Drucksache 18 / 13 600 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2018) zum Thema: Das Eigenleben des Spreeparks und Antwort vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13600 vom 20. Februar 2018 über Das Eigenleben des Spreeparks Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sieht der aktuelle Stand des Zukunftskonzepts bzw. des Masterplans für den Spreepark aus? Existiert für das Eierhäuschen schon ein Nutzungskonzept? Wenn ja, welches? Frage 2: Wer hat den aktuellen Masterplan wann beschlossen bzw. abgesegnet? Waren die BVV Treptow-Köpenick und das Abgeordnetenhaus einbezogen? Welche Institutionen / Gremien waren noch daran beteiligt? Antwort zu 1 und zu 2: Zum 01.01.2016 wurde der landeseigenen Grün Berlin GmbH vom Land Berlin die Fläche zur Entwicklung und Bewirtschaftung übertragen. Das im Gesamtkonzept für den Spreepark zu integrierende „Eierhäuschen“ wird denkmalgerecht durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) saniert und im Anschluss ebenfalls von der Grün Berlin GmbH betrieben. Für den ehemaligen Vergnügungspark liegt ein im Entwurf befindlicher Rahmenplan vor. Nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und intensiven Partizipationsverfahren im Zuge der letzten 1,5 Jahre erfolgen derzeit weitere Konkretisierungen und Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden. Das Eierhäuschen besteht aus zwei Nutzungseinheiten: Einer gastronomischen Nutzung sowie Flächen für Kunst mit Ausstellungsräumen und zugeordneter Verwaltung. Ein detailliertes Nutzungskonzept ist noch zu erarbeiten. 2 Frage 3: In welcher Höhe sind für den Masterplan Investitionen notwendig und woher stammen die finanziellen Mittel? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln. Antwort zu 3: Zur Realisierung des im Entwurf vorliegenden Rahmenplans sind Investitionen in Freianlagen, Hochbau und technische Ausstattung erforderlich. Die Finanzierung soll u.a. aus SIWA, SIWANA IV, GRW, A&E-Mitteln und weiteren Mitteln des Landes Berlin (Kapitel 0750 Titel 89145) erfolgen. Die Antragstellung für GRW-Mittel ist beabsichtigt und in der Vorbereitung. Im Rahmen des SIWA stehen seit 2016 Mittel in Höhe von 3 Mio. € für die Entwicklung des Spreeparks zur Verfügung. Aus SIWANA IV stehen ab 2018 Mittel in Höhe von 24 Mio. € für die Herrichtung und Entwicklung des Spreeparks zur Verfügung. Als ergänzende Projektförderung des Landes Berlin stehen insgesamt 6 Mio. € als Ko- Mittelanteil für die GRW-Finanzierung und nicht förderfähige Kosten zur Verfügung (50 T€ im Jahr 2017/ 450 T€ im Jahr 2018/ 615 T€ im Jahr 2019/ 1 Mio. € im Jahr 2020/ 1,5 Mio. € im Jahr 2021/ 2,385 Mio. € im Jahr 2022). Ab 2018 sollen A&E-Mittel i.H.v. 400 T€ zur Verfügung stehen. Frage 4: In welcher Höhe fallen Nutzungskosten nach Umsetzung des Masterplans an? Wer trägt diese Kosten? Antwort zu 4: Laut Nutzungsvertrag sind von der Grün Berlin GmbH keine Nutzungsentgelte an den Liegenschaftsfonds Berlin vertreten durch die BIM GmbH zu leisten. Frage 5: Wird der Spreepark in irgendeiner Form Einnahmen nach Umsetzung des Masterplans generieren? Antwort zu 5: Nach aktuellem Stand des Entwurfs der Rahmenplanung sind Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung möglich. Weitere Einnahmen sind noch zu prüfen. Frage 6: In welcher Form sind private Nutzer im Masterplan vorgesehen? Auf welcher vertraglichen Grundlage werden dort aktiv sein? Antwort zu 6: Weitere Nutzungen sind im Verlauf der noch zu konkretisierenden Planungen zu prüfen. 3 Frage 7: Sieht der Masterplan des Spreeparks temporäre oder dauerhafte Wohnformen auf dem Gelände vor? Antwort zu 7: Nach aktuellem Stand der erst im Entwurf vorliegenden Rahmenplanung ist temporäres oder dauerhaftes Wohnen im Spreepark nicht vorgesehen. Im Eierhäuschen sind im Rahmen von Artists-in-Residence vier Ateliers mit zeitlich befristeten Arbeits- und Übernachtungsmöglichkeiten eingeplant. Frage 8: Inwieweit sind dort gewerbliche Tätigkeiten vorgesehen? Antwort zu 8: Nach aktuellem Stand des Entwurfes der Rahmenplanung sind gewerbliche Tätigkeiten im Zuge der Schaffung gastronomischer Angebote vorgesehen. Berlin, den 08.03.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13600 S18-13600