Drucksache 18 / 13 616 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bruni Wildenhein-Lauterbach (SPD) vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2018) zum Thema: Mindestausstattung mit Sonderpädagogen an Brennpunkt-Grundschulen und Antwort vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bruni Wildenhein-Lauterbach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13616 vom 22. Februar 2018 über Mindestausstattung mit Sonderpädagogen an Brennpunkt-Grundschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation sind an Berliner Schulen eingesetzt und an welchen Schulen? Nach welchen Kriterien wurden die Sonderpädagogen diesen Schulen zugeteilt? Zu 1.: An den Berliner Schulen sind im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 1.749 Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation eingesetzt. Sie verteilen sich wie folgt: Grundschulen: 550 Lehrkräfte Integrierte Sekundarschulen: 230 Lehrkräfte Gymnasien: 3 Lehrkräfte Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt: 923 Lehrkräfte Berufliche Schulen: 42 Lehrkräfte Zweiter Bildungsweg: 1 Lehrkraft Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation werden, wie andere Lehrkräfte auch, durch die Schulen eingestellt und nicht zentral zugewiesen. - - 2 2. Welche Aufgaben haben diese Lehrkräfte? (Koordination / Beratung / normaler Unterricht) Zu 2.: Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation unterrichten im Rahmen des durch die Stundentafeln vorgesehenen Unterrichts. Sie leisten darüber hinaus subsidiäre sonderpädagogische Bildungsangebote, wie Unterricht und sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für temporäre Lerngruppen oder seltener auch für einzelne Schülerinnen und Schüler sowie sonderpädagogische Diagnostik, Beratung innerhalb inklusiver Bildungsangebote . In den regionalen SIBUZ (Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs - und Unterstützungszentren) übernehmen einige von ihnen besondere diagnostische , beratende und koordinierende Aufgaben. 3. In welcher sonderpädagogischen Fachrichtung sind diese Lehrkräfte ausgebildet? Zu 3.: Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation verfügen in der Regel über eine universitäre Ausbildung in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und zusätzlich mehrere Fächer. Die an den Universitäten angebotenen, sonderpädagogischen Fachrichtungen beziehen sich auf die sonderpädagogischen Förderbedarfe Sehen, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung und Emotionale und soziale Entwicklung. Die jeweiligen Bezeichnungen der Fachrichtungen unterliegen dabei länderspezifischen Besonderheiten. Die Fachspezifika zu Autismus und Langfristige Erkrankungen werden in die Ausbildung dieser Fachrichtungen integriert. 4. Besonders Brennpunkt-Grundschulen mit der hohen Zahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, emotional- soziale Entwicklung und Sprache brauchen eine verlässliche Mindestausstattung mit Sonderpädagogen. Jede dieser Schulen muss zusätzlich verlässlich mit einer erfahrenen koordinierenden Lehrkraft mit Qualifikation in Sonderpädagogik ausgestattet sein. Wie gedenkt die Schulaufsicht zu handeln? Zu 4.: Der Begriff Brennpunktschule bzw. Problemschule ist rein umgangssprachlich und wird in der Öffentlichkeit in sehr verschiedener Form diskutiert. Es liegt auch keine einheitliche Berliner Definition mit einer allgemeinen Gültigkeit vor. Abhängig davon, ob der Kontext räumlicher, inhaltlicher oder zeitlicher Natur ist, findet eine unterschiedliche Zuordnung von Schulen durch den jeweiligen Betrachter statt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwendet eine solche abgrenzende Begrifflichkeit nicht, sondern ist der Weiterentwicklung aller Berliner Schulen verpflichtet . Individuell festgestellte sonderpädagogische Förderbedarfe von Schülerinnen und Schülern führen aufgrund der „Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen“ zu einer schulbezogenen Zumessung von Stunden. - - 3 Die sich seit dem Schuljahr 2017/2018 aufbauende verlässliche Grundausstattung in den Grundschulen mit sonderpädagogischen Ressourcen zielt ab auf eine verlässliche Ausstattung für die drei sonderpädagogischen Förderbedarfe Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung und ist dabei unabhängig von individuellen Bedarfen. Grundsätzlich ist durch beide Ausstattungsmöglichkeiten eine sachgerechte Bereitstellung von Ressourcen gesichert. Die regionale Schulaufsicht berät die Schulen bei der Einstellung sonderpädagogisch qualifizierter Lehrkräfte. Berlin, den 13. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13616 S18-13616