Drucksache 18 / 13 602 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 26. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2018) zum Thema: Berechnungsgrundlage Lehrkräftebedarf und Antwort vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13602 vom 26. Februar 2018 über Berechnungsgrundlage Lehrkräftebedarf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie errechnet der Senat den gesamten Lehrkräftebedarf an Berlins Schulen? 2. Ist bei der Berechnung des gesamten Lehrkräftebedarfs in Berlin der Lehrkräftebedarf an den Schulen in freier Trägerschaft impliziert und wenn nicht, warum nicht? 3. Wird bei der Berechnung dieser Zahlen auch die zu erwartende Schülerschaft an Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigt und wenn nicht, warum nicht? Zu 1. bis 3.: Der Senat von Berlin errechnet seinen Bedarf an Lehrkräften auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen. Die Verwaltungsvorschriften sind öffentlich zugänglich: https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/ Der Senat von Berlin stattet die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) auf Grundlage der Verordnung über Zuschüsse für Ersatzschulen aus. Die Verordnung ist ebenso öffentlich zugänglich: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/ - - 2 4. Inwieweit hängt die Berechnung des Lehrkräftebedarfs mit der Anzahl der Lehramtsstudienplätze an den staatlichen Unis in Berlin zusammen? Zu 4.: Die Berechnung des Lehrkräftebedarfs bildet die Grundlage für eine Modellrechnung, die fachspezifisch den Bedarf an Lehrkräften für die kommenden Jahre fortschreibt. Dieser Lehrkräftebedarf bildet die Grundlage für die Zielzahlen der Studienplatzplanungen an den Universitäten. Dazu erfolgten im Vorfeld der Verhandlungen zu den Hochschulverträgen Abstimmungen zwischen den für die Schulen und die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltungen. Die mit den Universitäten abgeschlossenen Hochschulverträge enthalten nach Schulart und Fächern differenzierte Zielzahlen für Absolventinnen und Absolventen in den lehrkräftebildenden Studiengängen. Die Universitäten verpflichten sich, ihre Kapazitätsplanung so auszurichten, dass sie die vereinbarten Zielzahlen erreichen. Berlin, den 13. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13602 S18-13602