Drucksache 18 / 13 610 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 26. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2018) zum Thema: Antisemitisch motivierte Straftaten in Berlin (2017) und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13610 vom 26. Februar 2018 über Antisemitisch motivierte Straftaten in Berlin im Jahr 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele antisemitisch motivierte Straftaten hat es im Jahr 2017 gegeben? Zu 1.: Für das Jahr 2017 wurden 288 antisemitisch motivierte Fälle erfasst. Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil – einer Bewertung gemäß der angenommenen Tatmotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Zur Beantwortung der Anfrage wurden die Daten aus dem Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2017 (Tag der Erhebung: 28. Februar 2018) und Phänomen übergreifend zugrunde gelegt. Für das Jahr 2017 sind noch nicht alle relevanten Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und bewertet worden. Aus diesem Grund liegen noch keine endgültigen Fallzahlen vor. Regelmäßig können die Fallzahlen des Seite 2 von 2 aktuellen Jahres erst in der Mitte des Folgejahres valide erhoben werden, so dass sich die genannten Zahlen für 2017 erst Mitte 2018 genau beziffern lassen. Berlin, den 07. März 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13610 S18-13610