbereich PMK - rechts 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Charlottenburg-Wilmersdorf 74 62 62 58 47 60 55 56 54 47 Friedrichshain-Kreuzberg 69 68 70 68 75 81 61 55 54 80 Lichtenberg 103 84 55 80 75 78 65 80 66 54 Marzahn-Hellersdorf 85 95 63 55 85 69 72 73 72 43 Mitte 112 119 109 108 100 100 131 129 109 166 Neukölln 87 80 82 52 68 52 57 55 50 65 Pankow 90 104 82 78 100 77 65 76 63 74 Reinickendorf 43 50 42 43 47 52 55 39 41 29 Spandau 47 36 35 33 47 39 37 35 34 41 Steglitz-Zehlendorf 48 37 20 29 43 47 22 30 34 39 Tempelhof-Schöneberg 91 65 55 45 66 78 87 80 95 109 Treptow-Köpenick 83 84 69 70 78 90 94 72 64 65 Berlin gesamt 932 884 744 719 831 823 801 780 736 812 Quelle: Datenbank KPMD-PMK Tag der Erhebung: 18. Februar 2018* * Erhebungsstichtag für die Erstellung des Lageberichts PMK 2017 Seite 4 von 4 Die Tabelle enthält die Gesamtzahl der Propagandadelikte, wobei sich die Verstöße gegen § 86 StGB wie folgt aufgliedern: - Treptow-Köpenick – je ein Fall in den Jahren 2008, 2009, 2012 und 2015 - Charlottenburg-Wilmersdorf - je ein Fall in den Jahren 2008 und 2010; zwei Fälle im Jahr 2013; - Mitte - ein Fall im Jahr 2009; - Lichtenberg - ein Fall im Jahr 2010; - Marzahn-Hellersdorf - ein Fall im Jahr 2010; - Pankow - ein Fall im Jahr 2010; - Spandau - zwei Fälle im Jahr 2014; - Tempelhof-Schöneberg - ein Fall im Jahr 2016. 4. Wie oft wurden Vorkommnisse entsprechend der Fragen 1 bis 3 von Bürger*innen angezeigt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken sowie der Art des Delikts)? 5. Wie wurden entsprechend der Fragen 1 bis 3 Verfahren erledigt bzw. noch nicht erledigt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken sowie der Art des Delikts)? Zu 4. und 5.: Zu diesen Daten erhebt die Polizei Berlin keine Statistik. Eine Auswertung der Tatortangaben nach Bezirken ist aus dem Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft Berlin nicht zuverlässig möglich. Bei der registermäßigen Eintragung von Ermittlungsverfahren wird nicht erfasst, ob dem Straftatbestand eine „Schmiererei“ oder aber eine andere Tathandlung zugrunde liegt. Demzufolge ist dem Senat keine Antwort möglich. Berlin, den 07. März 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13595 S18-13595