Drucksache 18 / 13 618 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2018) zum Thema: Gewaltvorfälle in den Berliner Schulen im Schuljahr 2016/2017 VI und Antwort vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13618 vom 22. Februar 2018 über Gewaltvorfälle in den Berliner Schulen im Schuljahr 2016/2017 VI ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet der Senat die Nichtbeantwortung der Fragen 1-9 der Drs. 18/13309 im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt , Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist? 2. Welche Aspekte der in der jeweiligen Antwort auf die Schriftlichen Anfragen 18/12567, 18/12767, 18/13041 und 18/13309 verweigerten Informationen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und weshalb, welche berühren die Grundrechte Dritter und weshalb und welche gefährden das Staatswohl und weshalb? 3. Weshalb hält die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die in den u.s. Fragen 4-9 nun zum sechsten Mal erbetenen Informationen in ihrer Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/12567, 18/12767, 18/13041 und 18/13309 mit Verweis auf eine laufende Evaluation zurück, obwohl die Informationen laut Antwort der o.g. Senatsverwaltung auf die Schriftliche Anfrage 18/12275 vom 25. September 2017 ab Ende Oktober zur Verfügung stehen und ihr auch augenscheinlich vorliegen? 4. Wie häufig wurden die einzelnen Tatbestände der jeweiligen Gefährdungsgrade I, II und III in Berliner Schulen im Schuljahr 2016/2017 gemeldet (bitte jeweils Fortschreibung der Tabellen 1, 2 und 3 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? 5. Wie häufig wurden jeweils Vorfälle der Gefährdungsgrade I, II und III in den jeweiligen Schulformen 1) Grundschulen, 2) Sekundarschulen, 3) Gymnasien, 4) Oberstufenzentren und 5) Förderzentren in den einzelnen Bezirken im Schuljahr 2016/2017 gemeldet (bitte Fortschreibung der Tabelle 4 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? 6. In wie vielen dieser gemeldeten Fällen waren die Täter männlich und in wie vielen Fällen waren sie weiblich (bitte Fortschreibung der Tabelle 5 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? - - 2 7. In wie vielen dieser gemeldeten Fällen waren die Opfer männlich und in wie vielen Fällen waren sie weiblich (bitte Fortschreibung der Tabelle 6 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? 8. Wie viele Übergriffe auf Schulpersonal wurden im Schuljahr 2016/2017 insgesamt in Berlin und jeweils in den einzelnen Bezirken verübt (bitte jeweils Fortschreibung der Tabellen 7 und 8 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? 9. Wie viele Berliner Schulen meldeten im Schuljahr 2016/2017 explizit jeweils Vorfälle der Gefährdungsgrade I, II und III (bitte Fortschreibung der Tabelle 9 der Schriftlichen Anfrage 18/10011 und Ergänzung um Darstellung nach Gefährdungsgrad)? Zu 1. bis 9.: Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13309 mitgeteilt, wird das Hilfe- und Unterstützungsverfahren für Gewalt, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen derzeit evaluiert. Bis zum Abschluss der Evaluation werden die Daten nicht zentral ausgewertet. Es wird anheimgestellt im Rahmen einer zu beantragenden Akteneinsicht in die Rohdaten Einsicht zu nehmen. Berlin, den 13. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13618 S18-13618