Drucksache 18 / 13 619 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2018) zum Thema: Ende der Geheimniskrämerei: LMB-Quote aller öffentlichen und privaten Schulen in Berlin (IX) und Antwort vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13619 vom 22. Februar 2018 über Ende der Geheimniskrämerei: LMB-Quote aller öffentlichen und privaten Schulen in Berlin (IX) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet der Senat die Klassifizierung der Anlagen 1a und 2a der Drs. 18/13211 als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch im Lichte der Anlage 1 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen, nach der Dokumente nur dann als Verschlusssachen klassifiziert werden dürfen, wenn die Einstufung notwendig ist und eine Geheimhaltungsbedürftigkeit im öffentlichen Interesse liegt, sich Informationen also auf die äußere Sicherheit, auswärtige Beziehungen, auf die innere Sicherheit oder auf durch die Bundesrepublik zu schützende Dritte beziehen sowie schlüssig darlegbar sein muss, welche Gefahren, Schäden oder Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder konkret drohen können, sollte eine Klassifizierung als Verschlusssache ausbleiben? 2. Welche Aspekte der in der Antwort auf die Drs. 18/13211 als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch klassifizierten Informationen berühren die äußere Sicherheit und weshalb, welche die auswärtigen Beziehungen und weshalb, welche die innere Sicherheit und weshalb, welche durch die Bundesrepublik Deutschland zu schützende Belange Dritter und weshalb und welche Gefahren, Schäden oder Nachteile drohen der Bundesrepublik Deutschland oder einem ihrer Länder konkret im Falle einer Nichtklassifizierung und weshalb ? 3. Weshalb hat der Senat entgegen der Anlage 1 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen dem Fragesteller gegenüber in der Antwort auf die Drs. 18/13211 nicht begründet, welche Gefahren, Schäden oder Nachteile für das Land Berlin konkret drohen könnten, sollte eine Klassifizierung als Verschlusssache ausbleiben ? - - 2 Zu 1. bis 3.: Die Anlage 1 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen ist auf den Informationsaustausch zwischen dem Senat und dem Abgeordnetenhaus dann nicht anwendbar, wenn keine Angelegenheiten betroffen sind, die in den Zuständigkeitsbereich von Bundesbehörden fallen. LMB-Quoten an Berliner Schulen fallen nicht in die Zuständigkeit von Bundesbehörden. Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13211 die auf die namentlich genannten Schulen bezogenen LMB-Quoten nach Maßgabe von § 5 Nr. 4 der Anlage 6 zur Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses als Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch - eingestuft. Verschlusssachen nur für den Dienstgebrauch sind die unterste Geheimhaltungsstufe im Sinne von § 5 der Anlage 6 zur Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Die entsprechende Einstufung setzt keine Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit, der auswärtigen Beziehungen oder durch die Bundesrepublik Deutschland zu schützender Dritter voraus, sondern wird lediglich dadurch gerechtfertigt, dass die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen oder das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Es kann für das Ansehen des Landes Berlin nachteilig sein, wenn es die in seinem Gebiet liegenden namentlich gekennzeichneten Schulen öffentlich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern sortiert, denn dieses Kriterium steht in keinem direkten Zusammenhang zur Schulqualität, wirkt aber im Sinne eines sozialen Rankings. Außerdem würde hinsichtlich derjenigen Schulen, deren Schülerinnen und Schüler alle oder fast alle Bedarfsgemeinschaften für soziale Transferleistungen angehören, mit dem Zusatzwissen, wer diese Schule besucht, für die Öffentlichkeit die Schlussfolgerung möglich sein, dass die Schülerinnen und Schüler dieser Schule mit Sicherheit oder mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Haushalten angehören, die auf den Bezug sozialer Transferleistungen angewiesen sind. Dies würde in das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und würde einer Verletzung des Sozialgeheimnisses Vorschub leisten. Es wäre nachteilig für das Ansehen des Landes Berlin, wenn es ohne zwingende Notwendigkeit der Öffentlichkeit Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schülerinnen und Schüler einzelner namentlich benannter Schulen ermöglichen würde. 4. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen öffentlichen allgemein bildenden Grundschule in Berlin? 5. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen öffentlichen allgemein bildenden Oberschule in Berlin? 6. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen öffentlichen Berufsschule in Berlin? 7. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen privaten allgemein bildenden Grundschule in Berlin? 8. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen privaten allgemein bildenden Oberschule in Berlin? 9. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen privaten Berufsschule in Berlin? - - 3 Zu 4. bis 9.: Es wird verwiesen auf die Antwort zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13211 vom 05. Februar 2018 über „Ende der Geheimniskrämerei: LMB-Quote aller öffentlichen und privaten Schulen in Berlin (VIII)“. Dort sind die aktuellen prozentscharfen LMB-Quoten jeder einzelnen Schule mit Schulnummern und Schulnamen als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch dargestellt. Die aktuellen prozentscharfen LMB-Quoten jeder einzelnen Schule sind dort ohne Schulnummern und Schulnamen als Parlamentsdrucksache zur Veröffentlichung dargestellt. Berlin, den 13. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13619 S18-13619